geschrieben am 05.02.2010 17:50
Die Entlastungszeugen des Straftäters haben ja für alle laut vernehmbar gegensätzlich zu der Frage ausgesagt,ob es einen Videorekorder im Hause des Straftäters gegeben habe. Während die Söhne konsequent aussagten,dass es keinen Rekorder gegeben habe, sagte die Ex-Freundin dagegen vor Gericht, dass es doch einen im Hause gegeben habe,und zwar im Zimmer ihres Freundes. Ich bin gespannt,gegen wen von diesen drei Zeugen das Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht eröffnet wird!
















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