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2. Juni 2012



Prügelei wegen Ex-Freundin

ls

Region
„Beim Eis essen können wir uns gerne noch einmal wiedersehen, aber nicht mehr hier im Gericht.“ Der 23-jährige Schlüchterner beteuert vor Richterin Petra Ockert mehrmals, sein Leben künftig rechtstreu führen zu wollen.

Bisher war das nicht immer so. Etwa am Silvestertag vergangenen Jahres. Da hielt die Polizei ihn und seinen Freund im Auto an. Bei der Kontrolle förderten die Beamten zwei Schreckschusswaffen zutage. Jedem gehörte eine. Dabei war der 23-jährige Arbeitslose schon gut einen Monat vorher unangenehm aufgefallen.

Gegen 1 Uhr nachts hatte er in der Wohnung einer jungen Frau im Stadtgebiet einen Mann mit Händen und Fäusten traktiert, dessen Kopf auf sein Knie geschlagen, sodass der Angegriffene eine Platzwunde davontrug. Kurz danach fing auf der Straße ein Freund des ersten Opfers Schläge von dem 23-Jährigen ein. Die Folge: ein geprelltes Jochbein.
Vor Richterin Petra Ockert im Amtsgericht Gelnhausen räumt der Beschuldigte alle Vorwürfe ein: „Ich habe viel Mist gebaut.“ Er habe Liebeskummer gehabt und sei auf der Suche nach seiner Ex-Freundin gewesen. Als er diese in der Wohnung mit dem anderen Mann antrifft, rastet er aus. „Ich wollte sie wiederhaben.“

Angetrunken bricht er einen Streit mit dem vermeintlichen Nebenbuhler vom Zaun. Die zweite Prügelei ergibt sich aus der ersten: Der Freund des Geschlagenen wollte den Angreifer zur Rede stellen. „Reflexartig“ habe er zugeschlagen, so der Angeklagte. Als Richterin Ockert die beiden letztgenannten Kontrahenten im Gerichtssaal nebeneinander sieht, kann sie sich ein leichtes Schmunzeln nicht verkneifen: „Aber der ist ihnen doch körperlich deutlich überlegen.“ Vielleicht wäre es wirklich besser gewesen, er hätte eine gefangen, sinniert der 23-Jährige. Doch mittlerweile habe er sich bei allen Beteiligten entschuldigt.

Die Waffe habe er an Silvester mit einem Aufsatz zum Abschießen von Raketen benutzt. Dass ihr Mitführen im Auto verboten sei, habe er erst von den Polizisten erfahren. Für die Vorsitzende bekommt die ganze Geschichte einen „Beigeschmack“ beim Studium der Strafakte. Dort findet sie Voreintragungen wegen Hehlerei und Diebstahl. Bitter empfindet sie die vier vorherigen Strafverfahren wegen Körperverletzung, die alle eingestellt worden waren.

Der 23-Jährige zerstreut ihre Bedenken. Als Jugendlicher habe er unter dem ADHS-Syndrom gelitten. Die Angriffe seien stets erfolgt, wenn er seine Tabletten nicht nahm. Nun habe er eine Lehre absolviert und eine neue Freundin kennen gelernt, die von ihm schwanger sei. Zudem strebe er den Meisterbrief an. „Sie sind anscheinend auf einem guten Weg“, bilanzierte Amtsanwalt Roland Gollbach, Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau, und forderte eine Geldstrafe von 700 Euro (70 Tagessätze zu je 10 Euro). Richterin Ockert urteilt gleichlautend. 


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