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23. August 2012



Fall Schäfer: Keine Rückforderung durch Staatskasse

vn

Wiesbaden
Das Land wird aus der vorschriftswidrigen Ausschreibung für die Flügel und Pianos an der Landesmusikakademie keine weiteren Forderungen ableiten. Das erklärte das Wissenschaftsministerium gestern.

Das Land hatte zunächst die 200 000 Euro, die als Zuschuss nach Schlitz geflossen waren, zurückgefordert. Musikakademie und Land einigten sich dann aber auf einen Kompromiss:Die Akademie zahlt kein  Geld zurück. Dafür bleiben die Flügel und Pianos aber im Eigentum des Landes. Das Land belässt die Instrumente allerdings zur Nutzung in der Akademie. „Dem Land ist unter dem Strich kein Schaden entstanden. Deshalb ist das Thema für uns erledigt“, sagte Dr. Ulrich Adolphs, Sprecher des Ministeriums.

Zu dem Vorwurf des Gerichts, im Ministerium habe eine Referatsleiterin  von der unkorrekten Ausschreibung gewusst, und Bewilligungsbescheide seien vor Ablauf von Ausschreibungsfristen ergangen, erklärte Adophs, die Vorgänge lägen neun Jahre zurück. Die Mitarbeiterin sei in dem Sachgebiet nicht mehr tätig. Deshalb lasse sich der Vorgang nicht mehr klären.   


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