Freizeitsportler verweigert Beitragszahlungen
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Wenig sportlich zeigte sich ein 48-jähriger Freizeitsportler aus einem Schlüchterner Stadtteil. Statt sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu verantworten, fehlte er zum angesetzten Termin der Hauptverhandlung unentschuldigt.
Für Richter Dr. Wolfgang Ott kein Grund, das Verfahren nicht trotzdem einem vorläufigen Ende zuzuführen. Er verhängte gegen den Mann eine Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je 10 Euro), was ihm auf schriftlichem Weg mittels eines Strafbefehls mitgeteilt wird. Der 48-Jährige hatte im Sommer vergangenen Jahres einen Mitgliedsvertrag mit einem Sportstudio im Altkreis Schlüchtern über 27 Monate unterzeichnet.
In der Folgezeit erschien er auch viermal zum Training. Als dann die erste Beitragsrate in Höhe von 54,99 Euro fällig wurde, zahlte er den Betrag nicht. Das war auch kein allzu großes Wunder, schließlich hatte er – wie im Nachhinein festgestellt wurde – bereits Ende Mai 2011 die so genannte eidesstattliche Versicherung abgegeben – zu deutsch: wegen Vermögenslosigkeit den Offenbarungseid geleistet.
Wolfgang Ott staunte über das lange Vorstrafenregister des Mannes, das immerhin 19 Eintragungen aufweist – vorwiegend Diebstähle, aber bislang noch keinen Betrug. Von 2000 bis 2005 wurden zahlreiche Fälle aktenkundig. Dann war fünf Jahre Pause, wohl auch, weil der Schlüchterner einen Teil dieser Zeit im Gefängnis saß.
Ab dem Jahr 2010 ging es dann weiter mit der kriminellen „Karriere“, allerdings nicht in der heimischen Region, sondern in norddeutschen Städten wie Schleswig und Kiel. Nun hat der Angeklagte die Möglichkeit, den Strafbefehl zu akzeptieren oder Rechtsmittel dagegen einzulegen.
Leser-Kommentare ( 1 )
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HarryHirsch (552) | 18. May 2012;18.05.2012;1337346387 --> 18 Mai 2012
Blödsinn
Was soll so ein Urteil, wenn da eh nichts zu holen ist? Bei den vielen Vorstrafen ist das lächerlich und der nächste Prozeß vorprogrammiert. Aber die Gerichte haben ja wohl viel Zeit und Steuergelder interessieren nicht. Bravo, weiter so meine Herren!








