Kavai will mit BiP-Chef Rudolf weiterarbeiten
KN
Main-Kinzig
Zur öffentlichen Debatte um den Vertrag von Bildungspartner-Geschäftsführer Dr. Karsten Rudolf mahnt Vizelandrat Dr. André Kavai (SPD) zur Sachlichkeit – und nennt „zur Klarstellung noch einmal die Fakten“.
Dabei legt Kavai als Nachfolger von Günter Frenz (CDU) im Vorsitz des Aufsichtsrats Wert auf die Feststellung, dass sämtliche bislang mit Karsten Rudolf geführten Gespräche „das Ziel hatten, den Vertrag mit angemessenen Konditionen weiterzuführen“. Dabei sei es nicht um die inhaltliche Bewertung der Arbeit des Geschäftsführers der Bildungspartner GmbH (BiP) gegangen, sondern „um die Höhe seines Gehaltes, für das letztendlich der Steuerzahler aufkommen muss“, betont Kavai. Schon gar nicht gehe es um eine politische Auseinandersetzung.
Auch bei dem nun anstehenden Gespräch sei eine weitere Zusammenarbeit mit Rudolf das Ziel. Um im Interesse der Bildungspartner einer öffentlichen Diskussion vorzubeugen, habe er, Kavai, mehrmals das Gespräch mit Karsten Rudolf gesucht. Im Januar sei Rudolf ein Gutachten zu seinem Arbeitsvertrag mit der Bitte zur Verfügung gestellt worden, sich Gedanken über „einen für beide Vertragsparteien akzeptablen Kompromiss“ zu machen. Den von Rudolf Ende Januar skizzierten Vorschlägen, in denen dieser auf den erheblichen jährlichen Gehaltsanstieg und „andere unübliche Details“ gepocht habe, sei Kavai dann „im Interesse des Aufsichtsrates und der Steuerzahler“ nicht gefolgt. Diese Auffassung sei Karsten Rudolf mündlich am 31. Januar und schriftlich am 3. Februar mitgeteilt sowie in der Folge der Aufsichtsrat auf den Plan gerufen worden.
„Entgegen aller Behauptungen“ sei mit dem vom Aufsichtsrat für unwirksam erklärten Arbeitsvertrag keine langfristige Bindung des Geschäftsführers an die Bildungspartner gelungen. Dieses Hauptargument für eine Verlängerung ist deswegen nicht stichhaltig, weil der Arbeitsvertrag trotz der langfristigen Laufzeit eine jährliche Ausstiegsklausel ausschließlich für den Geschäftsführer vorsah.
Im ursprünglichen Vertrag war für das Jahr 2015 eine Überprüfung vorgesehen. Die erheblichen jährlichen Gehaltssteigerungen wären dabei nach gängiger Rechtsinterpretation nicht dahingehend überprüft worden, ob sie ausgesetzt werden, sondern nur, ob sie nicht noch weiter erhöht werden. Solche Anpassungsklauseln werden üblicherweise in langfristige Dienstverträge aufgenommen, um etwa Inflationsrisiken abzusichern. Damit ist eine Anpassung nach unten jedoch nicht möglich, allenfalls in Fällen, in denen die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Das ist bei einer steuerfinanzierten Einrichtung in der Regel nicht der Fall.
Die BiP ist kein Wirtschaftsunternehmen, sondern gehört am Ende dem Main-Kinzig-Kreis und wird vom Steuerzahler finanziert. Sie befinden sich im Gegensatz zu anderen Organisationen, an denen der Main-Kinzig-Kreis beteiligt ist, wie etwa den Krankenhäusern, den Kreiswerken oder den Alten- und Pflegezentren, nicht im direkten Wettbewerb. Im öffentlichen Dienst wird bei Angestellten nach Tarifvertrag bezahlt, der ein Jahresgehalt in der höchsten Stufe von 69.411 Euro brutto im Jahr vorsieht. Der Altvertrag des Geschäftsführers lag bereits berechtigterweise deutlich über diesem Betrag.
Der nun vom Aufsichtsrat für unwirksam erklärte Vertrag hätte jedoch Kosten verursacht, die aus Sicht des Aufsichtsratsvorsitzenden für den Landkreis mittel- und langfristig nicht tragbar gewesen wären und ein Handeln erforderlich machten. Die erhebliche Erhöhung der Bezüge des Geschäftsführers wurde dem Aufsichtsrat nicht mitgeteilt. Die Aufsichtsratsmitglieder wussten über die Höhe der Vergütung und die vertraglichen Details nicht Bescheid.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Kavai wurde nun beauftragt, mit Dr. Karsten Rudolf auf Basis des Geschäftsführervertrags vom 28.Februar 2008 Verhandlungen aufzunehmen, um auf eine erneute Vertragsverlängerung über den 13.Februar 2013 hinaus hinzuwirken. Deswegen hat der Aufsichtsrat auch beschlossen, dass über die Ergebnisse umgehend und detailliert zu berichten ist. Sollte eine Einigung erzielt werden, ist vor der Unterzeichnung der Vertrag dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein Termin soll bis zum 16.März stattfinden. Im Nachgang wird der Aufsichtsratsvorsitzende umgehend dem Aufsichtsrat berichten.
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