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14. Mai 2012



Mann schlug seine 14-jährige, schwangere Schwester

ls

Region
„Es tut mir leid!“ Nur ganz zaghaft und leise kommt das Bedauern über die Lippen des 19-Jährigen. Er hatte seine fünf Jahre jüngere Schwester nach einem Streit geschlagen.

Richterin Sigrid Haas verwarnt den Heranwachsenden aus dem Altkreis Schlüchtern wegen Körperverletzung und erlegt ihm 20 Arbeitsstunden auf, die er bei der Straßenmeisterei Sterbfritz unentgeltlich ableisten muss.
Die Vorsitzende und der Angeklagte haben schon gleich zu Beginn der Sitzung im Gelnhausener Amtsgericht ein Gesprächsthema: „Waren Sie nicht auch bei der Geschichte in Barcelona dabei?“ dämmert es der Vorsitzenden. Der junge Mann nickt.

Zusammen mit Kumpels hatte er vor einiger Zeit ein Auto gestohlen und damit eine Spritztour in die spanische Metropole unternommen. „Und hat es sich gelohnt?“ will Sigrid Haas wissen. „Nein“, sagt er knapp. Und mit den Freunden von damals will er heute nichts mehr zu tun haben. Die Ausflügler werden jedenfalls geschnappt und verurteilt. Der 19-Jährige bekommt vier Wochen Dauerarrest aufgebrummt. Heute fährt er nur noch nach Bielefeld, regelmäßig alle zwei Wochen, weil dort seine Freundin wohnt. Und das mit der Bahn und mit gültigem Ticket, versichert er glaubhaft.

Der junge Mann hat schon einiges in seinem Leben hinter sich. Er wächst als Ältester von drei Geschwistern auf. Die Mutter arbeitet viel, vom alkoholkranken Stiefvater erfährt er immer wieder Gewalt. Deswegen streunt er aus Angst viel herum. Und er gibt die Gewalt weiter an seine Geschwister. Gerade die 14-jährige Schwester bekommt es ab. „Ich wollte auf sie aufpassen“, sagt er, weil er fürchtet, dass sie auf die schiefe Bahn gerät.

So ist es auch 2011, vier Tage vor Weihnachten. Gegen 11.40 Uhr geraten beide in Streit. Er schlägt sie, weil sie in einem „asozialen Ton“ mit ihm gesprochen hat. Besonders verwerflich an dem Tun: Die Jugendliche ist zu diesem Zeitpunkt schwanger. Die Attacke räumt er nur zögerlich und auf Nachfragen der Richterin ein. Haas: „Das war wohl bei Ihnen zuhause nicht ungewöhnlich. Sie haben das fortgesetzt, was Sie selbst erfahren haben.“ Der Angeklagte nickt: Er habe sie aber nie geboxt oder richtig zusammengeschlagen, nur mit der flachen Hand zugelangt.

Hinzugerufene Polizeibeamte stellen bei dem Mädchen keine äußeren Verletzungen fest. Deswegen will die Richterin den Fall „nicht so hochschrauben“. Der Angeklagte lebt derzeit in einer betreuten Einrichtung und meidet den Kontakt mit zuhause. Er absolviert ein Vorpraktikum, um sich für einen Ausbildungsplatz zu entscheiden. Die Vorsitzende studiert sein Vorstrafenregister, wo schon einiges vermerkt ist: Verurteilungen wegen Diebstahls, Sachbeschädigung,  Beförderungserschleichung, Hausfriedensbruch, Computerbetrug, allerdings bislang keine Körperverletzung.

Dennoch registriert Sigrid Haas bei dem Auftreten des jungen Mannes vor Gericht ein „gewisses Aggressionspotential“. Sie empfiehlt ihm daher, wegen seiner problematischen Kindheit nun zusätzlich psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen – und die ansonsten eher symbolische Strafe von 20 Arbeitsstunden als Chance zu begreifen, künftig rechtstreu zu leben.


Leser-Kommentare ( 2 )
  • SSW (134) | 15. May 2012;15.05.2012;1337081978 --> 15 Mai 2012
    Habt doch mal Verständnis für dieses arme Männle…

    Wahrscheinlich hatte er eine "schlimme Kindheit“, dann kein Handy mit 8 Jahren, auch keine Play-Station. Noch dazu Bettnässer. Das muss man erst mal verarbeiten – über die Jahre…
    Da gibt es nur eines und - zwar ohne Rücksicht auf die Opfer - Verständnis für den Täter - ein Jahr Erlebnispädagogik - auf einer Karibikinsel. Jawohl Frau Richterin…

  • fz2011 (77) | 15. May 2012;15.05.2012;1337093621 --> 15 Mai 2012
    Was geht in einer Richterin vor, der so ein Urteil fällt…?

    Egal, ob einer eine schwere Kindheit hatte –
    es muss endlich Schluss sein mit dieser unerträglichen Kuschel-Justiz!
    Wer einen Menschen in der Schwangerschaft so zurichtet, gehört weggesperrt! Punkt, aus.
    Nur dann können wir Vertrauen in unsere Justiz haben!
    Unsere Richterin lässt es weiterhin zu, dass dem "Amtsbekannten" immer wieder die Möglichkeit geboten wird, als Wiederholungstäter in Erscheinung zu treten; auf Kosten der Steuerzahler!!! Hallo - die Richter/in - jetzt aber mal RECHT sprechen!!!