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Parlament entscheidet in Kolbs Sinne


EICHENZELL Nach teils hitzig geführter Diskussion hat die Gemeindevertretung Eichenzell beschlossen, die Rechtsanwaltskosten eines Anliegers im Büchenberger Baugebiet „Streitacker“ nach falscher Bescheidberechnung nicht zu erstatten.


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121,22 Euro sind für eine Gemeinde nicht viel. Dennoch reicht dieser Betrag aus, um in Eichenzell seit Wochen für teils hitzige Diskussionen zu sorgen. Genau diesen Betrag hatte ein Anlieger in einen Anwalt investiert, als die Gemeinde vor einigen Monaten falsch berechnete Beitragsbescheide ausstellte. Dabei ging es um die Anliegerbeteiligung für die Erschließung des Baugebietes „Streitacker“. Die Gemeinde erkannte die Widersprüche an, berechnete die Beiträge neu und zahlte die zu viel bezahlten Beträge bereits an einige Anlieger zurück.

Dass auch die Kosten für den Rechtsanwalt übernommen werden sollen, entschied der Gemeindevorstand im November bereits zweimal – beide Male legte Bürgermeister Dieter Kolb (parteilos) Widerspruch ein. Er sehe keinerlei rechtliche Verpflichtung, die „unnötige“ Hinzuziehung eines Anwalts zu bezahlen: „Es hätte völlig ausgereicht, zur Gemeinde zu gehen und zu sagen: ,Ich bin damit nicht einverstanden’“, erläuterte Kolb bei der Gemeindevertretersitzung in der vergangenen Woche. Außerdem gehe aus einem Vergleichsurteil hervor, dass die Gemeinde in einem solchen Fall das Geld nicht bezahlen muss, sogar nicht darf. „Ich bin dazu angehalten, wirtschaftlich sinnvoll zu handeln. Zahlen wir, so mache ich mich sogar der Veruntreuung von Geldern schuldig“, formulierte der Bürgermeister es drastisch.

Zwei Vetos des Bürgermeisters

Durch das zweimalige Veto Kolbs musste nun die Gemeindevertretung darüber entscheiden, ob gezahlt wird oder nicht. Während die SPD-Fraktion geschlossen die Meinung Kolbs teilt, setzte sich Joachim Bohl, CDU-Fraktionsvorsitzender, zur Wehr:
„Bei der Komplexität des Erschließungsbeitragsrechts war eine Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes unumgänglich“, argumentierte Bohl, der sich von Kolb in dieser Sache „eine kulante Regelung zu Gunsten des Betroffenen“ gewünscht hätte – zumal es nur in Hessen und Brandenburg diesbezüglich eine solch zweifelhafte Rechtssprechung gebe. Schuld an dem „Schlamassel“ sei der ehemalige SPD-Bürgermeister Rudolf Breithecker: „Er hat vor zehn Jahre mit einer völligen Missachtung aller Grundsätze den Grundstein für all den Ärger gelegt.“ In die gleiche Kerbe schlug ein weiteres CDU-Fraktionsmitglied, das sich lautstark und weniger sachlich zu Wort meldete.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Strelitz hielt dagegen, dass es ein erbärmliches Verhalten der Gegenseite sei, wenn sie geltendes Recht nicht anerkenne: „Wir leben nun mal in Hessen. Und da gilt eben hessisches Recht.“ Offenbar sahen das auch einige aus der CDU-Fraktion ähnlich, die sehr uneinheitlich abstimmte. Mit zwölf zu sechs Stimmen bei zehn Enthaltungen wurde beschlossen, die Anwaltskosten wie von Kolb gefordert nicht zurückzuerstatten.

Von unserem Volontär
Daniel Krenzer


Lesen Sie auf Seite 2:
Kommentar: Unvernunft ausgebremst


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Veröffentlicht am 08.02.2010 20:18 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 08.02.2010 20:20 Uhr


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  • Unfassbar.
    geschrieben am 09.02.2010 17:25

    Es ist doch wirklich nicht zu glauben, mit welcher Kaltschnäuzigkeit die öffentliche Hand den Bürger an der Nase herumführt. Kein Mensch kann das Erschließungsbeitragsrecht ohne rechtlichen Beistand alleine sachgerecht auslegen. "Sich selbst einen Schaden zugefügt" haben zu sollen durch die Beiziehung des Anwaltes - das ist eine zynische Sichtweise, für die man sich nur fremdschämen kann. Kommt der Staat ins Spiel - ist der kleine Mann immer der Gelackmeierte!

    Autor: Staatsfeind
    Beiträge 14
  • Unvernünftig ?
    geschrieben am 09.02.2010 08:59

    Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Er muss den Schaden beseitigen und für die Folgekosten aufkommen. Das ein Bürger einen Anwalt nimmt in einem Rechtsstaat ist eigentlich nicht ungewöhnlich. Das dass ggf. auch gegenüber Kommunen von Bürgern so gemacht wird, ist eben oft dadurch zu erklären, dass mit "Sie haben das was falsch gemacht" eben nichts bewirkt wird. Wer einen Fehler macht, muss Ihn beheben und für die Folgen gerade stehen. OK, beim Staat und Kommunen ist das anders ?

    Autor: MythenMetzger
    Beiträge 110
  • Unvernünftig!
    geschrieben am 09.02.2010 10:16

    MythenMetzger, sie haben völlig recht was die beseitigung des schadens betrifft. das hat die gemeinde doch auch getan. die anwaltskosten hingegen sind ein nicht notwendiger finanzieller schaden, den sich der anlieger selbst zugefügt hat. also muss er ihn auch selbst beseitigen.

    Autor: unbekannt
    Beiträge 1
  • Sehe ich nicht so
    geschrieben am 09.02.2010 11:25

    Weil um den Schaden zu beheben, hat der Betroffene einen RA genommen. Durch den Schaden ist also ein weiterer Aufwand entstanden.
    Andersrum wird ein Schuh draus : warum baut die Gemeinde bzw wer baute Mist ? Aus diesem Grund wurde wohl ein RA hinzugezogen.
    Nochmal : Ursache war ein Fehler der Gemeinde.
    By the way : welche Konsequenzen wurden gezogen in der Gemeinde?

    Autor: MythenMetzger
    Beiträge 110


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