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28. April 2012



Wollte 60-Jähriger ein anderes Auto auf der A 45 abdrängen?

Von Dieter A. Graber

Bad Orb/Hanau
Die Begegnung fand um 11.15 Uhr auf der A 45 bei Hanau in Höhe von Kilometer 239,5 statt. Ein schicksalhaftes Treffen von Menschen, deren Lebenswege sich kreuzten und die sich danach wohl nie wieder gesehen hätten – normalerweise.

Doch sie lernen sich im Hanauer Amtsgericht kennen. Angeklagt ist ein 60-Jähriger aus Bad Orb, ein freundlicher Herr und dem Gesicht eines lieben Opas. An jenem Tag im Mai 2011 befuhr er die linke Spur der Autobahn. Sein Kia gehört mit 64 PS nicht zu den Pfeilschnellen, aber ganz flott unterwegs war er schon. 120 Sachen waren es, schätzt der Angeklagte. Auf der rechten Spur die übliche Kolonne. Der Mann zieht am ersten und am zweiten Auto vorbei, da passiert es. „Direkt vor mir wechselt einer auf meine Spur. Ich musste voll auf die Bremse steigen. Ich konnte gerade noch ein Stück ausweichen. Es war so knapp, dass ich neben mir den Kofferraum gesehen habe.“ Der Orber fährt seit mehr als 40 Jahren Auto. Und: „Ich gehöre zu den Ruhigen im Straßenverkehr.“ Was dann passiert sein soll, schildert Staatsanwalt Jürgen Heinze so: „Nachdem das andere Fahrzeug wieder auf der rechten Spur war, blieb der Angeklagte eine ganze Zeit lang links neben ihm. Und zwar so dicht, dass nur wenige Zentimeter Abstand waren.

Er versuchte, das Auto nach rechts abzudrängen.“ Als Nötigung wird so etwas unter Juristen bezeichnet. Der Bad Orber entgegnet: „Ich bin ein Stück auf gleicher Höhe gefahren, das stimmt. Ich habe zu ihm rüber geschaut und den Kopf geschüttelt, mehr aber nicht.“ Sein Kontrahent ist ein Rettungsassistent aus Lippstadt in einem Mazda. Er war mit seiner Frau auf dem Weg nach Bayern. Sie sagt als Zeugin aus: „Mein Mann scherte aus, um einen Passat zu überholen, da kam dieser Wagen an, ganz dicht. Er fuhr auf der linken Spur sogar ein Stück neben uns.“ Richterin Santi Bahnja fragt die Zeugin vorsichtig: „Hat sich Ihr Mann beim Spurwechsel denn auch versichert, dass keiner von hinten kommt?“ Im Brustton der Überzeugung antwortet sie: „Das tut er immer. Mein Mann ist ein sehr sicherer Autofahrer!“ Etwas kleinlaut räumt sie dann aber ein, sich nicht mehr erinnern zu können, ob er in diesem Moment wirklich über die Schulter zurückgeblickt hat.

Nur soviel weiß sie noch: „Ich hatte panische Angst, als er uns anschließend auch noch abdrängen wollte. So etwas darf man nicht machen.“ Deshalb hat das Ehepaar den Bad Orber auch angezeigt. Scheinangriffe, Drohgebärden, Disziplinierung: Nach ungeschriebenen Gesetzen laufen auf der Straße oft archaische Rituale ab. Das Auto gilt manchen als Fortsetzung der Wohnung. Bisweilen freilich kommen aber doch die geschriebenen Gesetze ins Spiel. „Dann geht es darum, wer schneller anzeigt, damit die Rollen richtig verteilt sind“, weiß der Staatsanwalt. Deshalb hat auch der Bad Orber den Lippstädter angezeigt.

Die Richterin stellt das Verfahren aber ein. Der Angeklagte habe während des Überholens womöglich ein paar ungeschickte Lenkbewegungen gemacht, aber keine Nötigung begangen. So herrscht wieder Rechtsfrieden. Zumindest vorläufig.


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