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17. Dezember 2009



Notorischer Schwarzfahrer vor Gericht

SCHLÜCHTERN Gleich dreimal wurde ein 21-Jähriger aus Steinau innerhalb kurzer Zeit beim Schwarzfahren erwischt und nun vor Gericht gestellt.

Thomas Russell, Richter am Amtsgericht Schlüchtern, verurteilte den Steinauer wegen Leistungserschleichung – so das Delikt im Amtsdeutsch – zu einer Geldstrafe von 200 Euro (20 Tagessätze zu je zehn Euro). Dabei ist der junge Mann vor Gericht kein Unbekannter. Schon mehrmals war er in den vergangenen Jahren nach Jugendrecht verurteilt worden. Und das nicht nur in Schlüchtern, sondern auch in Heilbronn und Bautzen.

Die Delikte deckten dabei eine breite Palette ab: etliche Diebstähle, einige Verkehrsdelikte und auch Körperverletzung. Zuletzt hatte er einen Heranwachsenden gewürgt, auf eine Couch geworfen, später geschlagen und getreten – selbst als sein Opfer bereits am Boden lag. Zudem fuhr er mit einem so genannten Pocket-Bike ohne Führerschein und Versicherungsschutz umher. Diese Taten brachten ihm insgesamt zwei Wochen Dauerarrest ein.

Außerdem hatte er im vergangenen Jahr mit anderen jungen Leuten zusammen einen öffentlich aufgehängten Süßigkeitenautomat mitgenommen und aufgebrochen. Dafür wurden ihm 40 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt, die er bis heute nicht erfüllt hat. Selbst eine zusätzliche Woche Arrest als „Druckmittel“ haben bislang nicht geholfen.

Alle Vorwürfe eingeräumt

Zeigte sich der Steinauer in der Vergangenheit also relativ uneinsichtig, so änderte sich dies bei der jetzt anberaumten Verhandlung wegen Schwarzfahrens. Er räumte sofort alle Vorwürfe ein. Am 11. Januar, am 30. April sowie am 6. Mai war er jeweils in den Abendstunden bei Fahrten im Regionalexpress der Bahn von Frankfurt ins Kinzigtal vom Zugpersonal ohne gültigen Fahrschein erwischt worden. Als Grund gab er Geldknappheit an. Zwar übe er einen 400-Euro-Job aus, doch sei es finanztechnisch bei ihm stets „eng“. Die Taten seien am Anfang seiner Tätigkeit im Rhein-Main-Gebiet jeweils auf den Heimfahrten passiert.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe betonte, das feste Arbeitsverhältnis dauere bereits über ein Jahr an – ein positives Zeichen. Vielleicht könne deswegen noch einmal eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, was normalerweise für junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr angewandt wird, erfolgen. Dieses Ansinnen lehnten der Richter und der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Amtsanwalt Roland Gollbach, einmütig ab. Die Maßnahmen im Jugendbereich bis hin zum Dauerarrest hätten offenbar nicht gefruchtet, resümierte Gollbach. Deswegen müsse nun das Erwachsenenstrafrecht herangezogen werden. Außerdem wirke der Angeklagte nicht mehr wie ein Jugendlicher.

Gollbach schlug eine Geldstrafe von 200 Euro vor, die Richter Russell auch in seinem Urteil nach Erwachsenenrecht übernahm. Das Strafmaß bewege sich am unteren Rand dessen, was der Gesetzgeber vorsehe. Positiv sei das Geständnis zu werten und die Aufnahme einer regelmäßigen Tätigkeit, fasste der Richter zusammen. Negativ wertete er die „erheblichen Voreintragungen“. Da alle Beteiligten das Urteil sofort annahmen, wurde es umgehend rechtskräftig. 

ls



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