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Hessen verlängert Corona-Regeln bis 2. April - Volker Bouffier kritisiert Bund

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Hessen hat seine Corona-Verordnung bis zum 2. April verlängert. Dies teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag mit.
Hessen hat seine Corona-Verordnung bis zum 2. April verlängert. Dies teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag mit. © Sebastian Gollnow/dpa

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen wollen am Donnerstag mit der Bundesregierung über die künftigen Corona-Regeln sprechen. Die Vorbereitungen der Ampel-Koalition auf das Treffen kritisiert Hessens Regierungschef scharf.

Update vom 18. März, 18.57 Uhr: Der Bundestag hat am Freitag den Wegfall der meisten Corona-Regeln beschlossen. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier kritisierte den Beschluss des Bundestags scharf. Im Bundesrat nannte er das Verfahren „unsäglich und unwürdig“.

Erstmeldung vom 15. März, 16.47 Uhr:

Wiesbaden - Hessen will die bestehende Corona-Verordnung im Land bis zum 2. April verlängern. „Mit einer Übergangsphase bleiben wir besonnen und handlungsfähig“, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in Wiesbaden. Hintergrund für die Maßnahme ist das Auslaufen der derzeit geltenden Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz am Samstag (19.3.) Das Bundesgesetz ist die rechtliche Grundlage für alle Corona-Schutzmaßnahmen in den Ländern und wird derzeit neu gefasst.

Corona in Hessen: Bouffier verlängert Corona-Verordnung bis 2. April

„Weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss, wissen wir weiterhin nicht, welche konkreten Schutzmaßnahmen wir in Hessen ab der kommenden Woche ergreifen können“, kritisierte der Regierungschef. „Dieses Verfahren ist unsäglich und deshalb lehnen es auch alle Länder ab.“

„Das Verfahren ist auch deshalb unsäglich, weil die Menschen wissen wollen, wie es weitergeht“, mahnte Bouffier. Wie die Corona-Pandemie bislang in Hessen verläuft, lesen Sie in unserem Corona-News-Ticker.

Video: Hessen - Die aktuelle Corona Lage am Dienstag, 15. März 2022

Um dennoch bestmögliche Planungssicherheit für alle Hessen zu gewährleisten, beabsichtigt die Landesregierung, basierend auf dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundes die bestehenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April zu verlängern, soweit das neue Bundesinfektionsschutzgesetz dies noch ermögliche.

Im Anschluss an diese Übergangsphase seien nach derzeitigem Stand nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen möglich, erläuterte der Ministerpräsident. Weitergehende Maßnahmen seien dann nur in nachgewiesenen Corona-Hotspots und nach vorherigem Landtagsbeschluss möglich.

Übergangsphase mit 3G, 2G und 2G-Plus

In der Übergangsphase vom 20. März bis 2. April bleiben damit nach Angaben der hessischen Staatskanzlei im Land die Zugangsregelungen 3G, 2G, 2G-Plus gültig. Die Maskenpflicht bleibe im bisherigen Umfang bestehen. Das gelte auch für die Abstands- und Hygienekonzepte.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das bedeute, das dann die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen, erklärte der CDU-Politiker. Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken würden aufgehoben.

Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssten zudem infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden. Es sei auch keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich, teilte Bouffier mit. An den Schulen blieben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

Corona-Testpflicht nach 2. April nur noch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

Nach dem 2. April ermögliche der Bund nach aktuellem Stand nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen, sagte der Ministerpräsident. Das habe zur Folge, dass eine Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern,
in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflegediensten sowie in Bussen und Bahnen im ÖPNV und Fernverkehr gelte.

Die Corona-Testpflicht gebe es dann nur noch in Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie in Schulen. Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfielen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Voraussetzung dafür sei ein entsprechender Beschluss des Landtags, erläuterte Bouffier.

Über das Bundesinfektionsschutzgesetz wird am Mittwoch erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Es soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat soll noch am selben Tag damit befasst werden. Erst danach können entsprechende Regelungen in den Ländern verbindlich beschlossen werden, teilte der Regierungschef mit. Die hessische Landesregierung werde anschließend in einer Kabinettssitzung darüber beraten.

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