Corona in Hessen: Genesene Zweifach-Geimpfte brauchen ab Montag keinen Test mehr

In Restaurants, Kneipen und Fitnessstudios gilt in Corona-Hotspots in Hessen wie Fulda 2G-plus. Das heißt: Ohne zusätzlichen Test dürfen nur Geimpfte eintreten, die auch geboostert sind. Genesene – auch wenn sie zuvor zwei Impfungen hatten – haben bislang einen Test benötigt. Diese Regel gilt ab Montag nicht mehr.
Update vom 16. Januar, 19.52 Uhr: Das Land Hessen hat die Corona-Regeln angepasst und es gelten ab Montag, 17. Januar, strengere Maßnahmen für die Gastronomie. Denn überall, egal ob Hotspot oder nicht, gibt es dann eine 2G-plus-Regelung. Doppelt geimpfte und genesene Personen benötigen dann allerdings keinen Test mehr.
Lesen Sie hier die Erstmeldung vom 14. Januar:
Fulda - Im November erkrankte Familie Kollmann aus dem Landkreis Fulda an Corona. Während die 10 und 13 Jahre alten Kinder ungeimpft waren, hatten sich die Eltern im Sommer zweimal mit Biontech impfen lassen. Nach überstandener Infektion ist eine Booster-Impfung zunächst nicht angeraten.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt, mindestens drei Monate zu warten. „In Gesprächen mit Ärzten haben wir immer wieder gehört, dass unser ,Genesenen-Booster‘ sogar die bessere Variante im Vergleich zur dritten Impfung wäre und eine Boosterung erst in ein paar Monaten Sinn ergeben würde“, erklärt Andreas Kollmann.
Corona in Hessen: 2G-Plus in der Kritik: Genesene Zweifach-Geimpfte brauchen Test
Dass Genesene wie er in Hessen bei der 2G-plus-Regel den Geboosterten bisher nicht gleichgestellt werden, kann er nicht verstehen. „Bei geboosterten Personen reicht ein Impfnachweis, um ins Restaurant zu gehen. Bei uns nicht. Wir müssen einen Schnelltest mitbringen“, sagt der Familienvater (lesen Sie hier mehr: Corona in Fulda - Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz reißt nicht ab).
In Baden-Württemberg ist das anders geregelt: Dort werden Genesene, deren Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt, bei 2G-plus von der Testpflicht ausgenommen. Auch in Nordrhein-Westfalen ist das so.
„Es gibt bei den Ländern hierbei bisher keine einheitliche Regelung“, räumt Michael Bußer, Staatssekretär und Sprecher der Hessischen Landesregierung, ein. Das solle sich aber ändern, sagt Bußer und verweist auf die Beratungen des Bundesrats zur geänderten Corona-Verordnung.
„Eine genaue Definition, wer als 2G-plus gilt, beziehungsweise wer welchen Quarantänevorschriften unterliegt, soll dann auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts dargestellt werden“, so Bußer im Vorfeld der Sitzung (siehe Kasten).
Der Beschluss
Nach dem Bundestag hat am Freitag (14. Januar) auch der Bundesrat den veränderten Quarantäne-Regeln zugestimmt. Die neue Verordnung sieht vor, dass sich dreifach geimpfte Kontaktpersonen von Corona-Infizierten nicht mehr in Quarantäne begeben müssen. Das gilt auch für frisch doppelt Geimpfte oder frisch Genesene.
Außerdem werden kürzere Quarantänezeiten im Fall von Infektionen ermöglicht, um bei stark steigenden Infektionszahlen den personellen Zusammenbruch wichtiger Versorgungsbereiche zu verhindern. Künftig können sich Infizierte oder Kontaktpersonen, die die Vorgaben für eine Quarantäne-Befreiung nicht erfüllen, nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten lassen.
Zu einer genaueren 2G-plus-Definition in Bezug auf genesene Zweifach-Geimpfte war nach der Bundesrats-Sondersitzung zunächst nichts bekannt. Nach den Bundesrat-Einordnungen zum Status Genesen, Geimpft, Getetest bei der 2G-Plus-Regeln wird sich nach eigenen Angaben auch die Hessische Landesregierung richten.
Nach diesen Einordnungen wolle sich die Hessische Landesregierung richten. Bußer geht davon aus, dass die neuen Regelungen in Hessen dann ab nächster Woche greifen. Andreas Kollmann übrigens will auf den Test gar nicht verzichten. Er plädiert dafür, dass bei 2G-plus die Testpflicht auch für Geboosterte gilt.
Video: Bald überall? Das sagen Aldi, Lidl und Co. zur 2G-Regel
„Ich finde 2G-plus eine wirklich gute Lösung. Allerdings kann ich nicht verstehen, warum man immer noch der Meinung ist, dass eine Impfung vor Erkrankung und Übertragung so gut schützt, dass man keinerlei Tests mehr braucht.“ Das Beispiel seiner Familie zeige, dass eine Infektion trotz Impfung möglich sei. „Insofern wäre es nur konsequent, bei 2G-plus keine Ausnahmen zu machen.“