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28. Juni 2012



Die Tage des „Glockshauses“ sind gezählt

KN

Weicherbach
Der Arbeitskreis Dorferneuerung Weichersbach tagt heute um 19 Uhr im Mehrzweckraum des Dorfgemeinschaftshauses in dem Sinntaler Ortsteil. Eine gute Nachricht hat Vorsitzender Michael Hartmann vorab: Die Gemeinde hat das „alte Glockshaus“ gekauft.

Die Beharrlichkeit hat sich gelohnt: Das „alte Glockshaus“ gehört jetzt der Gemeinde Sinntal. Nach Jahren des verwahrlosten Leerstandes hat die Gemeinde Sinntal die Bauruine erwerben können. Damit dürften deren Tage gezählt sein. Der Arbeitskreis Dorfentwicklung kann nun Nägel mit Köpfen machen und die Ortseinfahrt optisch auf Vordermann bringen. Dessen Vorsitzender Michael Hartmann freut sich: „Dieser Schandfleck hat jahrzehntelang unseren Ortskern verschandelt. Nach dem Abriss können wir uns endlich um die Gestaltung des Kirchenumfeldes kümmern.“
Auch Bürgermeister Carsten Ullrich ist mit dem Ankauf zufrieden:“ Unsere Beharrlichkeit gegenüber den Eigentümern hat sich ausgezahlt und wir haben die Chance wahrgenommen. Jetzt kann die in 2010 begonnene Dorfentwicklung in Weichersbach eine wirklich runde Sache werden!“

Voraussetzung für den Abriss des Gebäudes ist eine Förderung mit finanziellen Mitteln aus der Dorferneuerung. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, kurz WiBank, hatte 2011 Fördermittel dafür in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde das Objekt erwerben würde. Die Chancen auf die Fördermittel der WiBank stehen nun sehr gut. Nach Vorlage des entsprechenden Bewilligungsbescheides besteht dann auch endlich Planungssicherheit. Der Umgang mit der verwahrlosten Immobilie stellte eine große Herausforderung für die Gemeinde Sinntal und den Arbeitskreis Dorferneuerung dar. Lange Zeit waren die bisherigen Eigentümer dieser Immobilie nicht willens oder in der Lage, die an ihr Eigentum gekoppelten Pflichten wahrzunehmen.

Sie ließen das Haus verfallen, die Einwohner von Weichersbach waren erbost. Die Gemeinde Sinntal und der Main-Kinzig-Kreis mussten notgedrungen in die Bresche springen, um weitere Gefahren zu verhüten. Die zusehends verfallende Bausubstanz verlangte Sicherungsmaßnahmen am Dach und der Fassade, um Schäden von den Anwohnern abzuwenden. Und das alles anstelle der dafür verantwortlichen Eigentümer. 


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