Zutritt nur mit negativem Corona-Test: Kliniken in Region Fulda haben Besucherregeln angepasst

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt das neue Corona-Infektionsschutzgesetz. Dementsprechend haben die Krankenhäuser in der Region Fulda und im Vogelsberg ihre Besucherregeln angepasst.
Fulda/Alsfeld - Im Klinikum Fulda und MVZ Osthessen ist seit dem 1. Oktober beim Betreten der Gebäude das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben, wie das Klinikum in einer Pressemitteilung erklärt. Das gelte sowohl für ambulante und stationäre Patienten als auch für Besucher und Angehörige sowie für externe Dienstleister.
Fulda: Corona-Infektionsschutzgesetz - Klinikum passt Besucherregeln an
Zusätzlich muss ein negativer Antigenschnell-Test (nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorliegen – unabhängig vom individuellen Immun- und Impf-Status. „Die Kontrolle der Testnachweise erfolgt an den jeweiligen Eingängen des Klinikums Fulda bzw. MVZ Osthessen.“
„Diese gesetzlichen Corona-Regeln gelten für alle, die das Klinikum betreten“, so das Klinikum. Bisherige Ausnahmeregelungen für werdende Väter, Besuche in der Kinderklinik sowie auf den Intensivstationen, der Tumorstation und der Palliativstation bleiben unverändert.
„Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir allen Besucherinnen und Besuchern sich vorab im Bürgertestzentrum auf der Ochsenwiese, am Universitätsplatz oder in jeder anderen offiziellen Teststelle testen zu lassen“, so Vorstandssprecher Dr. Thomas Menzel. Zusätzlich wird Anfang nächster Woche vor dem Haupteingang des Klinikums eine Teststation des DRK eröffnet.
Die aktuellen Besuchszeiten im Klinikum: Montag bis Freitag, von 14 bis 19 Uhr; Samstag, Sonntag und an den Feiertage von 11 bis 19 Uhr (letzter Einlass jeweils 18 Uhr). Die Besucher werden gebeten, sich pro Person auf eine Stunde pro Tag zu beschränken. Personen, die Angehörige bringen oder abholen dürfen, werden wie Besucher behandelt. (lesen Sie auch: Neue Corona-Verordnung in Hessen: Maskenpflicht im ÖPNV bleibt - FFP2-Maske im ICE)
„Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben Unannehmlichkeiten für unsere Patienten und Besucher mit sich bringt. Wir werden die Einhaltung der Regeln aufmerksam begleiten und hoffen auf Einsicht und Verständnis“, so Menzel.
Fulda: Herz-Jesu-Krankenhaus führt 1G-Regelung für Besucher ein
Im Herz-Jesu-Krankenhaus in Fulda gilt seit dem 1. Oktober ebenfalls eine uneingeschränkte FFP2-Maskenpflicht, wie die Klinik in einer Pressenotiz meldet. Zudem werde eine 1-1-1 Regel eingeführt: „Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde während den Besuchszeiten von einer Person Besuch erhalten, die getestet ist.“
Die Besuchszeit ist täglich auf 14.30 bis 19 Uhr festgelegt. Die Besuchsdauer beträgt eine Stunde. Der 1G-Regel zufolge gelte für alle Besucherinnen und Besucher unabhängig vom Immunstatus eine Testpflicht mit einem aktuellen negativen Bürgertest. Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden, der PcR-Test maximal 48 Stunden alt sein.
Ergebnisse eines Selbsttests seien für Klinikbesuche nicht gültig. Besucher werden gebeten, ein gültiges Ausweisdokument zum Abgleich der Personalien am Haupteingang der Klinik bereitzuhalten sowie den entsprechenden gültigen Testnachweis.
Ausnahmen und Sonderregelungen von der Besuchsregelung seien weiterhin möglich, so zum Beispiel bei Schwerstkranken, in palliativen und medizinisch begründeten Fällen (zum Beispiel Kinder- und Jugendpsychiatrie) nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen.
In der Geburtshilfe dürfen werdende Mütter durch eine festgelegte, symptomfreie, gesunde Person während der Geburt begleitet und im Familienzimmer untergebracht werden. Außerdem ist ein weiterer Besuch durch eine „getestete Person“ auf der Wochenstation im Familienzimmer oder Zimmer mit Begleitperson gestattet.
Für Kinder unter 12 Jahren gelte weiterhin grundsätzlich ein Besuchsverbot. Das Herz-Jesu-Krankenhaus bittet zudem um die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Vogelsberg: Neue Regeln im Krankenhaus Alsfeld - zwei Besucher pro Tag
Auch im Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld (KKA) gelten seit Oktober neue Regeln für Besucher. Das meldet die Pressestelle des Kreises. „Wie das Krankenhaus mitteilt, sind Besuche täglich von 14 bis 17 Uhr möglich, auf der Intensiv-Station von 15 bis 17 Uhr“, so der Kreis.
Pro Patient und Tag seien ab dem 1. Oktober zwei Besucher erlaubt. Weiterhin sei – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – ein Antigen-Schnelltest aus einem zertifizierten Testzentrum nötig, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Zu diesem Zweck wird das Testzentrum der City Ambulanz vor dem KKA wieder eröffnet.
Dort kann man sich zwischen 14 und 16.30 Uhr testen lassen. Im Testzentrum erhalten Besucher dann ein Armband, das beim Betreten der Station beim Pflegepersonal vorgezeigt werden muss.
Weiterhin müsse beim Besuch im Krankenhaus eine FFP2-Maske ohne Ventil getragen werden. Nur in besonderen medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem KKA von den Besuchsregelungen abgewichen werden. (Lesen Sie hier: „Alarmstufe Rot“ für Krankenhäuser in Fulda: Verluste auf Rekordniveau drohen)
Wichtig sei, dass die geltenden Abstands- und Hygieneregeln unbedingt beachtet werden. Darunter fällt unter anderem der Mindestabstand von 1,50 Meter zum Patient, der besucht wird.
Vogelsberg: Krankenhaus Eichhof in Lauterbach schließt wieder für Besucher
Aufgrund der Corona-Infektionslage und Ausfälle hat das Krankenhaus Eichhof im Vogelsberg wieder ein Besuchsverbot ausgesprochen.. Es gilt ab sofort, hieß es am 4. Oktober in einer Mitteilung der Klinik. Die Entscheidung sei „zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden“ getroffen worden.
In Ausnahmesituationen, wie Sterbebegleitung oder schwersten Erkrankungen, seien im Einzelfall Sonderregelungen in Absprache mit den behandelnden Ärzten möglich. Wie lange die Schließung für Besucherinnen und Besicher dauern werde, sei offen. Je nach neuen Entwicklungen gebe es weitere Informationen. (sob, sar)