1. Fuldaer Zeitung
  2. Fulda

300 falsche Masken-Atteste: Verfahren gegen Ärzte aus Gersfeld ist komplexer als erwartet

Erstellt:

Von: Volker Nies

Corona-Regeln
Zwei Mediziner aus Gersfeld stehen in Verdacht, falsche Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt zu haben. Doch das Verfahren erweist sich als kompliziert. (Symbolbild) © Frank Rumpenhorst/dpa

Das Verfahren gegen die Ärzte, die in Verdacht stehen, falsche Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt zu haben, wird sich noch länger hinziehen. Die Frage der Strafbarkeit scheint komplizierter zu sein als zunächst erwartet.

Gersfeld/Fulda - Medien aus ganz Deutschland berichteten über den Fall: Ende Januar durchsuchte die Polizei die Praxis und die Wohnung zweier Mediziner in Gersfeld. Der Verdacht: Die zwei Ärzte aus dem Kreis Fulda hatten in großer Zahl falsche Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt.

Bei den Durchsuchungen stellte die Kripo „umfangreiche, digitale Beweismittel sicher“, wie die Polizei damals mitteilte. Auslöser der Ermittlungen war, dass der Polizei bei Demos gegen die Corona-Regeln in der Fuldaer Innenstadt im November 2020 mehrfach ärztliche Atteste vorgelegt wurden, die von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreiten. Die Atteste waren in mehreren Fällen von dem gleichen Arzt ausgestellt worden.

Fulda: 300 falsche Masken-Atteste - Verfahren gegen Ärzte zieht sich hin

Zunächst nahm die Polizei an, es handele sich um eine Handvoll Atteste. Später zeigte sich, dass es um eine viel größere Zahl, nämlich um 300 falsche Gesundheitszeugnisse gehen könnte. Die ursprüngliche Zahl an Fällen – also 300 – steht nach aktuellen Angaben der Staatsanwaltschaft Fulda weiter und unverändert im Raum.

Die Akten liegen nun wieder bei der Staatsanwaltschaft Fulda, wie Sprecherin Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban unserer Zeitung berichtet. „Im Raum steht eine Strafbarkeit gemäß Paragraf 278 Strafgesetzbuch (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). Zwar hat sich nunmehr die Gesetzeslage im November 2021 geändert. Die hier im Raum stehenden Fälle sind aber nach der alten Gesetzeslage zu beurteilen, wonach der Nachweis erforderlich ist, dass die Zeugnisse ‚zur Vorlage bei einer Behörde‘ ausgestellt worden sind. Insofern dauert die Prüfung an“, berichtet Seban.

Die neue, beschlossene Fassung des Gesetzes stellt bereits das reine Ausstellen falscher Atteste unter Strafe. Aber sie gilt für die zahlreichen Gersfelder Fälle eben noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft steht vor einer weiteren Herausforderung: Sie muss in jedem Einzelfall nachweisen, dass die Beschuldigten „wider besseren Wissens“ gehandelt haben, ihnen also bewusst war, dass eine entsprechende Befreiung gesundheitlich nicht angezeigt war.

Video: Falsche Atteste: Ärztekammern prüfen Hunderte Beschwerden

Die Anforderung, dass die Beschuldigten „wider besseres Wissen“ gehandelt haben, ist in der neuen Fassung des Gesetzes nicht mehr enthalten. Aber auch hier gilt die Neuregelung erst seit wenigen Wochen – nicht rückwirkend.

Auf die Staatsanwaltschaft Fulda kommt im Fall der falschen Atteste also noch eine Menge zu. Das sieht auch Pressesprecherin Seban so. Sie erklärt unserer Zeitung: „Mit einem Abschluss des Verfahrens ist voraussichtlich innerhalb des ersten Halbjahres 2022 zu rechnen.“ Seban hatte im Sommer in einer früheren Phase der Ermittlungen noch mit einem Abschluss im Jahr 2021 gerechnet.

Auch interessant