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Gesundheitsamt in Fulda muss Prioritäten setzen: Nicht jede Corona-Kontaktperson wird informiert

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Das Gesundheitsamt in Fulda muss bei der Nachverfolgung von Corona-Kontaktpersonen Prioritäten setzen. (Symbolbild)
Das Gesundheitsamt in Fulda muss bei der Nachverfolgung von Corona-Kontaktpersonen Prioritäten setzen. (Symbolbild) © Bernd Wüstneck/dpa

Allein in den vergangenen sieben Tagen wurden im Landkreis Fulda 702 neue Infektionsfälle gemeldet. Der Kreis verfolgt deshalb nicht mehr jeden einzelnen Fall, sondern er schützt vor allem besonders verletzliche („vulnerable“) Gruppen.

Fulda - Das Hessische Sozialministerium hat angeordnet, dass die Aufgaben der Gesundheitsämter weiter priorisiert werden müssen. Ziel des Landes Hessen ist nicht mehr die primäre Kontaktpersonennachverfolgung, sondern der Schutz („Schutz-Strategie“) vulnerabler und sensibler Gruppen und Einrichtungen wie Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser, Schulen und Kitas. Das bedeutet, dass - bis auf größere Ausbruchssituationen und Infektionsgeschehen in vulnerablen Gruppen - nicht mehr jede enge Corona-Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda kontaktiert werden.

„Wir appellieren an die Vernunft und Mitarbeit der Bürger, insbesondere der positiv getesteten Personen, dass diese ihre engen Kontaktpersonen eigenständig über ihren Positiv-Befund informieren“, sagt Prof. Dr. Dirk Breitmeier, Amtsarzt und Leiter des Kreisgesundheitsamtes. (Lesen Sie auch: Hessen will Corona-Regeln erneut verschärfen - Vier weitere Omikron-Verdachtsfälle)

Corona in Fulda: Gesundheitsamt verfolgt nicht mehr jede Kontaktperson

Breitmeier ergänzt: „Unterstützend werden wir ein Informationsschreiben zur Weitergabe an Kontaktpersonen zur Verfügung stellen, das in den kommenden Tagen auf unserer Landkreis-Webseite abrufbar sein wird. Hierin sind einfache Verhaltensempfehlungen für die zehn Tage nach dem Kontakt mit einer positiv getesteten Person enthalten - unabhängig vom Impfstatus der Kontaktperson.“ Dazu gehören die Reduzierung eigener Kontakte auf das Notwendigste, regelmäßige Selbsttestung und Beobachtung auf Symptome, möglichst keine Besuche in Einrichtungen mit vulnerablen Personen, Maske tragen, Abstand halten und häufiges Lüften in Räumen.

Personen, die in den vergangenen 10 bis 14 Tagen Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person hatten, sollen sich bei Auftreten von Erkältungssymptomen zu ihrem Hausarzt oder zu einer Teststelle begeben und einen PCR-Test durchführen lassen, so rät das Gesundheitsamt.

Quarantäne und Nachverfolgung bei Omikron-Variante

Als enge Kontaktperson gilt wer länger als zehn Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquat heißt: infizierter Mensch und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt einen Mund-Nasenschutz (MNS) oder eine FFP2-Maske) im Nahfeld einer positiv getesteten Person war - unter 1,50 Meter Abstand oder wer ein Gespräch ohne adäquaten Schutz mit einer positiv getesteten Person geführt hat – unabhängig von der Gesprächsdauer -, oder wer sich in einem Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole länger als zehn Minuten aufgehalten hat, auch wenn durchgehend und korrekt ein MNS oder FFP2-Maske getragen wurde.

Von diesem Prozedere muss jedoch aktuell beim Vorliegen einer besorgniserregenden Corona-Variante Omikron abgewichen werden. In Fällen, bei denen bereits bekannt ist, dass es sich um einen Kontakt mit einem Omikron-Fall handelt, wird vom Robert Koch-Institut die Quarantäne auch der vollständig geimpften sowie genesenen Kontaktpersonen von 14 Tagen sowie eine Testung mit PCR (möglichst am ersten Tag der Ermittlung der engen Kontaktperson) immer empfohlen.

Gemäß der Corona-Schutzverordnung besteht zudem eine Verpflichtung zur Absonderung. Weitere Infos finden sich unter www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen. Oberste Priorität in der Pandemie-Bekämpfung hat für Kreisgesundheitsamt weiter die Impfung noch nicht geimpfter Menschen sowie die Auffrischung früherer Impfungen. (vn)

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