Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, mahnte zur Vorsicht: Schüler könnten zum großen Teil noch nicht geimpft werden und müssten über viele Stunden auf vergleichsweise engem Raum täglich am Unterricht teilnehmen. (Lesen Sie hier: Corona in Fulda: Die neue Normalität in der Schule erfordert viel Disziplin)
Der Berliner Kinderarzt und Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Jakob Maske, forderte hingegen im Deutschlandfunk ein Ende der Maskenpflicht für Kinder – „weil Kinder und Jugendliche jetzt genügend gelitten haben“. Sie hätten zurückgesteckt und Rücksicht auf ältere Altersgruppen genommen. „Jetzt ist endlich wieder Zeit, normalen Unterricht zu machen, normal durch Mund und Nase atmen zu können, ohne dass hier eine Beschränkung durch die Maske da ist.“
Natürlich würden sich Viren dadurch wieder schneller verbreiten, sagte der Arzt. „Aber wir sind wenig besorgt, weil Kinder sehr, sehr, sehr selten wirklich schwer erkranken.“ Sie sollten aber weiter durch Impfungen des Schulpersonals und der Lehrer geschützt werden. „Wann wollen wir denn zur Normalität zurückkehren? Wollen wir jetzt immer Maske tragen?“, fragte er.
Infektionen gebe es immer. Corona sei für diese Altersgruppe relativ harmlos. „Wir wollen das nicht herunterspielen, es gibt einzelne schwere Verläufe, gar keine Frage, aber es ist ein im Moment für Kinder harmloser Infekt.“
Die Virologin Melanie Brinkmann vom Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung hatte sich gegen eine Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen ausgesprochen und Kritik daran geübt. „Bei der hohen Anzahl an Nicht-Geimpften, und hierzu zählen die Kinder, halte ich diese Entscheidung für verfrüht – und ehrlich gesagt auch für ziemlich dumm.“
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Regelungen in den einzelnen Ländern:
Bayern: Im Schulgebäude gilt weiterhin die Maskenpflicht, im Unterricht seit gestern nicht mehr. Die neue Corona-Verordnung des Freistaats gilt bis Ende des Monats und wird dann je nach Lage erneut geändert, verlängert und/oder ergänzt.
Baden-Württemberg: Im Schulgebäude und im Unterricht gilt Maskenpflicht, auf dem Hof nicht. Ab 18. Oktober soll die Maskenpflicht im Unterricht fallen.
Berlin: Im Schulgebäude und im Unterricht gilt Maskenpflicht, auf dem Hof und beim Sport nicht. Schüler bis zur sechsten Klasse sind von der Tragepflicht im Unterricht befreit.
Brandenburg: Im Schulgebäude gilt Maskenpflicht, außer für Schüler bis zur 6. Klasse. Ältere Schüler dürfen die Maske bei Klausuren ab vier Stunden absetzen, wenn Abstand gewährleistet ist.
Bremen: An Grundschulen muss in Bremen keine Maske getragen werden. An weiterführenden Schulen herrscht im Grundsatz Maskenpflicht, aber nicht im Unterricht, in der Mensa oder im Hort.
Hamburg: In Hamburg sind momentan Herbstferien. Danach soll es bei der Maskenpflicht auch im Unterricht bleiben. Draußen und beim Sport muss keine Maske getragen werden.
Hessen: In Hessen gilt im Schulgebäude Maskenpflicht, aber nicht am Platz, draußen und beim Sport ebenfalls nicht. Nach den Herbstferien – also ab dem 25. Oktober – muss sicherheitshalber für zwei Wochen auch wieder die Maske am Platz aufgesetzt werden. Eine entsprechende Regelung galt auch nach den Sommerferien. (Mit unserem Corona-Ticker für Hessen bleiben Sie immer auf dem Laufenden)
Mecklenburg-Vorpommern: Ab kommender Woche muss nach den Ferien für zwei Wochen wieder Maske auch im Unterricht getragen werden. Ansonsten gilt die Maskenpflicht an Schulen je nach Infektionsgeschehen auf Kreisebene.
Niedersachsen: Im Schulgebäude und im Unterricht gilt Maskenpflicht. Ausgenommen vom Tragen der Maske im Klassenraum sind Erst- und Zweitklässler. Draußen und beim Sport gilt keine Maskenpflicht.
Nordrhein-Westfalen: Es gilt Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht, auf dem Hof nicht. Die Landesregierung berät noch, ob es nach den Herbstferien Lockerungen geben kann.
Rheinland-Pfalz: Es gilt derzeit Maskenpflicht im Schulgebäude, aber nicht am Platz und auch nicht auf dem Hof. Je nach Warnstufe kann sich das ändern. An der Grundschule gibt es erst ab Corona-Warnstufe 3 eine Maskenpflicht im Unterricht, an den weiterführenden Schulen ab Warnstufe 2.
Saarland: Schüler müssen seit vergangenen Freitag grundsätzlich keine Masken mehr in der Schule aufsetzen. Getestet wird weiter.
Sachsen: In Sachsen gilt ab einer Inzidenz von 35 Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht. Von Masken im Klassenraum befreit sind Grundschüler oder ältere Schüler, die Klausuren und Prüfungen schreiben. Die Staatsregierung berät zur Zeit darüber, ob die Maskenpflicht im Unterricht nach den Herbstferien ab November abgeschafft wird oder nicht.
Sachsen-Anhalt: Im Schulgebäude gilt Maskenpflicht, im Unterricht und draußen nicht.
Schleswig-Holstein: Es gilt Maskenpflicht im Unterricht und im Schulgebäude, aber nicht auf dem Hof. Ab November könnte die Maskenpflicht am Platz fallen. Details würden noch abgestimmt, heißt es aus dem Bildungsministerium.
Thüringen: Im Schulgebäude gilt Maskenpflicht, im Unterricht je nach Corona-Warnstufe.