in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflegediensten sowie in Bussen und Bahnen im ÖPNV und Fernverkehr gelte.
Die Corona-Testpflicht gebe es dann nur noch in Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie in Schulen. Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfielen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Voraussetzung dafür sei ein entsprechender Beschluss des Landtags, erläuterte Bouffier.
Über das Bundesinfektionsschutzgesetz wird am Mittwoch erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Es soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat soll noch am selben Tag damit befasst werden. Erst danach können entsprechende Regelungen in den Ländern verbindlich beschlossen werden, teilte der Regierungschef mit. Die hessische Landesregierung werde anschließend in einer Kabinettssitzung darüber beraten.