„In der IHK Fulda gibt es – wie bei jedem anderen Arbeitgeber – einen Anteil an ungeimpften Mitarbeitern, der etwa dem Bundesschnitt entspricht“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Konow. Alle ungeimpften Mitarbeiter werden täglich vor Arbeitsbeginn von ausgebildeten internen Testern oder unter Aufsicht getestet. Alternativ können sie einen aktuellen Nachweis eines Testcenters zeigen.
Das Unternehmen Jumo hat die 3G-Regeln in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben, die im Schwerpunkt eine Erfassung des Immunisierungsstatus aller Beschäftigten sowie für ungeimpfte, vor Ort tätige Kollegen eine tägliche Testnachweiskontrolle beinhaltet, teilt Sprecher Michael Brosig mit. „Die Verantwortung für die Überprüfung, Einhaltung und Dokumentation der Regeln liegt bei der Führungskraft. Diese muss sich den Status der Mitarbeiter entweder einmalig vorlegen (geimpft oder genesen) oder täglich dokumentieren lassen.“
„Ein Kreditinstitut wie die Sparkasse Fulda ist mit Dokumentations- und Kontrollpflichten von Haus aus vertraut“, sagt Sprecher Richard Hartwig. „Deshalb konnten wir die neuen Anforderungen trotz der kurzen Vorbereitungsphase an allen Standorten der Sparkasse ohne große Schwierigkeiten umsetzen.“ (Lesen Sie hier: 3G-Kontrollen in Fuldaer Stadtbussen: Jeder Fünfte ohne gültigen Nachweis)
Bei der RhönEnergie erfassen die Führungskräfte den 3G-Status der Belegschaft. „Wer weder geimpft noch genesen ist oder dies uns nicht zeigen möchte, ist verpflichtet, täglich einen Negativ-Test beim Betreten der Arbeitsstätte vorzulegen. Wir stellen jedem Mitarbeiter ein Kontingent an Selbsttests zur Verfügung. Wird kein Testnachweis eines Testcenters verwandt, kann der Mitarbeiter den Test unter Aufsicht durchführen.“ Der Versorger geht davon aus, dass der Testaufwand wegen der hohen Impfquote und breiter Inanspruchnahme des Homeoffice-Angebots überschaubar bleibt.
Die Stadt Fulda erfasst den Impfstatus der Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen über digitale Erfassungsbögen. Eine Kontrolle an Eingängen – wie es sie in manchen Fabriken gibt – sei in der Stadt nicht praktikabel, erklärt Sprecherin Monika Kowoll-Ferger.
Für die Kontrollen in den Firmen sind die Regierungspräsidien zuständig, für ganz Hessen übernimmt dies das Regierungspräsidium Darmstadt. Es prüft vor Ort oder durch Anfragen. Die Kontrolleure können vom Arbeitgeber Auskünfte und Unterlagen verlangen und bei Verstößen Bußgelder verhängen.