Illegaler Hausbau in Eichenzell: Landkreis leitet Bußgeldverfahren gegen Investor ein

Im Fall der Immobilie mit 14 Wohnungen in Eichenzell, die gegen die Festlegungen im Bebauungsplan errichtet wurde, hat der Landkreis ein Bußgeldverfahren gegen den Investor eingeleitet. In der Gemeinde Eichenzell sollen jetzt die Fraktionschefs eine Lösung suchen.
Eine größere Immobilie in Eichenzells Ortskern beschäftigt die Politik der Gemeinde und das Kreisbauamt in Fulda seit Wochen: Ein Bau-Unternehmer aus dem Landkreis hatte sich im August 2020 nach langen Verhandlungen mit der Gemeinde auf die Details für ein neues Wohngebäude neben der VR Bank-Filiale geeinigt. Festgeschrieben wurden die Regeln von der Gemeindevertretung in einem „Vorhaben-bezogenen Bebauungsplan“.
Doch bei der tatsächlichen Bauausführung hielt sich der Investor dann nicht an den Plan, wie er in einer Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde einräumte.
Fulda: Illegale Immobilie in Eichenzell - Landkreis leitet Bußgeldverfahren gegen Investor ein
Die Gemeinde beschreibt die Abweichungen so: Genehmigt wurden 15 Wohnungen auf drei Etagen unter einem Satteldach, gebaut wurden 14 Wohnungen auf zwei Etagen unter einem Flachdach. Die Bodenplatte liegt ein Meter höher als genehmigt.
Nach einem Hinweis durch Eichenzells Bürgermeister Johannes Rothmund (CDU) schaute sich das Kreisbauamt die Baustelle an und verhängte einen Baustopp.
„Zusammen mit dem Baustopp wurde gegen die Bauherrschaft ein Bußgeldverfahren eingeleitet“, berichtet Landrat Bernd Woide (CDU) unserer Zeitung. „Eine Geldbuße wäre an den Landkreis zu zahlen. Ein Bußgeldbescheid wird aber meist erst dann erlassen, wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist. Deshalb kann über die mögliche Höhe noch nichts gesagt werden.“
Investor: „Ich habe mich entschuldigt. Aber ich kann das Rad nicht zurückdrehen“
Der Investor verteidigt sein Vorgehen. Er sagt unserer Zeitung, er habe zwar anders gebaut als vereinbart, aber das sei ein Vorteil für die Nachbarn. „Das Haus, so wie es jetzt steht, ist ja nicht störend. Es ist jetzt vier Meter niedriger als geplant. Die Wohnfläche ist 350 Quadratmeter niedriger, die Volumen ist 2000 Kubikmeter kleiner“, sagt er.
Das Haus einen Meter tiefer ins Erdreich zu graben, wie es sein Vertrag mit der Gemeinde vorsah, sei nicht möglich gewesen. „Auf das Dach habe ich verzichtet, weil es kein Brettschichtholz und keine Ziegel gab. Aber wenn die Gemeinde das will, kann ich das Dach errichten.“ Er wisse, dass er einen Fehler gemacht habe: „Ich habe mich entschuldigt. Aber ich kann das Rad nicht zurückdrehen. Jetzt steht das Haus, wie es steht.“
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Aus seiner Sicht sei die Immobilie gelungen. „So, wie das Haus steht, ist es richtig. Aber die Abläufe und mein Vorgehen waren nicht richtig.“ Er sagt, er wolle jetzt das Gespräch mit der Eichenzeller Kommunalpolitik suchen. Mit Markus Roth (CDU), dem Chef des Bauausschusses, hat der Investor schon telefoniert. Der Inhalt des Gesprächs ist vertraulich.
Illegale Immobilie in Fulda: Bußgeldverfahren gegen Investor - Gemeinde verschiebt Entscheidung
Klar ist: Eine Lösung ist schwierig. Eigentlich sollte der Bauausschuss in einer Woche weiter beraten. Daraus wird nichts. „Wir wollen erst mit den Fraktionschefs beraten. Dann geht es im Bauausschuss weiter – nach den Sommerferien“, erklärt Ausschussvorsitzender Roth.
Die Gemeinde muss entscheiden, ob sie den Bebauungsplan nachträglich ändert oder ob sie vom Bauherrn Änderungen verlangt. Gelänge keine Einigung, dann käme das Kreisbauamt ins Spiel.
„Wir werden dann die notwendigen Anordnungen treffen, um wieder baurechtskonforme Zustände herzustellen. Das kann bis hin zu einer Beseitigungsanordnung führen, wobei aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist“, sagt Woide. Eine solche Situation hat Woide noch nicht erlebt: „Der Fall in Eichenzell ist in seiner Dimension schon etwas Besonderes.“