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20. Juli 2012



Zeugin mit „enormem Belastungseifer“

Von Benedikt Borst

Schlüchtern
Das Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen einen 64-Jährigen aus Schlüchtern ist gestern gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1500 Euro vorläufig eingestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zur Last gelegt, seiner elf Jahre jüngeren Ex-Freundin mehrfach nachgestellt und sie beleidigt zu haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, seine Ex-Freundin und zwei weitere Personen geschlagen zu haben.

Bis etwa Oktober 2009 – bezüglich des Datums sind sich die Geschädigte und der Angeklagte nicht einig – haben die beiden eine Beziehung geführt. Vor Gericht verhandelt wurden sieben Vorfälle aus der Zeit nach der Trennung von Mai bis Ende Juli 2010. Die 53-jährige Altenpflegerin aus Bad Brückenau habe zu der Zeit einen nervlich sehr angespannten und angeschlagenen Eindruck gemacht, sagte der zuständige Polizeibeamte gestern aus. Nach der Vernehmung der Frau habe er davon ausgehen müssen, dass aufgrund der Vielzahl der Fälle etwas an den Stalking Vorwürfen dran sei. „Bevor wir Anzeige wegen Nachstellung erlassen, muss etwas Fundiertes vorliegen“, gab der Beamte vor Gericht an.

Weiterhin wurde eine gute Bekannte der Geschädigten in den Zeugenstand berufen. Während einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem inzwischen verfehdeten Paar sei sie eingeschritten und habe den Angeklagten angeschrien, dass er ihre Freundin in Ruhe lassen solle. Anschließend habe er sie geschlagen und getreten. Als Beweis legte sie ein ärztliches Attest vor. Darin wurde bescheinigt, dass sie einen sieben und einen sechs Zentimeter großen Bluterguss an Oberarm und Unterschenkel erlitten habe. Der Angeklagte gab hingegen an, er habe im Reflex gehandelt, weil ihm die Zeugin zuvor ins Gesicht geschlagen habe. Das stritt diese jedoch vehement ab: „Ich habe niemanden geschlagen“, sagte sie.

Im Lauf der Befragung konfrontierte die Zeugin den Angeklagten mit immer neuen Vorwürfen. So fühle sie sich mittlerweile selbst von ihm bedroht. Zudem beschuldigte sie ihn, ohne Führerschein gefahren zu sein. Der Verteidiger wies dies zurück. Er sehe bei der Zeugin einen „enormen Belastungseifer gegenüber seinem Mandanten“. Weil ihre Anschuldigungen lediglich auf Hörensagen beruhen würden, stellte er die Glaubwürdigkeit der Frau infrage. Das räumte die Frau später auch ein.

Die Verteidigung forderte schließlich die Einstellung des Verfahrens. Dem folgten die Staatsanwaltschaft und das Gericht und erlegten dem 64-Jährigen eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro auf. Diese kommt dem Kinderdorf in Riedenberg zugute.


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