Eine Schlägerei und viele Widersprüchlichkeiten
la
Alsfeld/Schlitz
Weil sie im November in Schlitz einen 26-Jährigen verprügelt haben, wurden zwei Brüder am Amtsgericht Alsfeld am Freitag zu einer Geldstrafe verurteilt.
Einer der Zeugen brachte es nach gut zweistündiger Verhandlung auf den Punkt: „Irgendwann wusste keiner mehr, was eigentlich Sache war“. Diese Aussage bezog sich zwar auf das Geschehen vom 27. November 2011 in Schlitz, das Ursache für den Prozess am Freitag vor Jugendrichter Heiko Kriewald am Amtsgericht Alsfeld war, könnte aber auch für das Verfahren stehen, in dem alle Beteiligten mit vielerlei Widersprüchlichkeiten aufwarteten.
Am Ende durften sich die angeklagten Brüder zwar über die Einstellung freuen, müssen als Auflage aber insgesamt 500 Euro zahlen - 250 Euro an das Opfer und 250 Euro an die Staatskasse. Zudem wurden sie im Rahmen des so genannten „Täter/Opfer-Ausgleichs“ zu einer Entschuldigung verdonnert.
Entstanden aus ein bis zwei kleineren Konflikten, war es ein großer Tumult gewesen, der sich in den frühen Morgenstunden des 27. November vergangenen Jahres in und außerhalb einer Schlitzer Gaststätte abgespielt und für viel Aufsehen in der Burgenstadt gesorgt hatte. Wer oder was letztendlich der Auslöser hierfür gewesen ist - auch dies konnte gestern nicht eindeutig geklärt werden. Im Laufe dieser Auseinandersetzung sollen, so die Anklage, das 21 und 20 Jahre alte Brüderpaar „als Heranwachsende und gemeinschaftlich handelnd“ auf einen 26-Jährigen „ohne Vorwarnung“ eingeschlagen und den am Boden Liegenden mehrfach getreten und erneut geschlagen haben. Das Opfer trug einen Nasenbeinbruch, einen Bruch der Nasenscheidewand und Prellungen davon.
Vor den umfänglichen Zeugenaussagen, die sich zum Teil erheblich davon unterschieden, was die Beteiligten bei der Polizei ausgesagt hatten, schilderten die beiden Rechtsanwälte der Brüder, Dr. Gebro Dogonay und Aydin Dogonay, die Version ihrer Mandanten. Diese beriefen sich zum einen auf „Nothilfe“, weil einer von ihnen von dem Opfer unvermittelt angegriffen worden war, zum anderen auf ihre starke Alkoholisierung, die auch Grund für diverse Erinnerungslücken sei.
Der 26-Jährige wiederum, der vor Gericht als Nebenkläger auftrat und von Rechtsanwalt Fritz Kramer vertreten wurde, schilderte, wie er auf einen Konflikt außerhalb des Lokals aufmerksam geworden sei und befürchtet habe, die Cousine seiner Frau könne darin verwickelt sein. „Um sie aus dem Pulk herauszuholen, sei er dazwischen gegangen, habe plötzlich einen Faustschlag ins Gesicht bekommen und sei zu Boden gegangen, wo er weitere Tritte abbekommen habe. „Ich habe richtig Angst gehabt“, so der Mann.
Kompliziert gestaltete sich der Prozess auch dadurch, dass die erwähnte Verwandte des Opfers zum Zeitpunkt der Tat die Freundin des jüngeren Angeklagten gewesen war. Nachdem die 18-Jährige bei der Polizei zunächst etwas anderes ausgesagt hatte, unterstützte sie gestern die „Nothilfe“-Version und begründete diese Widersprüchlichkeit damit, „dass ich zwischen zwei Seiten gestanden habe“. Angst habe sie vor den Angeklagten nicht, betonte sie auf Nachfrage Kramers.
Viel diskutiert wurde auch ein finanzielles Angebot, das dem Opfer gemacht worden sei: Wenn er die Anzeige widerrufe, so der ältere Angeklagte, dann bekäme er 500 Euro. Der Grund hierfür sei gewesen, dass sich ein laufendes Verfahren ungünstig auf seinen Beruf auswirken könne. Der 26-Jährige indes lehnte die Offerte ab, nachdem ihm bei der Polizei angeblich gesagt worden sei, es handle sich um ein Verfahren von öffentlichem Interesse. Vor Gericht nannte er gestern noch ein weiteres Motiv: „Das Geld spielt da in erster Linie keine Rolle. Eine Entschuldigung wäre mir wichtiger gewesen. Und die kam eben nicht“.
Dass sich demgegenüber unmittelbar nach dem Geschehen am 27. November 2011 das Opfer bei den Brüdern dafür entschuldigt habe, weil die Situation von ihm angeblich falsch eingeschätzt worden sei, gehörte gestern ebenfalls zu den vielen Widersprüchlichkeiten.
Leser-Kommentare ( 0 )
zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden





