1. Fuldaer Zeitung
  2. Fulda

Corona in Deutschland: Vor Bund-Länder-Konferenz - Diese Regeln gelten in den Bundesländern

Erstellt:

Trotz der von der Bund-Länder-Konferenz erlassenen Corona-Verordnung, hat jedes Bundesland auch noch seine ganz eigenen Corona-Regeln.
Trotz der von der Bund-Länder-Konferenz erlassenen Corona-Verordnung, hat jedes Bundesland auch noch seine ganz eigenen Corona-Regeln. © Peter Kneffel/dpa

Am 7. Januar wollen Bund und Länder in einer Konferenz die weitere Corona-Strategie abstimmen. Welche Regeln aktuell in den einzelnen Bundesländern Deutschlands gelten, lesen Sie in unserer großen Übersicht.

Deutschland - Die Corona-Regeln wurden bundesweit zum 28. Dezember 2021 geändert, gleichsam haben die Landesregierungen in ihren Allgemeinverordnungen weitere Regeln für ihr eigenes Bundesland festgelegt. Welche dies sind, lesen Sie im Folgenden. Tipp: Mit der Tastenkombination „Strg+F“ können Sie in diesem Artikel suchen und zum gewünschten Bundesland springen.

Am Freitag, 7. Januar, kommen Vertreter von Bund und Ländern erneut zusammen, um über die Corona-Lage zu beraten. Ein Thema: Die Dauer der Quarantäne nach einer Infektion mit dem Coronavirus.

Baden Württemberg: Bis zum 24. Januar gilt in Baden-Württemberg die aktuelle Corona-Verordnung. Mit ihr werden die Kontaktbeschränkungen im Land angepasst. Für geimpfte und genesene Personen gilt, dass sich 10 Personen in Innenräumen und 50 Personen im Freien treffen dürfen. Sobald jedoch eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Kinder und Jugendliche bis 13 Jahre werden - unabhängig des Impfstatus nicht mitgezählt.

Ist in einem Kreis oder einer Stadt die Alarmstufe II ausgerufen, gilt für die Gastronomie eine Sperrstunde von 22.30 Uhr bis 5 Uhr. Die Alarmstufe II ist erreicht, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet.

Auch die 2G-Plus-Regelung wurde in Baden-Württemberg angepasst. Ausgenommen von einem Test sind nur noch Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten eine vollständige Schutzimpfung erhalten haben. Auch Personen, die geboostert sind oder als genesen gelten, müssen keinen Test vorzeigen.

Corona in Deutschland: Diese Regeln gelten derzeit in den Bundesländern

Bayern: Die Corona-Strategie im Freistaat wurde Anfang Dezember 2021 angepasst. Demnach sind derzeit keine Zuschauer bei großen überregionalen Sportveranstaltungen - insbesondere der Fußball-Bundesliga - zugelassen.

Analog zu einem Beschluss der damaligen Bund-Länder-Konferenz gilt beim Einkaufen in Bayern die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch für die Außengastronomie von Restaurants und Cafés gilt 2G. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre sind von der 2G-Regelung nicht betroffen.

Bei den Kontaktbeschränkungen hatte Bayern im Dezember ebenfalls noch einmal nachgeschärft: Ungeimpfte und Nichtgenesene dürfen sich mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen.

Skifahrer, die gerne einen Abstecher nach Österreich machen, müssen sich in zweierlei Hinsicht warm anziehen. Bei dem deutschen Nachbarn gelten schärfere Einreiseregeln für Touristen.

Berlin: In der Hauptstadt gelten die Kontaktbeschränkungen wie in der Bund-Länder-Runde vereinbart seit dem 28. Dezember. Auch für Geimpfte und Genesene gilt bei privaten Treffen eine Obergrenze von maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten, die sich treffen können. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person im Alter von mehr als 15 Jahren hinzustößt, gilt die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: ein Haushalt plus maximal zwei Personen eines anderen Haushalts.

Schnee in Berlin
Wie geht Berlin durch den zweiten Corona-Winter? © Christoph Soeder/dpa

Kultur- oder Sportveranstaltungen bleiben unter strengen Hygiene-Bedingungen und mit reduzierten Obergrenzen erlaubt. Clubs und Gaststätten haben weiterhin geöffnet, allerdings ist das Tanzen untersagt. FFP2-Masken müssen in Berlin in Arztpraxen, Krankenhäusern und bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden. Eine medizinische Maske ist in Supermärkten, dem öffentlichen Nahverkehr, Gaststätten samt Außenbereich und in Innenräumen von Sportanlagen und Fitnessstudios vorgeschrieben.

Brandenburg: Die neuen Regelungen in Brandenburg werden zunächst bis zum 19. Januar gelten. Derzeit dürfen sich höchstens zehn Menschen privat treffen. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen sind weiterhin in Kraft.

Für Demos im Freien gilt eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern plus Maskenpflicht und Mindestabstand. Die Gastronomie unterliegt der 2G-Regelung. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren. Veranstaltungen, Sportstätten, Diskotheken und Clubs sowie der Einzelhandel (ausgenommen die Grundversorgung) unterliegen ebenfalls 2G.

Großveranstaltungen in Hamburg und Bremen - Das sind die Unterschiede

Bremen: Clubs und Discos sind in Bremen derzeit geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten. Im Einzelhandel und in der Gastronomie, in Kultur und Sport gilt 2G. Großveranstaltungen mit bis zu 5000 Menschen innen und bis zu 15.000 Menschen unter freiem Himmel sind erlaubt. Überregionale Großveranstaltungen - etwa Fußball-Bundesliga-Spiele - sollen ohne Publikum stattfinden.

Im öffentlichen Nahverkehr müssen Fahrgäste vom 1. Januar an eine FFP2-Maske tragen. Eine generelle Pflicht zum Tragen einer Maske gilt in öffentlichen Räumlichkeiten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die 2G-Regel angewandt wird. Die 2G-Plus-Regel greift in Bremen erst, wenn die Warnstufe 3 ausgerufen wird.

Hamburg: Großveranstaltungen müssen seit dem 28. Dezember in Hamburg ohne Publikum stattfinden. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Stehtische in der Gastronomie dürfen nicht mehr genutzt werden. Mit dem Tanzverbot kam es faktisch zur Schließung von Clubs und Diskotheken.

Im Einzelhandel (Grundversorgung ausgenommen), bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in Kultureinrichtungen wie Museen oder Kinos, in der Gastronomie, bei Sport in geschlossenen Räumen und bei Hafen- und Stadtrundfahrten sowie bei körpernahen Dienstleistungen gilt 2G. Einige wenige Einrichtungen können zwischen 3G und dem 2G-Optionsmodell wählen.

Ungeimpfte Personen dürfen sich derzeit nur mit Personen des eigenen Haushalts und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Unter Geimpften und Genesenen dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt in Hamburg unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, bei touristischen Stadtrundfahrten, beim Friseur, beim Einkaufen, in Gastronomie, bei Gottesdiensten und in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Hessen: Wie in den übrigen Bundesländern wurden auch in Hessen die Corona-Regeln vor dem Jahreswechsel noch einmal verschärft. Wir haben alles Wissenswerte zu Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und 2G in Hessen in einem gesonderten Artikel für Sie zusammengefasst. Seit dem Wochenende hat das Bundesland mit dem Kreis Fulda einen Corona-Hotspot. Dort gelten gesonderte, vom Land Hessen erlassene, Corona-Regeln.

Corona-Ampel und Warnstufe - Schärfere Regeln in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen

Mecklenburg-Vorpommern: Im Nordosten von Deutschland gelten seit Dezember verschärfte Regeln. Clubs und Diskotheken sind bereits seit Wochen geschlossen, am 27. Dezember kamen auch noch Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen hinzu, da die landeseigene Corona-Ampel auf Rot steht.

Coronavirus - Rostock
An einem Kino informiert ein Aushang „Vorübergehend geschlossen“. In Mecklenburg Vorpommern steht die Corona-Ampel auf Rot. © Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Dies hat auch zur Folge, dass sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen in Innenräumen nur noch fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen dürfen. In Außenbereichen sind Treffen mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten erlaubt. Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.

Für Einkäufe gilt, bis auf Produkte des täglichen Bedarfs, die 2G Regel. In öffentlichen Gebäuden, dem Nahverkehr und im Einzelhandel gilt die Maskenpflicht.

Niedersachsen: Die von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktbeschränkungen gelten in Niedersachsen seit dem 27. Dezember. Seitdem dürfen sich nur noch Gruppen von bis zu zehn Geimpften und Genesenen treffen - Kinder werden nicht eingerechnet. Für Ungeimpfte sind die Vorschriften strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Um Infektionen zu vermeiden, hat das Land verfügt, dass bis zum 15. Januar für Gastronomie und andere öffentliche Bereiche die Auflagen der Warnstufe 3 gelten. Diese Regelungen wurden vom Land Niedersachsen unter dem Stichwort „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ zusammengefasst. Clubs mussten bereits vor Heiligabend schließen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind verboten.

Rheinland-Pfalz mit 2G in Außengastronomie und Sport

Nordrhein-Westfalen: Im Westen Deutschlands gelten Kontaktbeschränkungen für immunisierte Personen ebenfalls seit dem 28.
Dezember. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist, gibt es hier nicht. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt.

Der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wurde von NRW eins zu eins übernommen. Zudem werden Maskenpflichten und 2G-Plus-Regel für den Freizeitbereich ausgedehnt. Da beim Sport in Innenräumen und in Schwimmbädern bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden könnten, müssen hier immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, mit sich führen.

Rheinland-Pfalz: Leere Zuschauerränge sind in Rheinland-Pfalz seit 28. Dezember bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen vorgeschrieben. Clubs und Diskotheken sind geschlossen. Auch bei den Kontaktbeschränkungen wurde nachgebessert. Besteht eine Gruppe rein aus Geimpften und Genesenen, sind Treffen mit maximal 10 Personen erlaubt. Personen, die nicht geimpft sind, dürfen sich mit Personen aus dem eigenen Hausstand noch maximal mit zwei weiteren Personen treffen.

In Außenbereichen, wie der Außengastronomie und auch beim Sport gilt in Rheinland-Pfalz die 2G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. 2G-Plus findet flächendeckend in Innenräumen Anwendung. Ausgenommen sind Menschen, die geboostert sind. Ihr Status gilt ab dem Tag der dritten Impfung.

Video: Aktuelle Zahlen für jedes Bundesland: Corona-Fälle für Deutschland am 5. Januar

Saarland: Diskotheken und Clubs sind im Saarland dicht und auch vergleichbare Tanzveranstaltungen sind nicht mehr erlaubt. Das gilt ebenfalls für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern oder Zuschauern.

Private Treffen sind für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Personen möglich. Menschen, auf die dies nicht zutrifft, dürfen sich nur mit dem eigenen Haushalt und zusätzlich höchstens zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Ausgenommen sind Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr.

Die 2G-Plus-Regel greift in der Gastronomie und im Hotel, bei körpernahen Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten im Innenbereich. 2G im Innenbereich gilt in Ladenlokalen, die nicht zur Grundversorgung dienen. Im Außenbereich greift die Regel für Freizeitparks und andere Freizeitaktivitäten sowie kulturelle Angeboten. In geschlossenen Räumen des öffentlichen Raums, dem Personennahverkehr und den Schul- und Hochschulgebäuden gilt die Maskenpflicht.

Sachsen: Der Freistaat hat seine Notfallverordnung angepasst und bis zum 9. Januar begrenzt. Bei Treffen von bis zu zehn Geimpften und Genesenen werden im Freistaat Kinder unter 16 Jahren nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, sind Zusammenkünfte nur zwischen einem Hausstand und einem weiteren Menschen erlaubt.

In geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen müssen FFP2-Masken getragen werden. An Beerdigungen dürfen maximal 20 Personen mit 3G-Nachweis teilnehmen. Seit November gilt eine nächtliche Ausgangssperre (von 22 bis 6 Uhr) für besonders betroffene Corona-Hotspots. Zutritt zur Gastronomie unter 2G-Regelung ist nur von 6 bis 20 Uhr erlaubt. Übernachtungen sind untersagt, ausgenommen sind Dienstreisen.

Corona-Proteste in Sachsen
Teilnehmer eines sogenannten „Spazierganges“ gegen die Corona-Maßnahmen in Sachsen. © Sebastian Willnow/dpa

Auf bestimmten öffentlichen Plätzen und in zugänglichen Einrichtungen gilt ein Alkoholverbot, welches von den Landkreises und kreisfreien Städten festgelegt werden kann.

Trotz niedriger Infektionszahlen: Schleswig-Holstein mit Kontaktbeschränkungen

Sachsen-Anhalt: Seit dem 23. Dezember dürfen in Sachsen-Anhalt keine Clubs und Diskotheken mehr öffnen. Weil der Landtag die epidemische Lage festgestellt hat, haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu verhängen. Für Geimpfte und Genesene bleibt es in Sachsen-Anhalt zunächst nur bei einer Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen. Ungeimpfte dürfen nur Angehörige des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Wie in den anderen Bundesländern ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen (Kinos, Theater, Gaststätten) nur für Geimpfte und Genesene möglich. Ein Betreiber kann ergänzend die 2G-Plus-Regel einführen. In Bereichen, in denen im Rahmen der 2G-Plus-Zugangsregelung nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testergebnis Zutritt erhalten, wird es vorerst in Sachsen-Anhalt keine Testbefreiung für geboosterte Personen geben. Hintergrund sind die aktuell hohen Inzidenzen.

Schleswig-Holstein: Trotz relativ niedriger Corona-Infektionszahlen gelten auch im Norden der Republik die von der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Kontaktbeschränkungen. Für Clubs und Diskotheken gilt die 2G-Plus-Regel, bei denen zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden muss. Beim Tanzen gilt Maskenpflicht.

Seit dem 4. Januar gelten die Kontaktbeschränkungen nun auch im öffentlichen Raum. Hier dürfen sich nur noch maximal zehn Personen treffen. Das Land empfiehlt zudem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Innenbereichen empfohlen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, die nicht demselben Haushalt angehören.

Thüringen: Die Landesregierung in Erfurt hat die Bund-Länder-Beschlüsse zum 28. Dezember umgesetzt. Bei den Kontaktbeschränkungen werden in Thüringen - anders als in anderen Bundesländern - nur Kinder im Alter bis zu 12 Jahren nicht mitgezählt. Für ungeimpfte Personen gilt von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre.

Clubs und Diskotheken sind in Thüringen schon länger geschlossen. Auch Volksfeste und Messen sind komplett untersagt. In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Zudem findet 2G Anwendung. Dies gilt auch für Hotels - außer es handelt sich bei der Übernachtung um eine Dienstreise. Dann gilt 3G.

An den Thüringer Schulen gab es trotz Ferienende am 3. und am 4. Januar keinen Unterricht. Bis zum 14. Januar soll zunächst Distanzunterricht stattfinden.

Auch interessant