„Die Bändchen stellen lediglich ein Angebot für den Handel und die Kundschaft dar, um den Besuch des Einzelhandels in der Innenstadt zu vereinfachen“, sagt Magistratspressesprecherin Monika Kowoll-Ferger.
Die Händler seien nicht verpflichtet, die Bändchen als Nachweis zu akzeptieren, auch Kunden seien frei in ihrer Entscheidung, ob sie das Angebot annehmen wollen oder nicht.
Auch das Lieblings in der Friedrichstraße nimmt an der Bändchen-Aktion teil. Ines Gunke berichtet, dass das Konzept gut angenommen werde. „Die Bändchen sind eine Erleichterung für uns und für die Kunden.“ Auch deshalb, weil man nicht immer die Kapazität habe, einen der Mitarbeiter die Kunden an der Tür kontrollieren zu lassen. Insgesamt, so schätzt sie, habe etwa die Hälfte der Kunden bereits mit einem Bändchen den Laden betreten, der anderen Hälfte habe das Lieblings-Team nach Prüfung eines angelegt.
Und wie steht es um die Fälschungssicherheit? Magistratspressesprecherin Monika Kowoll-Ferger erklärt: „Die in Fulda ausgegebenen Bändchen gibt es in zwei Farben: orange – gültig bis zum 31. Dezember – und goldfarben – gültig vom 2. bis 16. Januar 2022. Sie sind mit dem Logo der Stadt Fulda bedruckt und haben fortlaufende Nummern.“
Diese seien beim Amt für Stadtmarketing registriert und zudem vom ausgebenden Händler quittiert worden. „Die Bändchen sollen mit Hilfe des Klebestreifens eng am Handgelenk anliegend befestigt werden, um ein Abstreifen zu verhindern.“ Durch das spezielle Material ließen sie sich außerdem nicht öffnen, ohne sie zu zerstören. (Mit unserem Corona-Ticker für Fulda bleiben Sie immer auf dem Laufenden)
Zudem werde die Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung weiterhin durch die Ordnungsbehörden kontrolliert, so Kowoll-Ferger. Grundsätzlich gelte: „Die Bändchen ersetzen nicht die Nachweispflicht bei polizeilichen Kontrollen. Kunden müssen den Impf- oder Genesenen-Nachweis und ein Ausweisdokument weiterhin mitführen.“