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31. Oktober 2012



Ein Autogeschäft, das gründlich schief ging

ls

Schlüchtern
Dieses Autogeschäft ging gehörig schief: Beim Überführen des Wagens an den neuen Besitzer geriet der 29-jährige Verkäufer aus Schlüchtern in eine Polizeikontrolle.

Die Beamten stellten dann bei genauer Prüfung fest, dass mit dem VW Golf etwas nicht stimmte. Die angebrachten MKK-Kennzeichen gehörten nämlich zu einem anderen Auto aus französischer Schmiede, und sollten einen Versicherungsschutz vortäuschen. Der Volkswagen besaß einen solchen zu diesem Zeitpunkt nämlich nicht mehr, hätte  also nicht im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden dürfen.

Die Staatsanwaltschaft Hanau verhängte daraufhin einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung in Verbindung mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Angeklagte bekam die Auflage, zur Strafe 200 Euro an die Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft zu zahlen. Dieser Forderung kam er nicht nach. Dennoch zeigte sich die Staatsanwaltschaft weiterhin gutmütig und wandelte die Geldauflage in die Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit um. Auch dieser Auflage kam der 29-Jährige nicht nach, so dass es jetzt zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen kam.

Dort behauptete der junge Mann wegen einer neuen beruflichen Tätigkeit nicht zum Ableisten der Arbeitsstunden gekommen zu sein. Deswegen habe er bei der zuständigen Stelle des Gerichts angerufen. Angeblich blieb dann aber der versprochene Rückruf aus. Die Fahrt ohne Versicherungsschutz räumte er unumwunden ein. Er wollte ohnehin nur von der Bergwinkelstadt nach Sannerz fahren, beteuerte er. Die angebrachten Kennzeichen gehörten eigentlich zu seinem neuen Wagen. Mittlerweile habe er schon einige Stunden abgearbeitet, konnte diese Behauptung allerdings vor Gericht nicht belegen.

„Ich renne ihnen deswegen auch nicht hinterher“, betonte Richter Dr. Wolfgang Ott. Anders hatten es die Verantwortlichen der Einsatzstelle gemacht. Sie hatten dem 29-Jährigen mehrfach nachtelefoniert und Termine ausgemacht, die dann ergebnislos verstrichen. „Es ist sehr ärgerlich, dass wir heute hier vor Gericht sitzen müssen“, zeigte sich Oberamtsanwältin Birgit Seifert-Schmid, Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau, etwas verstimmt. Dreimal habe die Anklagebehörde dem Schlüchterner die Möglichkeit eingeräumt, ohne Urteil die Sache vom Tisch zu bekommen. Vergeblich. Zumal der Angeklagte seit zwei Monaten wieder über ein geregeltes Einkommen verfüge und die Strafe hätte zahlen können. „Das war ein bisschen nachlässig.“

Jetzt müsse der Staat konsequent sein und reagieren. Sie forderte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung in Verbindung mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Angeklagte sollte verwarnt werden mit einem Strafvorbehalt von 750 Euro (30 Tagessätze zu jeweils 25 Euro), der für eine Bewährungszeit von zwei Jahren gilt. Unmittelbar bezahlen sollte er nach ihrer Ansicht die Geldauflage von 200 Euro. Strafe muss sein, dachte sich jedoch Richter Ott, übernahm die Höhe des Strafvorbehalts, hob die Geldauflage allerdings auf 300 Euro an. Alle Seiten akzeptierten das Urteil umgehend.           


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