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2G-Pflicht trifft Handel schwer: Kommen jetzt Bändchen für mehr Umsatz?

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Von: Volker Nies, Alina Komorek

Weniger Menschen als üblich entscheiden sich derzeit für einen Weihnachtsbummel in der Fuldaer Innenstadt – was für den Einzelhandel Einbußen bedeutet. Könnten Bändchen jetzt helfen?
Weniger Menschen als üblich entscheiden sich derzeit für einen Weihnachtsbummel in der Fuldaer Innenstadt – was für den Einzelhandel Einbußen bedeutet. Könnten Bändchen jetzt helfen? © Charlie Rolff; dpa

Die Einführung der 2G-Regel hat in vielen Geschäften den Umsatz einbrechen lassen. Erleichterung erhoffen sich Händler von der Bändchen-Regelung, mit der das Corona-Impfzertifikat nur einmal am Tag überprüft wird. Die Stadt Fulda spricht sich für die Idee aus, Hünfeld lehnt sie ab.

Fulda/Hünfeld - Die Corona-Pandemie mit ihren Lockdowns stellt den Handel schon seit langem vor Probleme. Nun verschärft die 2G-Regel die Situation: Denn in Geschäften, die Waren verkaufen, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, dürfen seit elf Tagen nur Geimpfte oder Genesene einkaufen.

Michael Konow, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Fulda, weist auf eine eigene Erhebung mit alarmierenden Zahlen hin: Geschäfte, die nur unter 2G öffnen dürfen, melden starke Umsatzeinbrüche: 44 Prozent der Geschäfte berichten von Einbußen von mehr als 40 Prozent. (Mit unserem Corona-Ticker für Fulda bleiben Sie immer auf dem Laufenden)

Corona in Fulda: 2G-Pflicht trifft Handel schwer - Bändchen soll helfen

Eine Hilfe könnten die Einkaufsbändchen sein. „Zu befürworten ist alles, was den Einkauf niedrigschwelliger gestaltet“, sagt Konow. Eine solche Bändchen-Lösung wurde etwa in Wiesbaden, Mainz und Alsfeld im Vogelsberg eingeführt. Dort erhalten Kunden an einer zentralen Stelle oder in dem ersten Geschäft, das sie betreten, ein Armband – gegen Vorlage ihres 2G-Nachweises samt Ausweis. So wissen alle darauffolgenden Geschäfte auf einen Blick, dass der 2G-Status bereits kontrolliert wurde.

Konow mahnt: „Es ist allerdings nur dann eine Lösung, wenn dabei alles rechtlich unbedenklich ist.“ Das Problem der verringerten Umsätze lasse sich mit den Bändchen allein aber nicht lösen. Er hofft darauf, dass die Impfquote steigt, damit die Maßnahmen nicht mehr zulasten des Einzelhandels gehen.

In Fulda wird die Einführung des Bändchens im Innenstadthandel derzeit von Stadt und Citymarketing geprüft, berichtet Monika Kowoll-Ferger von der Magistratspressestelle der Stadt. „Die Stadt Fulda steht dieser Idee grundsätzlich offen gegenüber und würde den Handel bei der Durchführung nach Möglichkeit unterstützen“, sagt die Stadtsprecherin. Voraussetzung dafür sei allerdings eine möglichst flächendeckende Beteiligung des Handels in der Innenstadt.

Beispiel Alsfeld

„Wir können die Einführung der Bändchen anderen Städten nur empfehlen. Von Kunden hier in Alsfeld gab es ausschließlich positive Rückmeldungen“, sagt Ute Eisenach (54), Vizevorsitzende des Alsfelder Verkehrsvereins. Der Verein hat die Bändchen-Regelung nach Mainzer Vorbild vor einer Woche eingeführt. 20 Geschäfte machen mit.

Das erste Geschäft mit 2G-Pflicht, das der Kunde am Tag betritt, zieht dem Kunden ein spezielles Band mit Firmenstempel und Datum an. Die weiteren Geschäfte mit 2G-Pflicht, die der Kunde betritt, kontrollieren dann das Band, nicht den Impfausweis. „Die teilnehmenden Händler kennen einander gut. Wir wissen, dass jeder bei der Bändchenausgabe sorgfältig ist“, sagt Eisenach. Einige dieser Händler seien seit vergangenem Freitag schon zweimal polizeilich kontrolliert worden.

Insgesamt seien die Umsätze aber auch in Alsfeld eingebrochen: „Kunden, die bummeln, gibt es gar nicht mehr“, klagt Eisenach. Was sie ärgert: Einige Geschäfte müssen strenge 2G-Regeln beachten, für andere Branchen gelten sie nicht: etwa Buch- und Blumenläden, Bau- und Babyfachmärkte.

Helmut Käsmann, Sprecher der Stadt Hünfeld, hingegen sagt, die Bändchen seien für Hünfeld momentan keine Lösung: „Denn es gibt keinen überwachten zentralen Zugang mit entsprechender Einlasskontrolle wie etwa in einem Einkaufszentrum oder auf einem Weihnachtsmarkt mit geschlossenen Zonen.“

Aus seiner Sicht sei ein offizielles Impfzertifikat aus rechtlichen Gründen gar nicht durch ein von Händlern ausgegebenes Bändchen zu ersetzen. „Einige Städte, die solche Modelle eingeführt hatten, nehmen davon in Teilen schon wieder Abstand“, erklärt Käsmann. Er spricht von einer unklaren Rechtslage.

Das Citymarketing Hünfeld und das Citymarketing Fulda sprechen sich für die Idee mit den Armbändchen aus. Für das Vorweihnachtsgeschäft sei diese mit den notwendigen Vorbereitungen allerdings nicht mehr umsetzbar. Die Einbußen durch die 2G-Regelungen seien deutlich am Umsatz zu bemerken, heißt es aus beiden Städten.

Bändchen soll 2G-Kontrollen erleichtern: Fulda dafür, Hünfeld dagegen

In Hünfeld, so sagt Isabel Heller vom Hünfelder Citymanagement, steuerten die Menschen fast nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs an. Deshalb: „Die Idee mit den Bändchen finden wir super“, erklärt Heller. „Wir klären jetzt gerade die Frage, ob der Einzelhandel das auch will – und ob sich das lohnt.“

Auch Reginald Bukel vom Fuldaer Citymarketing spricht sich für die Bändchen aus, um die Abläufe im Tagesgeschäft zu erleichtern. „Man bräuchte einen zentralen, offiziellen Kontrollpunkt“, erklärt er. Er vermutet, dass den Einzelhandel die 2G-Regel noch länger begleiten werde. „Das Bändchen würde helfen, die Hemmschwelle zu verringern, damit Verbraucher nicht nur das Nötigste kaufen.“ (Lesen Sie hier: Gottesdienste ohne Ungeimpfte? Nicht im Bistum Fulda - Generalvikar will niemanden abweisen)

Die rechtliche Lage

Das Hessische Sozialministerium gibt grünes Licht: Bei den Bändchen handele es sich um eine Art vorgezogene Kontrolle, erklärte das Ministerium unserer Zeitung. Die Bändchen seien ein zulässiger Weg, die sonst in jedem Geschäft und jedem Lokal notwendigen Kontrollen zu vereinfachen. Auch der Landkreis Fulda unterstützt das Bändchen-Projekt: Eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt sei dabei nicht notwendig.

Der Vogelsbergkreis und die Stadt Hünfeld bewerten die Lage anders: Sie sind der Auffassung, dass trotz Band weiter in jedem Fall der Impfpass zu kontrollieren sei.

Auch der Kreisverband der Fuldaer CDU-Mittelstandsunion unterstützt die Idee: „Eine Zugangsberechtigung mit fälschungssicheren Armbändchen – tageweise auszugeben – brächte eine Vereinfachung für Inhaber und Kunden. Die Bändchen erfordern keine großen technischen Voraussetzungen oder finanzielle Anstrengungen. In Bundesligastadien gibt es fälschungssichere Armbänder schon lange“, sagt Vizekreisvorsitzender Hans-Dieter Alt.

In den von der 2G-Regel betroffenen Geschäften gibt es unterschiedliche Meinungen zum Thema 2G-Bändchen. „Ich denke schon, dass uns das die Arbeit erleichtern würde“, erklärt Nicola Drüschler vom Modegeschäft Nicolissima am Buttermarkt in Fulda. „Ich bin viel allein im Laden, und wenn ich dann eine Kundin in der Umkleide habe, die beraten werden will, und eine am Eingang, deren Nachweis und Ausweis kontrolliert werden muss, wird das schnell zu viel.“

Die Inhaberin stellt fest, dass es kaum Kunden gibt, die für den Weihnachtsbummel in die Stadt gehen – das merke sie auch am Umsatz. Sie würde sich die Bändchen-Lösung wünschen, wenn die Armbänder fälschungssicher sind, damit sie als Inhaberin keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten hat.

Video: Weihnachtsshopping mit 2G: Einzelhandel bereitet sich vor

Christian Adolph, Inhaber von Juwelier Bott, hingegen hat beobachtet, dass sich die meisten Kunden schon an das Vorzeigen der Nachweise gewöhnt haben. „Viele haben schon den Ausweis direkt am Handy, auf dem das Impfzertifikat ist“, berichtet er. Dass in einigen Städten schon die Bändchen-Lösung umgesetzt wurde, ist ihm neu.

„Aus Komfortgründen würden die Leute aber bestimmt mitmachen.“ Es komme jedoch auf die Art des Einzelhandels an: „Bei uns gibt es keinen so großen Durchlauf, wir haben uns auf die Kontrolle schon eingerichtet“, sagt Adolph.

Bei CreaTime in der Friedrichstraße heißt es, die Umsätze seien seit Einführung der 2G-Regel stark eingebrochen. Weil ohnehin nicht mehr so viel in dem Modegeschäft los sei, erschwere es das Tagesgeschäft nicht, am Eingang Nach- und Ausweis zu kontrollieren – sodass das Bändchen wohl keinen großen Einfluss auf das Geschäft habe.

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