Deutliche Worte von Wolfgang Kubicki: „Vierte Welle wird nicht durch Impfpflicht gebrochen“

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki lehnt eine allgemeine Impfpflicht ab. Die vierte Corona-Welle werde „nicht durch die Impfpflicht gebrochen“, schreibt Kubicki in einem Gastbeitrag für die Fuldaer Zeitung.
Fulda - Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP und Vizepräsident des Bundestages, tritt in der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht mit deutlichen Worten auf die Bremse. Es sei „nicht zielführend“, Ungeimpfte allein für die aktuelle Corona-Lage verantwortlich zu machen, schreibt Kubicki in einem Gastbeitrag für unsere Zeitung (Samstagausgabe).
Name | Wolfgang Kubicki |
Partei | FDP |
Geburtstag | 3. März 1952 (69 Jahre) |
Funktion | Stellvertretender Parteivorsitzender und Bundestagsvizepräsident |
Die Beschlüsse von Bund und Ländern am vergangenen Donnerstag sieht Kubicki als „faktische Impfpflicht für all jene, die lediglich am öffentlichen Leben teilnehmen wollen“. Kinos, Gaststätten und der gesamte Einzelhandel könnten von gesunden Ungeimpften nicht mehr besucht werden. „Das ist insoweit erstaunlich, weil nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes für die Wahrung des Existenzminimums ,ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich‘ ist“, so Kubicki.
Corona: FDP-Vize Wolfgang Kubicki macht Front gegen Impfplicht
Der FDP-Vize erklärt, es gebe gute Gründe, warum das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in der Verfassung verankert wurde. „Es war eine entschiedene Antwort auf die Grausamkeiten der Nationalsozialisten, die dieses Prinzip millionenfach missachteten. Greifen wir nun in dieses Prinzip pauschal ein, muss dies verfassungsfest erklärt werden – vor allem gegenüber jüngeren Menschen, deren Risiko einer ernsten Erkrankung zum Glück sehr gering ist“, meint Kubicki.
Das Argument, eine allgemeine Impfplicht sei gerechtfertigt, weil das Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze komme, sei „ernst zu nehmen“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe in seiner jüngsten Entscheidung festgestellt, „dass dies ein verfassungsrechtlich legitimer Gesetzeszweck“ sei.
Kubicki wendet aber ein: „Die vierte Welle wird nicht durch die Impfpflicht gebrochen.“ Und er wirft die Frage auf: „Wäre es nicht im Sinne unserer Verfassung grundrechtsschonender, zuerst das Gesundheitssystem wenigstens wieder auf den Stand zu setzen, der zu Beginn der Pandemie herrschte, als einen flächendeckenden, tiefen Grundrechtseingriff zu veranlassen? Seit April 2020 können wir auf rund 9000 betreibbare Intensivbetten weniger zurückgreifen. Und wenn Jens Spahn (der amtierende CDU-Gesundheitsminister, Anm. der Red.) schon im Sommer wusste, was im Herbst für eine Welle auf uns zurollt, wie er stets betont, warum hat er dann nicht vorgreifend wenigstens für einen Notfallplan gesorgt?“
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Kubicki sagt: „Die Beschuldigung Ungeimpfter für die aktuelle Lage halte ich weder für zielführend, noch richtig“. Ziel müsse es sein, die Impfquote nicht durch staatliche Ausgrenzung und Zwang, sondern durch Überzeugung zu erhöhen. (Lesen Sie hier: 2G-Regel ab Montag: Enorme Belastung für den Einzelhandel)
Den kompletten Gastbeitrag von Wolfgang Kubicki lesen Sie in der Samstagausgabe der Fuldaer Zeitung (4. Dezember) und im E-Paper.