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Fulda & Region

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Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch


FULDA Im Eiterfelder Missbrauchsprozess ist es am Dienstag zu einem Urteil gekommen. Der Peiniger einer heute 28-jährigen Frau, ist zu einem Jahr und sieben Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.


Im Verhandlungssaal
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Bei der Urteilsverkündung brach das heute 28 Jahre alte Opfer weinend zusammen, der angeklagte Kirchenorganist verfolgte den Spruch der Richter dagegen mit unbewegter Miene. Der 68-Jährige aus einem Eiterfelder Ortsteil hatte bei der polizeilichen Vernehmung zugegeben, die Tochter von Nachbarn sexuell missbraucht zu haben. Das Landgericht Fulda verurteilte den Mann am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von 19 Monaten Haft und 3000 Euro Geldbuße. Der Organist, der sich im Prozess nicht weiter geäußert hatte, wurde wegen zwei Missbrauchs- Fällen verurteilt.

Die zeitlichen Angaben der Frau seien nicht konkret genug gewesen, begründete Richterin Michaela Kilian-Bock das Urteil. Es habe auch nicht zusammengepasst, dass das Opfer immer wieder mit dem Mann und dessen Hund spazieren gegangen sei und das Küsteramt in der Kirche angenommen habe. Dort war der Angeklagte Organist. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Haft verlangt hatte, war es zu mindestens sieben Vergewaltigungen in den Jahren 1987 bis 2002 gekommen.  Im Prozess hatte die Frau gesagt, der Angeklagte habe sie in einer Holzhütte, seiner Garage und in der Sakristei vergewaltigt. Im Prozess wurden Angaben des Opfers zum zeitlichen Ablauf jedoch widerlegt. Ein ärztliches Attest hatte dem Angeklagten nach einem Schlaganfall auch Impotenz bescheinigt.

Die Anwältin des Opfers, Änne Ollmann, kritisierte das Urteil. Wer fast täglich sexuellem Missbrauch ausgesetzt sei, könne sich häufig nicht mehr an die genauen Daten und zeitlichen Abläufe erinnern, sagte die Verteidigerin. Viele Dorfbewohner, die den Prozess als Zuschauer verfolgt hatten, reagierten verärgert und enttäuscht. Die Vorwürfe gegen den im Ort bekannten Mann haben das 200-Seelen-Dorf in zwei Lager gespalten. Die Richterin erwähnte, dass die Ehefrau des Angeklagten telefonisch bedroht worden sei. Jetzt überlegen Staatsanwaltschaft und Nebenklage, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen werden.
 

Veröffentlicht am 02.02.2010 13:16 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 02.02.2010 17:50 Uhr


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  • Anklageerhebung gegen Entlastungszeugen
    geschrieben am 05.02.2010 17:50

    Die Entlastungszeugen des Straftäters haben ja für alle laut vernehmbar gegensätzlich zu der Frage ausgesagt,ob es einen Videorekorder im Hause des Straftäters gegeben habe. Während die Söhne konsequent aussagten,dass es keinen Rekorder gegeben habe, sagte die Ex-Freundin dagegen vor Gericht, dass es doch einen im Hause gegeben habe,und zwar im Zimmer ihres Freundes. Ich bin gespannt,gegen wen von diesen drei Zeugen das Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht eröffnet wird!

    Autor: FZ-Leser
    Beiträge 22
  • Hoffnung auf Revision
    geschrieben am 04.02.2010 19:22

    Bleibt nur zu hoffen, dass Revision eingelegt wird und dass in einer neuen Verhandlung auch der Beweisantrag der Vertreterin der Nebenklage auf Zeugenvernehmung des Neffen des Täters stattgegeben wird. Dann können wir nämlich die Vorliebe des Angeklagten zu dem in Rede stehenden Videofilm erfahren. Bleibt immer noch die Frage offen: Warum hat die Kammer diesen Beweisantrag und diesen Belastungszeugen eigentlich abgelehnt? Dies wird für uns als Prozessbeobachter nicht nachvollziehbar bleiben.

    Autor: FZ-Leser
    Beiträge 22
  • macht ja sinn,......
    geschrieben am 04.02.2010 09:52

    nur wirst du dafür jahre lang in den knast wandern,während sich in dieser zeit dein opfer weiter an deiner tochter vergreift.

    Autor: kaeppchen
    Beiträge 32
  • Trägt der Täter wenigstens alle Kosten?
    geschrieben am 03.02.2010 23:29

    Wer trägt eigentlich die Kosten des Gerichtsverfahrens?
    Wer trägt die Kosten der Nebenklägerin und der Gutachter? Was hat das Gericht hierzu entschieden? Hierzu fehlt jegliche Ausführung in der Berichterstattung! Warum wurde dies nicht berichtet?

    Autor: FZ-Leser
    Beiträge 22
  • joah
    geschrieben am 03.02.2010 21:51

    Es ist doch normal das religiöse viele Verbrechen begehen.
    Kreuzzüge,Hexenjagden,Morde im Namen Gottes...die blutige Spur zieht sich bist heute.Wie oft hört/liest man von Mißbrauch von jugendlichen von sogenannten Geistlichen...Immer und immer wieder ist das Thema aktuell.
    Der täter hat 2 taten von Mißbrauch zugegeben...und er kriegt Bewährung.
    Unglaublich.
    Deswegen distanziere ich mich ganz klar von der Kirche... .
    Ich würde jedem eher verzeihen als so einem scheinheiligen Triebtäter.

    Autor: regionaler
    Beiträge 6
  • Kirche??
    geschrieben am 04.02.2010 15:15

    Nur gut das es die Kirche gibt , wenn manche nicht weiter wissen dann ist eben die Kirche dran Schuld egal ob Mißbrauch oder Sperrstunde.Der totale Blödsinn sind solche Aussagen .

    Autor: Steffi
    Beiträge 53
  • Unfug
    geschrieben am 04.02.2010 11:12

    Bei allem Respekt, aber das ist ja wohl der größte Unfug. Glauben Sie im Ernst, dass Gläubige mehr Verbrechen begehen, als Gottlose? Na dann haben Sie aber im Geschichtsunterricht nicht richtig aufgepasst bei den Themen Drittes Reich und Kommunismus...

    Autor: SemperFidelis
    Beiträge 26
  • Verantwortung
    geschrieben am 03.02.2010 18:35

    Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung wenn dieser Straftäter rückfällig wird? Ein Straftäter ist er ja, denn er wurde nicht freigesprochen!

    Autor: Wahlhessin
    Beiträge 5
  • Der hätte hinter Gitern tgehört
    geschrieben am 04.02.2010 01:32

    Der kann nicht mehr "rückfällig" werden,da es bei ihm "nicht mehr geht",laut medizinischem Gutachten ,was die Richterin vorlas. (Ich war beim Prozess als Zuhörerin).

    Autor: women
    Beiträge 1
  • Antwort auf "Gutachten"
    geschrieben am 04.02.2010 20:11

    Das, was Sie da schreiben, glauben Sie ja selber nicht! Haben Sie die Schilderungen der Beliner Krimialkommissarin am 15. Verhandlungstag verpasst?

    Autor: FZ-Leser
    Beiträge 22
  • ???
    geschrieben am 04.02.2010 17:40

    Gute Frau - was hat das Eine mit dem Anderen denn zu tun??? Aufwachen!

    Autor: klartext
    Beiträge 13
  • Zutreffend!
    geschrieben am 04.02.2010 20:13

    Sie haben völlig Recht!!!

    Autor: FZ-Leser
    Beiträge 22
  • Täterstrafrecht
    geschrieben am 03.02.2010 18:59

    Der Täter wird für das verurteilt, was er eingeräumt hat, dem Opfer wird ein weiteres Mal nicht geglaubt. Die Verantwortung trägt - niemand(!)oder Ortsbewohner, die diesmal genau hinschauen.

    Autor: Erzengel
    Beiträge 5
  • Entsetzt über dieses Urteil
    geschrieben am 03.02.2010 12:40

    Alle Achtung vor dem Mädchen, dass sie ihn endlich angezeigt hat. Wie entsetzend und fassunglos ist dann dieses Urteil. Das ganze Leben dieses Mädchens und der Familie ist zerstört. Wir können nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht, damit der Täter seine gerechte Strafe noch bekommt. Und ob es im Januar oder Februar oder sonst wann war, Vergewaltigung und Missbrauch bleibt es!!! Wir wünschen dem Opfer und ihrer Familie die nötige Kraft und beten für sie, um ein gerechtes Urtei

    Autor: Kathi1989
    Beiträge 1
  • ja normal,.........
    geschrieben am 03.02.2010 07:33

    du bekommst einen strafzettel von 10€,den bezahlst du einfach nicht,was passiert?
    du wirst gnadenlos bedroht,von pfändung bis gefängnis,stilllegung des kfz,usw.
    und hier,du zerstörst aus trieb ein leben,wirst blöde befragt wiso u warum,und dann darfst du weitermachen.
    und dann heißt das noch,....im namen des volkes ergeht follgendes urteil.
    tja,kann man nix machen,

    Autor: kaeppchen
    Beiträge 32
  • Hast du Recht
    geschrieben am 03.02.2010 14:06

    Ja, leider hast du Recht, ein Strafzettel wir härter bestraft...

    Autor: Algardo
    Beiträge 4
  • stimmt doch nicht
    geschrieben am 04.02.2010 11:15

    Mehr als 19 Monate Haft für einen Strafzettel? Das stimmt so einfach nicht und das sollten Sie eigentlich auch wissen.
    Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt...es war also KEIN Freispruch.

    Autor: SemperFidelis
    Beiträge 26
  • Ernst gemeint?
    geschrieben am 03.02.2010 21:15

    Das meinen Sie doch nicht ernst: Ein Strafzettel bzw. das Bußgeld wird beigetrieben, ohne Öffentlichkeit, durch Pfändung. Notfalls mit einem Tag Ersatzzwangshaft - aber wohl kaum, da unverhältnismäßig. Man wird nicht monatelang in der Öffentlichkeit vorverurteilt und muss auch keine 3000 EUR an den Weißen Ring zahlen. Was soll das also?

    Autor: unbekannt
    Beiträge 7
  • Strafzettel
    geschrieben am 03.02.2010 07:03

    Das ist vergleichbar mit einem 15 EUR Strafzettel, der Täter wird weiter falschparken....

    PS: habe schon Kopfschmerzen von Kopfschutteln...

    Autor: Algardo
    Beiträge 4
  • Traurig
    geschrieben am 03.02.2010 06:23

    Wieder einmal ein Freibrief für Kinderschänder!!Wie würde ein Richter entscheiden wenn es um seine Kinder gehen würde?

    Autor: unbekannt
    Beiträge 1
  • Das passiert nicht
    geschrieben am 03.02.2010 21:12

    Ein Richter würde nie entscheiden, wenn es sein Kind wäre. Denn dann wäre er befangen und nicht mehr Richter im Sinne des Grundgesetzes. Das ist das Prinzip, nach dem Menschen abgeurteilt werden: nicht von Menschen mit fertiger Meinung, sondern von unbefangenen neutralen Personen.

    Autor: unbekannt
    Beiträge 7
  • entsetzt und fassungslos-5
    geschrieben am 02.02.2010 23:18

    Hat der Täter auch nur einen einzigen Funken Reue gezeigt?Hat er nur ein einziges Wort seines Bedauerns über seine Lippen gebracht? Hat er nur ein einziges Mal zugegeben, dass er langsam zu kapieren beginnt, was sein „Hineinschlittern“ angerichtet hat? Fehlanzeige! Und dann darf der Täter mit einer lächerlichen Bewährungsstrafe(!)den Gerichtssaal verlassen.Hier ein verpfuschtes Leben,dort ein Quasi-Freispruch ohne einen einzigen Funken Reue.Hoffe nur,dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht.

    Autor: unbekannt
    Beiträge 6
  • entsetzt und fassungslos4
    geschrieben am 02.02.2010 23:09

    ...Der Täter hat sogar zugegeben, sich an dem Opfer vergangen zu haben – strittig sind „nur“ die Details: mit oder ohne Eisenstange, mit oder ohne Drohungen und Kaninchenschlachtungen, um dem kleinen Kind für alle Zeiten Angst einzujagen, mit oder ohne Feilbietung an andere Mittäter. Was sind also 2 Jahre auf Bewährung gegen ein lebenslängliches bitteres Leiden des Opfers? Und dann sitzt dieser Täter stundenlang dem Opfer während der Gerichtsverhandlungen gegenüber, sieht ihr Leid und schweigt.

    Autor: unbekannt
    Beiträge 6
  • entsetzt und fassungslos 3
    geschrieben am 02.02.2010 23:04

    Und so wuchs sie auf brutal ausgeliefert. Bis sie es endlich schaffte als junge Frau, sich aus ihrem Elend zu befreien und wegzog. Und was hat sie sich alles zugemutet, einen solch schweren Gerichtsprozess durchzustehen! Sie hat damit allen Vergewaltigungsopfern Mut gemacht, eben nicht klein beizugeben und die gerechte Strafe für die begangenen Greueltaten einzufordern. Wohlbemerkt: Der Täter hat sogar zugegeben, sich an dem Opfer vergangen zu haben!

    Autor: unbekannt
    Beiträge 6
  • entsetzt und fassungslos 2
    geschrieben am 02.02.2010 22:59

    „hineingeschlittert“ – in den jahrelangen Missbrauch. (Das hat er – wohlbemerkt - selbst zugegeben.). Die Folgen seines „Hineinschlitterns“ sind lebenslänglich – für die junge Frau: ein vom Missbrauch gekennzeichnetes Leben mit schwersten inneren Verletzungen. Man kann deutlich sehen, ohne sie zu kennen, wie sie heute noch leidet. Wie anders hätte ihr Leben verlaufen können, wenn sie eben nicht die kleine unwissende Nachbarin des Täters gewesen wäre!

    Autor: unbekannt
    Beiträge 6
  • entsetzt und fassungslos
    geschrieben am 02.02.2010 22:45

    Was hat das Gericht dazu bewogen, ein solch mildes Urteil auszusprechen? Welche seltsamen Kräfte und Meinungen waren bei der Urteilsfindung am Wirken? Da hat ein Mann auf perfide und menschenverachtende Weise seine Stellung und Position in einem 200-Seelen-Ort ausgenutzt und ein kleines völlig hilfloses Mädchen jahrelang missbraucht, das sich ihm – dem lieben Nachbarn und Onkel – ahnungslos zu Spaziergängen mit Hund anvertraut hat. Und dann ist dieser arme Onkel eben da „hineingeschlittert“...

    Autor: unbekannt
    Beiträge 6
  • Leben zerstört
    geschrieben am 02.02.2010 21:52

    Der Täter und Kirchenorganist Ewald S. hat ein junges Leben zerstört. Alleine für das, was er der Polizei gestanden hat, gehört er ins Gefängnis.
    Mein Mitgefühl und meine Hochachtung gelten dem Opfer, das es gewagt hat, die Taten anzuzeigen. Möge der Täter doch noch seine gerechte Strafe finden!

    Autor: FZ-Leser
    Beiträge 22
  • Juristisch korrekt ist nicht gerecht
    geschrieben am 02.02.2010 21:24

    Das Urteil ist insofern gerecht, als dass eine Verurteilung erfolgte. Ansonsten kann es als Ansporn für Pädophile gesehen werden, noch perfider ihre Opfer einzuschüchtern, geschickter Spuren zu verwischen und sich Entlastungszeugen zu besorgen.

    Autor: Erzengel
    Beiträge 5
  • Doch gerecht
    geschrieben am 03.02.2010 00:17

    Doch, es ist gerecht! Woher nehmen Sie das Recht zu bestimmen, was "gerecht" ist. 1000 Generationen streiten darüber, was gerecht ist, und kommen zu keinem allgemein akzeptierten Ergebnis. Statt dessen haben wir uns auf Verfahren geeinigt, nach denen eine Ergebnis als richtig oder gerecht gelten soll. Aber Sie wissen, was gerecht ist. Wer hat Ihnen diese Weisheit verliehen? Bitte stellen Ihre Weisheit in den Dienst der gesamten Welt, damit wir alle etwas haben. Ich wäre auch gerne so allwissend!

    Autor: unbekannt
    Beiträge 7
  • Gerechtigkeit
    geschrieben am 03.02.2010 00:46

    Was jemand als gerecht und ungerecht empfindet ist seine Sache. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Angelegenheiten. Ich bin der Meinung, dass man eine solche Tat im Grunde garnicht gerecht aburteilen kann. Wenn ich Ihre Kommentare lese, RedJudge, erscheinen Sie mir wie ein Sympathisant von Pädophilen oder sind Sie vielleicht selbst der in diesem Fall der Verurteilte? Mein Urteil über Ihre Aussagen habe ich mir gebildet und das fällt für Sie ......... nicht positiv aus.

    Autor: U.S.
    Beiträge 20
  • Tatsache
    geschrieben am 02.02.2010 20:33

    Das Urteil schockiert alle...das ist unbestreitbar. Dennoch, wenn man die Erklärung der Richterin und den Kommentar liest, kann man nur zustimmen...die Anklagepunkte mussten alle einzeln geprüft werden, was widerlegt wurde, kann nicht verurteilt werden.
    Herr S. wird noch seine gerechte Strafe bekommen. Aber selbt Cicero als orator perfectus konnte sich nicht immer durchsetzen, und das alte Rom war keine Demokratie wie heute.
    Schließlich kann die Staatsanwaltschaft noch in Revision gehen...

    Autor: Ulysses
    Beiträge 3
  • unglaublich
    geschrieben am 02.02.2010 18:38

    Es ist für mich nicht verständlich, bei einer solchen Tat, durch die die Betroffenen und ihre Freunde und ihre Angehörigen, spätere Kinder und Partner schwere Folgeschäden davontragen können, mit solch einem milden Urteil zu bestrafen. Meiner persönlichen Meinung nach gehören Triebtäter jedweglicher Art in geschlossene Therapieverwahrung, kastriert und danach ins Gefängnis. Danach zum Schutz der Gesamtbevölkerung öffentlich bekanntgemacht und in ambulante Therapie.

    Autor: U.S.
    Beiträge 20
  • Unfassbar
    geschrieben am 02.02.2010 18:58

    Was ist das nur für ein Staat?
    kurzer Vergleich: bei einer schweren Smehrere Jahre in Haft und bei einem Sexuellen missbrauch bekommt man(n) Bewehrung da kann man nur mit dem Kopf schütteln vielleicht hatte der Richter mehr Mitleid mit dem Angeklagten wie mit der geschädigten die für ihr leben gezeichnet ist!!!!!!!!!Dieser Staat ist falsch, hier kann man(n) vielleicht machen was man will!!! Manche Leute sollten sich mal Gedanken machen ob sie als Richter weiter arbeiten sollten....

    Autor: BigBen81
    Beiträge 1
  • Ein Superstaat
    geschrieben am 03.02.2010 00:08

    Das ist ein beeindruckender Staat, der 3 Berufsrichter und zwei Schöffen, Menschen aus dem Volk, zusammenruft und sie entscheiden lässt, ob jemand schuldig ist. Und das mit Zweidrittelmehrheit. Wo ist die Freiheit des Menschen so gesichert und derart in verantwortungsvolle Hände gelegt? Ihr solltet dankbar sein...

    Autor: unbekannt
    Beiträge 7
  • So muss es sein
    geschrieben am 02.02.2010 19:11

    Hut ab vor diesem Gericht, das sich nicht der Voreingenommenheit der Masse gebeugt hat. Es ist beruhigend zu wissen, dass jeder, auch wenn das Volk noch so blutrünstigt nach Strafe ruft, von 5 - keineswegs nur einer - Richtern und Richterinnen unvoreingenommen be- und verurteilt wird! Die Unabhängigkeit der Richter hat einen überragenden Sieg errungen.

    Autor: unbekannt
    Beiträge 7
  • ne oder...
    geschrieben am 02.02.2010 20:38

    bist du mit dem Angeklagten evtl. verwandt, oder hast du sie einfach nicht mehr alle beisammen????????

    Autor: C.S.
    Beiträge 22
  • Keinen Durchblick?
    geschrieben am 05.02.2010 16:47

    Red Judge war entweder in der falschen Verhandlung oder hat nichts verstanden.
    Die Strafkammer bestand aus einer hautamlichen Richterin, einem hauptamtlichen Richter und zwei ehrenamtlichen Schöffen. Sollte RedJudge die am Richtertisch sitzende Schreibkraft ebenfalls als Richterin angesehen haben? Wen wundert es bei den Stellungnahmen von RedJudge?

    Autor: FZ-Leser
    Beiträge 22
  • doch
    geschrieben am 03.02.2010 00:56

    @C.S. doch, doch Sie haben richtig gelesen. Und ich bin davon überzeugt, dass RedJudge das auch so meint, was er/sie schreibt.........*eimerhol*:-(

    Autor: U.S.
    Beiträge 20
  • Ähhhmmm...
    geschrieben am 02.02.2010 19:54

    ...war der Kommentar oben für einen anderen Beitrag bzw. eine andere Gerichtsverhandlung gedacht???

    Autor: klartext
    Beiträge 13
  • ääääheeeeeeem
    geschrieben am 02.02.2010 20:23

    @ klartext

    darf ich Ihrem Posting vornewegsetzen:
    Wenn ich sowas wie von RedJudge lese, wird mir schlecht?

    Autor: U.S.
    Beiträge 20
  • Das ist gut so
    geschrieben am 03.02.2010 00:03

    Je mehr der Mob der Straße die Verurteilung will, desto mehr sind die Richterinnen und Richter aufgerufen zu widerstehen. Jeder von Euch Besserwissern müsste einmal unschuldig vor Gericht stehen - dann wäre er froh, wenn er vor Leuten wie Euch geschützt zu sein. Ich weiß nicht, was der Angeklagte getan oder nicht getan - aber es ist gut, dass er nicht Euch, sondern unabhängigen Richter ausgeliefert war! Denkt mal eine Minute unvoreingenommen nach, statt Eure niederen Rachgelüsten nachzugeben!

    Autor: unbekannt
    Beiträge 7
  • unschuldig
    geschrieben am 04.02.2010 07:47

    Wer auch nur einmal ein Kind mißbraucht , ist es einmal zuviel und das sollte jeder Mensch mit normalen Verstand einsehen, das ist kein Kavaliersdelikt das ist das letzte.

    Autor: Steffi
    Beiträge 53
  • RedJudge
    geschrieben am 03.02.2010 08:40

    das darf ja wohl nicht wahr sein.
    Ich sagte ja, bist entweder mit dem Angeklagten verwandt oder selber so veranlagt. Wer sowas macht gehört sein Leben lang weggesperrt.
    Der Angeklagte ist doch nicht unschuldig!!!!!!
    .... *aucheimerholen* (

    Autor: C.S.
    Beiträge 22
  • Unschuldig sagt niemand
    geschrieben am 03.02.2010 18:52

    Hallo C.S.
    RedJudge hat überhaupt nicht erklärt, das der nun Verurteilte unschuldig ist. 5 Richter haben die Schuld festgestellt und ihn verurteilt. Es ist aber eindeutig, dass wenn ihr alle Besserwisser es gekonnte hättet, dann wäre der Verurteilte im Hutzelfeuer gelandet! Und ja ich gehöre zur Familie!

    Autor: oliversven
    Beiträge 3
  • 5 Richter?Videorekorder?
    geschrieben am 05.02.2010 17:02

    Auch wenn Sie zur Familie gehören, wie Sie behaupten, stimmt diese Ihre Ausführung natürlich auch nicht! Es waren nämlich eine hauptamtliche Richterin, ein hauptamtlicher Richter und zwei ehrenamtliche Schöffen. Die fünfte Person am Richtertisch war die Gerichtsschreiberin. Sie sehen, wie leicht man sich doch irren kann. Söhne irren sich vielleicht auch wenn sie sagen, es habe keinen Videorekorder im Hause gegeben? Erst die Ex-Freundin sagte, es habe doch einen Videorekorder im Hause gegeben.

    Autor: FZ-Leser
    Beiträge 22
  • Beweislast
    geschrieben am 02.02.2010 18:20

    Das Opfer hat lebenslänglich und erhält als Dreingabe für sein Aufbegehren gegen erlittenes Unrecht Hohnlachen und einen Platz auf der Anklagebank. Kein Wunder, dass andere Missbrauchsopfer den Mut zur Anzeige nicht aufbringen!

    Autor: Erzengel
    Beiträge 5
  • Quatsch
    geschrieben am 04.02.2010 11:21

    Hohnlachen? Anklagebank?
    Also entweder waren Sie nicht im Gericht oder Sie lesen zu intensiv Schundromane. So ein Quatsch!!
    Das Problem war einzig und allein dass die vorgeworfenen Straftaten nicht beweisbar waren. Im Zweifel für den Angeklaten ist ein richtiges Prinzip und muss unabhängig von der Schwere des Schuldvorwurfes gelten!! Ich bin froh, dass sich die Richterin nicht von den Rachegedanken hat leiten lassen. Strafe muss natürlich sein - für alles beweisbare!

    Autor: SemperFidelis
    Beiträge 26
  • Pure Naivität
    geschrieben am 04.02.2010 13:36

    Tatsächlich steht Aussage gegen Aussage und dem Angeklagten wird geglaubt, dem Opfer nicht. Der Angeklagte mußte nichts beweisen, das traumatisierte Opfer stand auf dem Prüfstein. Diesen Schund fabriziert unser Strafrecht.

    Autor: Erzengel
    Beiträge 5
  • ist das wahr - wohl kaum
    geschrieben am 05.02.2010 12:58

    Offen gesagt halte ich eher Ihre Sichtweise für Naiv. Was bitte soll ein Angeklagter den beweisen? Das er unschuldig ist? Na dann hätten wirs aber...den Unrechtsstaat mit sehr viel mehr unschuldig verurteilten. Nein, DAS ist sicherlich nicht die Lösung. Die SCHULD muss bewiesen werden. Nicht vom Opfer sondern vom Staatsanwalt. Und der hat sehr gut ermittelt. Wobei man über die Bewährungsregelung sicherlich geteilter Meinung sein kann (ich bin darüber auch nicht begeistert).

    Autor: SemperFidelis
    Beiträge 26
  • Schade
    geschrieben am 02.02.2010 17:52

    "Die zeitlichen Angaben der Frau seien nicht konkret genug gewesen"
    In dubio pro reo. - Im Zweifel für den Angeklagten.

    Wobei für mein Rechtsverständnis zwei Missbrauchsfälle, das fehlende Zeigen von Reue und die überhebliche selbstgefällige Art, mit der der Angeklagte im Gericht saß für eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gereicht hätten. Nun gut- es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht.

    Autor: unbekannt
    Beiträge 2
  • Oh nein
    geschrieben am 02.02.2010 17:34

    "Die zeitlichen Angaben der Frau seien nicht konkret genug gewesen" Wenn ich das lese, wird mir übel.
    Wahrscheinlich konnte die Frau nur mit Verdrängungtaktik ihr Leben weiter leben. Das hält doch sonst kein Mensch aus. Und das dann vieles nicht mehr eingeordnet werden kann.....Ach man.
    Die Richterin kommt mir vor wie eine eiskalte Hundeschnauze. Sorry, aber den Eindruck habe ich grad.

    Autor: Leseratte
    Beiträge 2
  • unglaublich
    geschrieben am 02.02.2010 17:03

    Wann ? wachen unsere Richter endlich auf und schützen unsere Kinder, wie kann es sein das es immer wieder so milde Urteile gibt? haben unsere Kinder denn keinen Anspruch auf den Schutz des Staates ? was sind wir nur für ein arms Land in dem eine Steuerhinterziehung höher geandet wird als Missbrauch und Mord. Ich schäme mich

    Autor: braehler
    Beiträge 1
  • Schäme Dich weiter
    geschrieben am 03.02.2010 00:12

    Sie haben nichts verstanden - nichts von dem, was einen Rechtsstaat ausmacht, nichts von dem, was es heißt, Vorurteilen ausgeliefert zu sein und nur die Hoffnung auf unabhängige Richter...Ich wünsche Ihnen sehr, niemals auf die Unabhängigkeit von Richtern angewiesen zu seine, während Menschen wie Sie ihre Vernichtung fordern...

    Autor: unbekannt
    Beiträge 7
  • Gerechtigkeit
    geschrieben am 02.02.2010 16:57

    Früher oder später wird der ehrenwerte Herr seine gerechte Strafe bekommen. Würde mich mal interessieren ob der Mann noch Küster ist. Würd mich nicht wundern.

    Autor: rene
    Beiträge 1
  • Kein Küster
    geschrieben am 04.02.2010 12:03

    Der Mann war nie Küster...das Opfer war Küsterin, er Organist. Und wenn Sie die Artikel mit voller Aufmerksamkeit läsen, dann wüssten Sie, dass er das schon lange nicht mehr ist.

    Autor: Ulysses
    Beiträge 3
  • das darf nicht wahr sein
    geschrieben am 02.02.2010 16:15

    ich bin entsetzt über dieses viel zu milde Urteil.

    Autor: rosenrot
    Beiträge 1
  • verkehrte Welt
    geschrieben am 02.02.2010 15:09

    Es ist einfach nur beschämend wie in Deutschland mit den Opfern umgegangen wird egal welche. Für die Täter hat man Verständnis , sie bekommen evtl. eine Therapie usw. Diese Urteile sind blanker Hohn für die Opfer.
    In keinster Weise nachvollziehbar. Was denken die Richter sich ???

    Autor: Steffi
    Beiträge 53
  • Verurteilung für Körnbach
    geschrieben am 02.02.2010 14:59

    Es ist ein Schuldspruch ergangen. Damit und auch mit der Tatsache, dass er - hinsichtlich des verurteilten "honorigen" Täters- zu milde war, müssen die Bewohner des Ortes jetzt leben.

    Autor: Erzengel
    Beiträge 5
  • War doch klar
    geschrieben am 02.02.2010 13:56

    Hat halt keine Steuern hinterzogen, sondern nur ein Kind ohne Lobby misbraucht.

    Autor: Buerger
    Beiträge 111
  • Zu Milde
    geschrieben am 02.02.2010 13:53

    Dieses Urteil fällt aber eindeutig zu Milde aus. Wenn man diesen Fall mitverfolgt hat, fragt man sich doch, was das Gericht bewogen hat, so weit unter der geforderten Strafe zu bleiben.
    Es bestätigt aber nur, daß die deutsche Rechtsprechung offensichtlich mehr Verständnis für Täter als für Opfer aufbringt.

    Autor: pauline
    Beiträge 4
  • lächerlich....
    geschrieben am 02.02.2010 13:31

    Das war doch zu erwarten. In unserem Land ist sexueller Missbrauch an Kindern doch nur eine Bagatelle.
    Entweder wird vergessen, die Sicherheitsverwahrung auszusprechen, oder es gibt Bewährung.
    Ach, er hat sie doch nur missbraucht, iss doch net so schlimm, man oh man, armes Deutschland.
    Wäre es aber das Kind eines Prominenten, hätte er lebenslänglich bekommen, noch mal, armes Deutschland....

    Autor: C.S.
    Beiträge 22
  • haltlos
    geschrieben am 09.02.2010 18:13

    Es ist eine Unverschämtheit zu behaupten, dass das Urteil davon abhängt, ob die Eltern des missbrauchten Kindes prominent sind oder nicht. Welche Anhaltspunkte für so eine ungeheuerliche Behauptung haben Sie im konkreten Fall? Oder war das etwas nur so dahingesagt? Das wäre dann "armes Deutschland". Glücklicherweise ist Deutschland lange nicht so arm wie es von manchen gemacht wird. Unser Rechtsstaat braucht sich nicht zu verstecken. Bitte weniger Populismus und Gerede. Mehr Sachlichkeit. Danke

    Autor: SemperFidelis
    Beiträge 26


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