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21. Juli 2012



Einführung der gesplitteteten Abwassergebühr (Teil 2)

rsb

Schlitz
Zum 1. Januar 2013 wird in Schlitz die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Dies hat die Stadtverordnetenversammlung in einem Grundsatzbeschluss festgelegt.

Das bedeutet, dass künftig die Abwassergebühren nach der Menge des bezogenen Frischwassers und der versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Abwasserbeseitigung gelangt, berechnet wird. Um das Gebührensplitting einzuführen ist die Ermittlung der versiegelten Flächen erforderlich. Diese Ermittlung erfolgte in der Stadt Schlitz auf der Basis von Luftbildaufnahmen, die durch eine bereits stattgefundene Überfliegung des gesamten Stadtgebietes erzeugt wurden.

Auch hier hat sich die Stadt Schlitz mit den Gemeinden im Kreis Fulda und einigen anderen Vogelsberg-Gemeinden zusammengetan, um Kosten zu sparen. Derzeit werden aus den Luftbildaufnahmen mit Hilfe von geografischen Informationssystemen vom Fachbüro die versiegelten Flächen je Grundstück ermittelt. Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden den betroffenen Grundstückseigentümern Mitte August in einem Selbsterhebungsbogen durch die Stadt zugesandt.

Änderungen möglich durch Eigentümer

Weil aufgrund der Auswertungen aus den Luftbildern Flächen und Befestigungsarten von den Verhältnissen vor Ort etwas abweichen können, haben die Eigentümer die Möglichkeit, Änderungen im Selbsterhebungsbogen einzutragen. Die Mitwirkung der Eigentümer wird insbesondere für die Frage benötigt, ob die Befestigungsarten (Beton, Pflaster usw.) richtig festgestellt sind und ob es befestigte Flächen gibt, von denen das Niederschlagswasser gar nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder mittels Zisterne auf dem Grundstück gesammelt und verwendet wird.
Die Angaben im Selbsterhebungsbogen sollten auf jeden Fall kontrolliert und dann gegebenenfalls erforderliche Änderungen und Ergänzungen an den Flächen und den Versiegelungsarten vorgenommen werden.

Hierzu ist eine Frist von ca. vier Wochen ab Zusendung vorgegeben. Die Selbsterhebungsbögen sind von den Eigentümern zu unterschreiben und direkt an die Stadtverwaltung zurück zu senden. Werden Erhebungsbögen nicht zurück gesandt, geht die Stadt Schlitz davon aus, dass die angesetzten Flächen und Befestigungsarten zutreffen.
Wie hoch der Gebührensatz pro Kubikmeter sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Daten für das gesamte Stadtgebiet vorliegen.

Die Stadtverordnetenversammlung wird dann im Herbst die entsprechenden Beschlüsse fassen, so dass mit den Gebührenbescheiden 2013 für jedes Grundstück die Niederschlagswassergebühr und die Schmutzwassergebühr getrennt ausgewiesen werden kann. Die Stadt Schlitz bietet begleitend zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr verschiedene Informationsmöglichkeiten und Serviceleistungen an.

Als nächstes werden drei Bürgerinformationsveranstaltungen stattfinden. Die Veranstaltungen finden an den folgenden Abenden statt:
Mittwoch, 25. Juli: 19 Uhr, Kulturscheune Pfordt, für die Stadtteile Fraurombach, Pfordt, Üllershausen, Hartershausen, Hemmen;
Donnerstag, 26. Juli: 19 Uhr, Kulturscheune Queck, für die Stadtteile Sandlofs, Queck, Rimbach, Unter-Schwarz, Ober-Wegfurth, Unter-Wegfurth;
Freitag, 27. Juli: 19 Uhr, Bürgerhaus Schlitz, für die Kernstadt und die Stadtteile Hutzdorf, Willofs, Bernshausen, Nieder-Stoll, Ützhausen.

Darüber hinaus wird es einen Informationsflyer geben, der an alle Haushalte verteilt wird. Ende August/Anfang September werden Bürgersprechstunden im Rathaus angeboten, wo man im direkten Gespräch auftretende Probleme besprechen kann. Darüber hinaus wird es ab Ende August eine Telefon-Hotline geben, wo man sich auch telefonisch erkundigen und beraten lassen kann.


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