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3G am Arbeitsplatz seit Mittwoch: Mehr Schutz, aber viel Aufwand

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Von: Volker Nies

Für Arbeitnehmer und Unternehmer ist es ein erheblicher Eingriff: Seit Mittwoch dieser Woche müssen Arbeitnehmer in Fulda nachweisen, dass sie geimpft oder genesen – oder frisch getestet sind.

Fulda - Zur Eindämmung der Corona-Welle hat der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche eine 3G-Pflicht für Arbeitsstätten beschlossen. Die Regelung trat schon wenige Tage nach dem Beschluss in Kraft: Seit diesem Mittwoch gilt: Betriebe dürfen nur noch von Personen betreten werden, die einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen können. Für die Kontrolle sind die Arbeitgeber zuständig. Sie müssen sich den 3G-Nachweis zeigen lassen und dies dokumentieren. Der Testnachweis muss täglich vorgezeigt werden.

Die Arbeitgeberverband Osthessen sieht die neue Pflicht mit gemischten Gefühlen: „Grundsätzlich ist 3G-Regelung erforderlich, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Wir sind nicht gegen die 3G-Pflicht“, sagt Geschäftsführer Manfred Baumann. „Aber die Regelung kam viel zu kurzfristig und mit viel zu wenig Vorlauf“, klagt er. (Mit unserem Corona-Ticker für Fulda bleiben Sie immer auf dem Laufenden)

Corona in Fulda: 3G am Arbeitsplatz - Mehr Schutz, aber viel Aufwand

Doch die osthessischen Unternehmen haben die Herausforderung angepackt und Lösungen gefunden. In fast 150 Filialen muss die Bäckerei Pappert die Regeln umsetzen. „Zum Glück haben wir durch unsere eigene Impf-Kampagne im Sommer 2021 eine relativ hohe Impfquote – allerdings haben auch wir Mitarbeiter, die nicht geimpft oder genesen sind und daher unter die Testpflicht fallen“, berichtet Sprecher Thomas Bertz. „Bei uns gilt: Jeder Mitarbeiter muss seinen Nachweis mit sich führen. Die Mitarbeiter, die getestet werden müssen, haben ein Testheft. Kontrolliert werden die Tests von der jeweiligen Führungskraft“, sagt Bertz.

Das Unternehmen Tegut mit seinen 290 Filialen hat schon früh Pläne entwickelt. „Es war absehbar, dass diese Regelung kommt. So konnten wir die 3G-Regel kurzfristig in allen Bereichen umsetzen. Hierzu gehören Kontrollen der Impfzertifikate durch Vorgesetzte sowie die jeweilige Dokumentation. Zudem erhält jeder Mitarbeiter – unabhängig vom Impfstatus – an jedem Arbeitstag einen kostenlosen Selbsttest“, sagt Tegut-Sprecher Matthias Pusch.

„In der IHK Fulda gibt es – wie bei jedem anderen Arbeitgeber – einen Anteil an ungeimpften Mitarbeitern, der etwa dem Bundesschnitt entspricht“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Konow. Alle ungeimpften Mitarbeiter werden täglich vor Arbeitsbeginn von ausgebildeten internen Testern oder unter Aufsicht getestet. Alternativ können sie einen aktuellen Nachweis eines Testcenters zeigen.

Arbeitgeberverband Osthessen: „Regelung kam viel zu kurzfristig“

Das Unternehmen Jumo hat die 3G-Regeln in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben, die im Schwerpunkt eine Erfassung des Immunisierungsstatus aller Beschäftigten sowie für ungeimpfte, vor Ort tätige Kollegen eine tägliche Testnachweiskontrolle beinhaltet, teilt Sprecher Michael Brosig mit. „Die Verantwortung für die Überprüfung, Einhaltung und Dokumentation der Regeln liegt bei der Führungskraft. Diese muss sich den Status der Mitarbeiter entweder einmalig vorlegen (geimpft oder genesen) oder täglich dokumentieren lassen.“

Einige Unternehmen in Fulda stellen ihren Mitarbeitenden Schnelltests zur Verfügung, die sie unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchführen können.
Einige Unternehmen in Fulda stellen ihren Mitarbeitenden Schnelltests zur Verfügung, die sie unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchführen können. © Matthias Balk/dpa

„Ein Kreditinstitut wie die Sparkasse Fulda ist mit Dokumentations- und Kontrollpflichten von Haus aus vertraut“, sagt Sprecher Richard Hartwig. „Deshalb konnten wir die neuen Anforderungen trotz der kurzen Vorbereitungsphase an allen Standorten der Sparkasse ohne große Schwierigkeiten umsetzen.“ (Lesen Sie hier: 3G-Kontrollen in Fuldaer Stadtbussen: Jeder Fünfte ohne gültigen Nachweis)

Bei der RhönEnergie erfassen die Führungskräfte den 3G-Status der Belegschaft. „Wer weder geimpft noch genesen ist oder dies uns nicht zeigen möchte, ist verpflichtet, täglich einen Negativ-Test beim Betreten der Arbeitsstätte vorzulegen. Wir stellen jedem Mitarbeiter ein Kontingent an Selbsttests zur Verfügung. Wird kein Testnachweis eines Testcenters verwandt, kann der Mitarbeiter den Test unter Aufsicht durchführen.“ Der Versorger geht davon aus, dass der Testaufwand wegen der hohen Impfquote und breiter Inanspruchnahme des Homeoffice-Angebots überschaubar bleibt.

3G-Regel am Arbeitsplatz: Seit Mittwoch gilt Nachweispflicht

Die Stadt Fulda erfasst den Impfstatus der Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen über digitale Erfassungsbögen. Eine Kontrolle an Eingängen – wie es sie in manchen Fabriken gibt – sei in der Stadt nicht praktikabel, erklärt Sprecherin Monika Kowoll-Ferger.

Für die Kontrollen in den Firmen sind die Regierungspräsidien zuständig, für ganz Hessen übernimmt dies das Regierungspräsidium Darmstadt. Es prüft vor Ort oder durch Anfragen. Die Kontrolleure können vom Arbeitgeber Auskünfte und Unterlagen verlangen und bei Verstößen Bußgelder verhängen.

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