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6. Januar 2012



Pfändungsschutz: Gläubiger können ab sofort Konten leer räumen

SB

Vogelsbergkreis
Verschuldeten Haushalten im Vogelsbergkreis könnte eine böse Überraschung drohen – nämlich ein leer geräumtes Konto.

Grund: Zum Jahresende ist der besondere Pfändungsschutz für Sozialleistungen wie Hartz IV, Wohn- oder Arbeitslosengeld entfallen, der das Geld auf dem Konto bislang 14 Tage vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt hat.

Sicher sind die Sozialleistungen jetzt nur noch auf einem sogenannten „P-Konto“, das allerdings extra beantragt werden muss. Eine Möglichkeit, von der einige Leistungsbezieher, denen Geld gepfändet werden könnte, bereits im vergangenen Jahr Gebrauch gemacht haben.

Menschen, die eine eidesstattliche Versicherung – landläufig als Offenbarungseid bezeichnet – abgegeben oder „nachhaltige Zahlungsstörungen“ haben, gelten in Deutschland als „überschuldet“. Erfasst werden sie in einem „Schuldner-Atlas“, der für das vergangene Jahr bundesweit mehr als 6,4 Millionen überschuldete Einzelpersonen und mehr als 3,1 Millionen überschuldete Haushalte ausweist. Werden die Zahlen auf den Vogelsberg heruntergebrochen, so stehen hier etwa 8500 Einzelpersonen und rund 4300 Haushalte tief in den „roten Zahlen“. Mit seiner Schuldnerquote von 7,78 Prozent liegt der Vogelsberg gerade noch im Bereich „geringe Verschuldung“. Zwischen acht und elf Prozent wird von „mittlerer Verschuldung“ gesprochen. In dem Bereich bewegen sich sowohl die hessische als auch die bundesdeutsche Quote: Sie liegt im Land bei 9,46 Prozent, in Deutschland bei 9,38 Prozent.

Die Auswirkungen der Verschuldung bekommen vor allem auch die Schuldnerberatungen zu spüren – auch im Vogelsbergkreis: Aktuell bearbeitet die hiesige Beratungsstelle knapp 350 Fälle, erklärt Erich Ruhl, der Pressesprecher des Kreises, auf Anfrage unserer Zeitung. Jährlich kommen zwischen 180 und 200 neue Fälle hinzu, die Tendenz ist leicht steigend. Noch mehr zu tun bekommen könnte die Schuldnerberatung, wenn Bezieher von Transfer-Leistungen plötzlich vor einem leeren Konto stehen. Bislang nämlich waren die Zahlungen wie Hartz IV zwei Wochen lang auf dem Konto geschützt und konnten nicht gepfändet werden. Diesen Schutz gibt es jetzt nicht mehr, einzig ein Pfändungsschutzkonto bietet noch die Möglichkeit, „finanziell handlungsfähig zu bleiben“, erklärt die Schuldnerberatung des Kreises den Hintergrund. Ein solches P-Konto erhält man, indem man sein bestehendes, nicht überzogenes Girokonto entsprechend umwandeln lässt. „Dann ist ein Grundfreibetrag von 1028,89 Euro automatisch vor Pfändungen geschützt“, so die Information aus dem Kreishaus.



Leser-Kommentare ( 1 )
  • Aufpasser (656) | 6. January 2012;06.01.2012;1325843809 --> 06 Januar 2012
    Zur Beruhigung

    Falls eine Pfändung eingeleitet wird, gibt es eine Karenzzeit von 4 Wochen, bevor das erste Mal gepfändet werden kann.
    Für alle denen eine Pfändung droht, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein, kann die vorsorgliche Einrichtung eines P-Kontos von Nachteil sein. Ist es erst einmal eingerichtet, kann es zu dem Problem kommen, dass die Bank auch nur den geschützten Betrag freigibt. Dann kann es sein, dass man an das Geld z.B. von einer Steuernachzahlung nicht mehr rankommt.