Feuerwerksverbot an Silvester - Landkreis Fulda richtet dringenden Appell an Bürger

Nach dem Feuerwerksverbot durch die Landesregierung hat nun der Landkreis Fulda eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt, wo dieses Verbot gilt.
Fulda - Wie der Kreis Fulda mitteilt, ist es am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 im „gesamten öffentlichen Raum“ des Landkreises untersagt, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Wunderkerzen und ähnliches seien hingegen gestattet.
„Gerade zum Jahreswechsel sind Rettungsdienste und Notaufnahmen üblicherweise durch zahlreiche Unfälle mit teils schweren Verletzungen frequentiert, die sich beim Abbrennen von Feuerwerken ereignen“, heißt es in der Mitteilung. Diese zusätzliche Belastung soll durch die Allgemeinverfügung verhindert werden.
Corona in Fulda: Kein Feuerwerk an Silvester - Landkreis appelliert
Die Krankenhäuser sei derzeit pandemiebedingt voll belegt, das Personal im Dauereinsatz. „Diese strapaziöse Situation sollte nicht zusätzlich verschlimmert werden“, erklärt der Landkreis. (Mit dem Corona-Ticker für Fulda bleiben Sie auf dem Laufenden.)
Die Allgemeinverfügung könne sich zwar nur auf den öffentlichen Raum beziehen, doch der Landkreis Fulda richtet die dringende Appell an seine Bürgerinnen und Bürger, auf ein Feuerwerk grundsätzlich, also auch auf privatem Areal, zu verzichten, um Belastungen des Gesundheitssektors zu verhindern. (lio)