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4. Juli 2012



Nutzung der Stadthalle Schlüchtern wird für Veranstalter deutlich teurer

Von Walter Kreuzer

Schlüchtern
Die Stadt Schlüchtern kann ihren Haushalt seit Jahren nicht ausgleichen. Neben Einsparungen könnten höhere Einnahmen ein Ausweg sein – einen kleinen Beitrag hierzu sollen nun höhere Benutzungsgebühren für die Stadthalle leisten.

Von den knapp 94 000 Euro Betriebskosten für die Stadthalle – ohne Restaurant – im vergangenen Jahr konnte die Stadt lediglich etwa 17 000 Euro durch Nutzungsgebühren decken. „Die Nutzungsentgelte für die Stadthalle wurden letztmalig vor etwa 17 Jahren angepasst. Zu dieser Zeit wurde die Stadthalle noch als GmbH geführt. Angesichts der defizitären Haushaltslage ist eine Anpassung überfällig“, schreibt Bürgermeister Falko Fritzsch (SPD) in der Begründung zu der Satzung. Dieser haben die Stadtverordneten in der vergangenen Woche ohne Aussprache einstimmig zugestimmt. Am Sonntag ist die Satzung in Kraft getreten.

Tarife
Tarif 1: Gewerbliche Veranstaltungen aller Art sowie Veranstaltungen, bei denen das wirtschaftliche Interesse des Benutzers im Vordergrund steht. Tarif 2: Sonstige Veranstaltungen, bei denen das wirtschaftliche Interesse nicht im Vordergrund steht. Tarif 3: Familienfeiern, Jahreshauptversammlungen von Vereinen. Tarif 4: Übungsstunden von Vereinen, Verbänden, Schulen, Theatergruppen und ähnlichen Gruppierungen, bei denen keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
In der Vorlage wird ein Vergleich zu den Kosten für ein Festzelt mit einer Größe von 480 Quadratmetern (qm) ge-zogen. Diese Fläche entspricht in etwa jener von großem Saal, kleinem Saal und Bühne der Stadthalle. Für Miete, Fußboden, Transport, Toilettencontainer sowie Auf- und Abbau wird eine Summe von 2534,48 Euro genannt. Die Nutzung der gesamten Stadthalle für zwei Tage wird künftig je nach Tarif in einer ähnlichen Größenordnung liegen. Die Satzung sieht vier Tarife vor. Damit soll den verschiedensten Ansprüchen und Anlässen einer Nutzung Rechnung getragen werden. „Durch die Neuregelung wollen wir auch erreichen, dass die Vielzahl der Anträge auf Erlasse oder Ermäßigung unterbunden werden können“, heißt es weiter in den Erläuterungen zu der Beschlussvorlage.

Vier Tarife in neuem Zuschnitt

Bei der Tarifgestaltung wurde bislang zwischen „Sonstiger Veranstalter“, „Ortsansässigen Vereinen, Schulen, Verbänden“, „Ortsansässige Familienfeiern, Tröster, interne Vereinsfeiern“ sowie „gewerbliche Veranstalter unterschieden. Für den großen Saal wurden zwischen 102 und 205 Euro zuzüglich Kostenpauschale von 46 Euro und 80 Euro Umlage für Kanal, Wasser und ähnliche Aufwendungen berechnet.

Benutzungsgebühren
Großer Raum (262 Quadratmeter): Nebenkosten: 130 Euro; Mietkosten zwischen 520 und 25 Euro je nach Tarif. Kleiner Saal (129 Quadratmeter): Nebenkosten: 65 Euro; Mietkosten zwischen 250 und 10 Euro je nach Tarif.
Bühne (88 Quadratmeter): Nebenkosten: 40 Euro; Mietkosten zwischen 170 bis 10 Euro je nach Tarif.
Foyer (121 Quadratmeter). Vereinsbar: Nebenkosten: 80 Euro
Gruppenraum 1 (44 Quadratmeter): Mietkosten 40 Euro (Tarif 2) oder 4 Euro (Tarif 4).
Gruppenraum 2 (61 Quadratmeter): Mietkosten 60 Euro (Tarif 2) oder 6 Euro (Tarif 4).
Vereinsraum (100 Quadratmeter): Mietkosten 100 Euro (Tarif 2) oder 10 Euro (Tarif 4).
Im Tarif 4 sind die Nebenkosten enthalten. In Tarif 2 sind die Nebenkosten für die Gruppenräume und den Vereinsraum enthalten. Die Benutzungsgebühren werden für jeden Tag der Nutzung erhoben.
Künftig liegen die Gebühren deutlich höher und auch die Zuordnung zu den Tarifen wurde verändert. Für Familienfeiern (Tarif  3) sowie Übungsstunden (Tarif 4) werden weiterhin die geringsten Summen fällig. Hier dürfte die Abgrenzung zudem relativ einfach möglich sein. Ob ein Veranstalter allerdings Tarif 1 oder Tarif 2 bezahlen muss, hängt davon ab, ob „ein wirtschaftliches Interesse des Benutzers im Vordergrund“ steht. Für den großen Saal bedeutet dies ein Unterschied von 260 Euro, für die gesamte Stadthalle von 470 Euro.

Die Abgrenzung soll mit Hilfe des Steuerrechts für Vereine erfolgen. Dort wird zwischen dem ideellen Bereich, dem Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Bereich unterschieden. Was bedeutet das in der Praxis? Eine Fremdensitzung des SCC Die Spätzünder fällt unter den Tarif 1. Für ein Konzert der Stadtkapelle, für das zwar Eintritt gehoben wird, der Verein aber keine Getränken oder Speisen verkauft, kommt dagegen Tarif 2 zur Anwendung. Im Prinzip verläuft die Trennlinie zwischen beiden Tarifen da, wo ein Veranstalter ähnlich wie ein Gastwirt tätig wird, und in Konkurrenz zu einem solchen tritt.

Die jetzt verabschiedete Satzung bezieht sich ausschließlich auf die Stadthalle. Die Benutzungsgebühren für die Gemeinschaftshäuser sollen aber in den kommenden Monaten ebenfalls überarbeitet werden.


Leser-Kommentare ( 2 )
  • Citybewohner (79) | 4. July 2012;04.07.2012;1341397682 --> 04 Juli 2012
    Schuss ins Blaue

    Das erinnert mich an die Idee des damaligen Bundesfinanzministers Eichel vor einigen Jahren: Da wird die Tabaksteuer erhöht um Mehreinnahmen zu sichern, aber dann wurde dumm aus der Wäsche geguckt weil Leute aufhörten zu rauchen grinsen Ich denke, so einige Vereine werden künftig der Stadthalle möglichst fernbleiben wollen.

  • Knax (83) | 4. July 2012;04.07.2012;1341427758 --> 04 Juli 2012
    Nicht Fernbleiben

    wollen, sondern müssen. Sie haben recht.