Wann wurde das Schlitzerland evangelisch?
Von Fritz Kumpf
Schlitz
1546 steht auf dem Gedenkstein an der Nord-Ostseite der Schlitzer Stadtkirche, der zum 400. Jahrestag des Thesenanschlags in Wittenberg am 1. November 1917 am Fuße des Hinterturms errichtet wurde und an die Einführung der Reformation durch Junker Werner von Schlitz erinnert.
Die Frage, wann die Herrschaft Schlitz evangelisch wurde, kann nicht so ohne weiteres beantwortet werden. War es das Jahr 1563, als die Fürstabtei Fulda den Herren von Schlitz das Pfarrbesetzungsrecht für die Pfarreien ihres Gerichts übertrug, oder erst das Jahr 1612, als der Junker Wilhelm Balthasar von Schlitz das Erbmarschall Amt der Fürstabtei Fulda niederlegte?
Wie es auch sei, das Ritterschaftsgebiet der Herren von Schlitz hat wesentlich länger am alten Glauben festgehalten, als die umliegenden althessischen Gebiete. Auch die vielen historischen Vergleiche mit dem Riedeselland ziehen bei der Einführung der Reformation nicht.
Schon im Jahre 1527 wurden Angersbach und Landenhausen lutherisch. In den Jahren 1528 und 1529 folgten Lauterbach, Nieder-Moos, Frischborn, Engelrod und Freiensteinau. Dort war es das Werk von Hermann Riedesel, der, seit 1520 im Dienste Philipps von Hessen, die Stelle eines Statthalters für Oberhessen innehatte.
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Aber gehen wir chronologisch vor. Philipp, der Landgraf von Hessen, hatte sich drei Jahre nach dem Wormser Reichstag von 1521 und nach Gesprächen mit Philipp Melanchthon der lutherischen Lehre zugewandt. Im Jahre 1526 wurde die erste Hessische Landesynode nach Homberg an der Efze einberufen. Auf ihr beschlossen die hessischen Stände, sich der evangelischen Lehre anzuschließen. Obwohl die dort verfassten Glaubensartikel von Martin Luther abgelehnt wurden, weil er in ihnen zu viel kalvinistischen Einfluss feststellte, gilt die Landessynode von Homberg als der Beginn der Reformation in der Landgrafschaft Hessen.
Der hessische Einfluss stand also maßgeblich Pate bei der frühen Einführung der Reformation im Riedeselland. Etwas näher kommt man allerdings der Sache, wenn man feststellt, dass in den Gerichten Stockhausen und Schlechtenwegen mit Altenschlirf die neue Lehre erst nach 1530 eingeführt wer-den konnte. Der Grund: Hermann Riedesel war in diesen Gerichten von seinem Lehnsherrn, dem Fürst Abt von Fulda, abhängig, was eine Entscheidung zu Gunsten der Reformation wesentlich schwieriger machte. Oder waren es andere familieninterne Gründe?
Diese Einführung zu unserem Thema und der angeschnittenen Frage, wann das Schlitzerland evangelisch wurde, war notwendig, um die unterschiedliche Rechtslage beurteilen zu können. Die Ritter von Schlitz waren mit ihrem gesamten Territorium wesentlich umfassender und stärker als ihre Eisenba-cher Nachbarn an das Hochstift Fulda als ihren Landes- und Lehnsherrn gebunden.
Man darf darauf hinweisen, dass die Abrundung ihres früher nur auf das Gericht Schlitz bezogene Stellung durch die Gerichte Wegfurth und Rombach, ihrer starken Position im Fuldaer Staatsverband zu verdanken war.
Sie waren Erbmarschalle, Fuldaer Statthalter und hohe Amts-Leute des Stifts. Bei der Übertragung der Pfarrbesetzungsrechte der Schlitzerländer Pfarreien im Jahre 1563 wurde ausdrücklich auf ihre großen Verdienste für das Hochstift hingewiesen.
Um die Übertragung der Kollatur in seiner Bedeutung in das rechte Licht zu setzen: Bis zum Jahre 1563 hatte die Abtei Fulda die unmittelbare Oberhoheit über alle kirchlichen Angelegenheiten der Pfarreien Schlitz, Queck und Harters-hausen.
Im Jahre 1917 hat der Schlitzer Oberpfarrer Hermann Knodt eine Schrift veröffentlicht, die den Titel „Die Reformationsgeschichte des Schlitzerlandes“ trägt. Sie ist für unser Thema deshalb so wichtig, weil sie mit einfachen Worten eine Situation schildert, die leider in der Fuldaer Geschichtsschreibung immer ein wenig stiefmütterlich behandelt wird, die aber einer objektiven Historie weitestgehend standhält. Ich zitiere: „Im Schlitzerland wie in allen ritterschaftlichen Gebieten des Hochstifts Fulda hat sich die Trennung von der römischen Kirche wesentlich später vollzogen, als in dem althessischen Bereich... Aber schon im Jahre 1522 wurde in der Bischofsstadt Fulda von Adam Krafft und Balthasar Reith lutherisch gepredigt. Die Fuldaer Städte wie Fulda, Hammelburg, Herbstein und viele andere Orte waren Brennpunkte der evangelischen Volksbewegung die ihre Gedanken bis in die letzte Bauernhütte trug.“
Die evangelische Bewegung drängte vor allem und in erster Linie auf eine Predigt in der deutschen Sprache. Die übrigen Zeremonien der Kirche wurden in den ritterschaftlichen Gebieten wohl noch lange Zeit beibehalten.
Der erste evangelische Pfarrer in Schlitz war Heinrich Neun. Seit 1505 als katholischer Geistlicher an der Rektoratskirche in Schlitz tätig, hat er schon in den zwanziger Jahren unter Beibehaltung der ka-tholischen Zeremonien deutsch gepredigt.
Im Gegensatz zu Hessen, wo der Landgraf 1528 im Vertrag von Hitzkirchen dem Abt von Fulda und dem Bischof von Mainz das Präsentationsrecht aller hessischen Pfarrstellen abgekauft hatte, musste jeder Pfarrer im Hochstift Fulda der die katholische Messe nicht mehr las damit rechnen, dass er seine Pfarrstelle verlor.
Da die Herren von Schlitz als Erbmarschälle von Fulda aufs Engste mit der Entwicklung im Fuldaer Hochstift verbunden waren, waren sie darauf angewiesen, abzuwarten, wie sich die Dinge dort entwickelten. Im Jahre 1542 hatte Fürst-Abt Philipp von Schweinsberg bei seinem Regierungsantritt, dem Drängen seiner Untertanen nachgebend, eine Reformationsanordnung erlassen, die u.a. bestimmte: „Jeder kann das Abendmahl in beiderlei Gestalt in Empfang nehmen. Seine Kinder lateinisch oder deutsch taufen lassen.
Deutsche Gesänge vor und nach der Predigt werden gestattet. Die Pfarreien sollen mit christlichen Predigern versehen werden die das Wort Gottes rein, deutlich, klar und verständig verkündigen.“
Erst 1546 scheint es Werner von Schlitz gelungen zu sein, seinen damaligen Pfarrherrn Heinrich Neun dazu zu bewegen, der päpstlichen Zeremonien zu entsagen. „Auf ausdrückliches Bewegen seines Schwiegersohns Wilhelm von Schachten“, der später hessischer Marschall wurde und hinter dem mit einiger Sicherheit der Landgraf Philipp der Großmütige stand. Die Frage, wann das Schlitzerland evangelisch wurde, ist deshalb nicht so einfach zu beantworten.
Noch weniger stimmt, Martin Luthers Thesenanschlag an der Schlosskirche zu Wittenberg hätte sofort und spontan das Volk erfasst. Es war ein langer Prozess von der Streitschrift, die an Mönche und Priester gerichtet war bis dahin, dass sie den Adel, die Bürger und die Bauern erreichte. Allerdings hatte auf diesem Weg die Erfindung der Buchdruckerkunst einen großen Einfluss auf ihre rasche Verbreitung.
Der Prälat der evangelischen Kirche im ehemaligen Großherzogtum Hessen-Darmstadt, D. Dr. Wilhelm Diehl, schreibt im Jahre 1926 zu dem Thema: „Ein wirklicher und dauerhafter Erfolg der evangelischen Bewegung war an die Erfüllung von zwei Bedingungen geknüpft: Zum ersten musste der Inhaber der Gewalt mit der Bewegung einig gehen. Zum zweiten musste der Inhaber der Gewalt im Besitz eines klaren und unanfechtbaren Rechtes sein, das ihm die Einführung der Reformation möglich machte.“
Gehen wir im Schlitzerland davon aus, dass der erste Grundsatz zutraf. Der zweite traf für die Herrschaft Schlitz aber nicht zu, was umso schwerer wog, als mit der Amtsübernahme des Fürst Abts Balthasar von Dernbach unter Zuhilfenahme des Jesuiten-Ordens eine Rekatholisierung im Hochstift Fulda einsetzte, die zwangsläufig Einfluss auf die ritterschaftlichen Gebiete nehmen musste.
Erst ab dem Jahre 1656 war die Reichsunmittelbarkeit der „Buchischen Ritterschaft“ gesichert. Bis dahin, und besonders während des Dreißigjährigen Krieges, hatten die Herren von Schlitz mit ihren Untertanen schwere Bedrängnisse zur Erhaltung ihres evangelischen Glaubens zu überstehen.
Der erste evangelische Pfarrer in Schlitz war der bereits erwähnte Heinrich Neun. Der erste evangelische Pfarrer in Hartershausen war Hermann Pfannmöller. Der erste lutherische Pfarrer in Queck war Johannes Stubius, der im Jahre 1554 dort verstarb.
Quellennachweis: Dr. Wilhelm Diehl: „Evangelische Bewegung und Reformation im Gebiet der hessen-darmstädtischen Landschaft“, 1926.
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