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Neue Strategie bei Corona-Fällen: Kita-Gruppen im Kreis Fulda werden nicht mehr geschlossen

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Von: Volker Nies

Coronavirus in Kitas: Auch kleine Kinder sind immer öfter infiziert.
Auch kleine Kinder sind immer öfter infiziert. © Gargonia/stock.adobe.com

In den Kindergärten im Kreis Fulda galt bisher: Werden zwei Kinder oder eine Erzieherin positiv auf das Coronavirus getestet, muss die ganze Gruppe in Quarantäne. Das wird ab sofort gelockert.

Kreis Fulda - Die Quarantäne-Regeln werden denen der Schule im Kreis Fulda angepasst. „Das heißt: Wird ein Kind oder eine Fachkraft PCR-positiv getestet, bleibt die betroffene Person in Quarantäne. Eine automatische Gruppenquarantäne, die bislang angeordnet wurde, wenn eine Erzieherin oder zwei Kinder einer Gruppe PCR-positiv getestet waren, wird in der Regel nicht mehr ausgesprochen“, erklärt der Landkreis.

Also: Auch bei mehreren Corona-Infektionen in einer Gruppe oder der Infektion einer Fachkraft schließt das Gesundheitsamt jetzt keine Gruppen mehr. Allein in der vergangenen Woche waren im Landkreis 36 Gruppen in 25 Kitas in Quarantäne. Die einzige Quarantäneanordnung, die das Gesundheitsamt noch ausspricht, betrifft ungeimpfte Kita-Mitarbeiter; für sie gelten weiter die Quarantäneregeln der Haushaltsangehörigen. (Lesen Sie hier: Corona-Zahlen in Schulen explodieren: Inzidenz binnen einer Woche verdoppelt)

Corona in Fulda: Gesundheitsamt ändert Strategie für Kita-Gruppen

Damit reagiert der Landkreis Fulda auf die weiter steigenden Corona-Zahlen. Das Gesundheitsamt will sich bei der Kontaktnachverfolgung auf die empfindlichen („vulnerablen“) Gruppen konzentrieren, zu denen die Kinder in der Regel nicht gehören. Die aktuellen Corona-Zahlen finden Sie in unserem News-Ticker für Fulda.

Die Neuregelung soll auch die Eltern entlasten. Wenn ihr Kind mit der ganzen Gruppe in Quarantäne muss, fehlt es am Arbeitsplatz. In den Rathäusern lagen die geänderten Regeln am Dienstag, 1. Februar, allerdings noch nicht vor, wie Großenlüders Bürgermeister Florian Fritzsch (SPD) berichtet.

Die Stadt Fulda hat ihre Teststrategie entsprechend geändert, sagte Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld (CDU) den Stadtverordneten. In Fulda sind Gruppen-Tests („Pool-Test“) die Regel: „In Fulda müssen alle Kinder nach einem positiven Pool-Test vor dem Betreten der Einrichtung ein negatives Testergebnis vorlegen. Ausnahmen gelten nur für Kinder, die in den letzten 48 Stunden vor dem Pool-Test nicht in der Kita waren.“

Video: Bundesfamilienministerin fordert PCR-Test-Priorität für Kitas und Grundschulen

Pools-Tests nutzt auch die Gemeinde Großenlüder. Ist das Gruppen-Ergebnis positiv, dürfen die betroffenen Kinder die Kita nicht mehr betreten. Eltern müssen einen negativen Test besorgen, damit das Kind wieder in die Kita darf. Bürgermeister Fritzsch: „Auch wenn das Verfahren Eltern oft vor Probleme stellt, ist noch ein hohes Maß an Akzeptanz dafür vorhanden. Viel schwieriger ist es, den Eltern die sich ständig ändernde Verordnungslage und die damit verbundenen Auswirkungen zu erläutern.“

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