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6. September 2012



Stadt Steinau soll bei Windkraft mitmischen

Von Ulrich Schwind

Steinau
Die Steinauer Stadtverordneten wollen vom attraktiven Kuchen der Windenergienutzung ein Scheibchen für die Stadt abschneiden.

Einstimmig sprachen sie sich dafür aus, im Bauausschuss zu beraten, inwieweit im Zuge der Planung der Windenergienutzung im Stadtgebiet vorrangig Flächen im Eigentum der Stadt für die Erzeugung dieser regenerativen Energie genutzt werden können.

Das Thema auf die Tagesordnung gebracht hatte die SPD-Fraktion mit einem Antrag. Abgeordneter Karsten Dill verband die Initiative mit dem klaren Bekenntnis seiner Partei zur Windkraft. Allerdings müsse eine maßvolle Nutzung im Blickpunkt stehen. Dazu gehöre, einen Mindestabstand der Windräder zur Wohnbebauung von 1000 Metern einzuhalten. Weil dennoch Belastungen für die Bürger entstehen, müssten die daraus erzielten Einkünfte allen Bürgern zugutekommen. Eine Privatisierung von Gewinnen dürfe nicht durch eine Sozialisierung der Belastungen erfolgen.

UBL-Fraktionschef Ewald Mattheis konnte sich grundsätzlich mit der SPD-Initiative anfreunden, sah allerdings ein Problem: Im Jahr 2008 hatte das Parlament beschlossen, keine Windkraft auf städtischen Grundstücken zu dulden. Insofern bestehe noch Diskussionsbedarf. Er schlug vor, den SPD-Antrag, der eigentlich als Handlungsauftrag an den Magistrat formuliert war, zur Beratung an den Bauausschuss zu verweisen.

CDU-Mann Marco Schöppner zeigte sich ebenfalls mit der Grundidee zufrieden, schlug gleichzeitig vor, eine Nutzung der Windkraft in allen Stadtteilen zu prüfen. „Wenn ich als Ulmbacher aus dem Fenster schaue, habe ich eigentlich genug Windkraft vor der Haustür“, so seine Argumentation. Parallel zu dem SPD-Antrag hatte die CDU in der Sitzung  mehrere Fragen zum Thema Windkraft gestellt. So wollte sie Details zum weiteren Zeitplan nach dem bereits 2011 gefassten Aufstellungsbeschluss „Teilflächennutzungsplan Energie“ wissen.

Bürgermeister Walter Strauch (SPD) erklärte, nach Erstellung des Standortgutachtens werde nunmehr der Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes „Windkraft“ beziehungsweise „Energie“ bearbeitet. Derzeit könne noch nicht gesagt werden, welche Bereiche als Vorrangflächen für Windkraftnutzung ausgewiesen werden, bevorzugt sollten dies aber Areale sein, die im städtischen Eigentum stehen.

Im Rettungsschirmantrag hat die Stadt Ertragsverbesserungen im Bereich Windenergienutzung in Höhe von 600.000 Euro ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt: Pachteinnahmen ab 2014 jährlich 400.000 Euro sowie Erhöhung der Pachteinnahmen in den Jahren 2019 und 2020 um jährlich jeweils 100.000 Euro, die aus einem möglichen höheren Ertragsanteil der Pachten resultieren.

Zudem berichtete Strauch, dass in einem Gespräch der Stadt mit Vertretern der Nachbargemeinde Freiensteinau  beide Kommunen übereinkamen, weitere Windkraftanlagen beziehungsweise Vorrangflächen in den Flächennutzungsplänen nur miteinander und nicht gegeneinander auszuweisen.


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