Dezember. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist, gibt es hier nicht. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt.
Der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wurde von NRW eins zu eins übernommen. Zudem werden Maskenpflichten und 2G-Plus-Regel für den Freizeitbereich ausgedehnt. Da beim Sport in Innenräumen und in Schwimmbädern bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden könnten, müssen hier immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, mit sich führen.
Rheinland-Pfalz: Leere Zuschauerränge sind in Rheinland-Pfalz seit 28. Dezember bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen vorgeschrieben. Clubs und Diskotheken sind geschlossen. Auch bei den Kontaktbeschränkungen wurde nachgebessert. Besteht eine Gruppe rein aus Geimpften und Genesenen, sind Treffen mit maximal 10 Personen erlaubt. Personen, die nicht geimpft sind, dürfen sich mit Personen aus dem eigenen Hausstand noch maximal mit zwei weiteren Personen treffen.
In Außenbereichen, wie der Außengastronomie und auch beim Sport gilt in Rheinland-Pfalz die 2G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. 2G-Plus findet flächendeckend in Innenräumen Anwendung. Ausgenommen sind Menschen, die geboostert sind. Ihr Status gilt ab dem Tag der dritten Impfung.
Saarland: Diskotheken und Clubs sind im Saarland dicht und auch vergleichbare Tanzveranstaltungen sind nicht mehr erlaubt. Das gilt ebenfalls für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern oder Zuschauern.
Private Treffen sind für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Personen möglich. Menschen, auf die dies nicht zutrifft, dürfen sich nur mit dem eigenen Haushalt und zusätzlich höchstens zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Ausgenommen sind Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr.
Die 2G-Plus-Regel greift in der Gastronomie und im Hotel, bei körpernahen Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten im Innenbereich. 2G im Innenbereich gilt in Ladenlokalen, die nicht zur Grundversorgung dienen. Im Außenbereich greift die Regel für Freizeitparks und andere Freizeitaktivitäten sowie kulturelle Angeboten. In geschlossenen Räumen des öffentlichen Raums, dem Personennahverkehr und den Schul- und Hochschulgebäuden gilt die Maskenpflicht.
Sachsen: Der Freistaat hat seine Notfallverordnung angepasst und bis zum 9. Januar begrenzt. Bei Treffen von bis zu zehn Geimpften und Genesenen werden im Freistaat Kinder unter 16 Jahren nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, sind Zusammenkünfte nur zwischen einem Hausstand und einem weiteren Menschen erlaubt.
In geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen müssen FFP2-Masken getragen werden. An Beerdigungen dürfen maximal 20 Personen mit 3G-Nachweis teilnehmen. Seit November gilt eine nächtliche Ausgangssperre (von 22 bis 6 Uhr) für besonders betroffene Corona-Hotspots. Zutritt zur Gastronomie unter 2G-Regelung ist nur von 6 bis 20 Uhr erlaubt. Übernachtungen sind untersagt, ausgenommen sind Dienstreisen.
Auf bestimmten öffentlichen Plätzen und in zugänglichen Einrichtungen gilt ein Alkoholverbot, welches von den Landkreises und kreisfreien Städten festgelegt werden kann.
Sachsen-Anhalt: Seit dem 23. Dezember dürfen in Sachsen-Anhalt keine Clubs und Diskotheken mehr öffnen. Weil der Landtag die epidemische Lage festgestellt hat, haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu verhängen. Für Geimpfte und Genesene bleibt es in Sachsen-Anhalt zunächst nur bei einer Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen. Ungeimpfte dürfen nur Angehörige des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Wie in den anderen Bundesländern ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen (Kinos, Theater, Gaststätten) nur für Geimpfte und Genesene möglich. Ein Betreiber kann ergänzend die 2G-Plus-Regel einführen. In Bereichen, in denen im Rahmen der 2G-Plus-Zugangsregelung nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testergebnis Zutritt erhalten, wird es vorerst in Sachsen-Anhalt keine Testbefreiung für geboosterte Personen geben. Hintergrund sind die aktuell hohen Inzidenzen.
Schleswig-Holstein: Trotz relativ niedriger Corona-Infektionszahlen gelten auch im Norden der Republik die von der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Kontaktbeschränkungen. Für Clubs und Diskotheken gilt die 2G-Plus-Regel, bei denen zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden muss. Beim Tanzen gilt Maskenpflicht.
Seit dem 4. Januar gelten die Kontaktbeschränkungen nun auch im öffentlichen Raum. Hier dürfen sich nur noch maximal zehn Personen treffen. Das Land empfiehlt zudem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Innenbereichen empfohlen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, die nicht demselben Haushalt angehören.
Thüringen: Die Landesregierung in Erfurt hat die Bund-Länder-Beschlüsse zum 28. Dezember umgesetzt. Bei den Kontaktbeschränkungen werden in Thüringen - anders als in anderen Bundesländern - nur Kinder im Alter bis zu 12 Jahren nicht mitgezählt. Für ungeimpfte Personen gilt von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre.
Clubs und Diskotheken sind in Thüringen schon länger geschlossen. Auch Volksfeste und Messen sind komplett untersagt. In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Zudem findet 2G Anwendung. Dies gilt auch für Hotels - außer es handelt sich bei der Übernachtung um eine Dienstreise. Dann gilt 3G.
An den Thüringer Schulen gab es trotz Ferienende am 3. und am 4. Januar keinen Unterricht. Bis zum 14. Januar soll zunächst Distanzunterricht stattfinden.