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2G oder 3G? Gastronomen in Hessen haben es selbst in der Hand - Das sagt der Dehoga

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Von: Daniela Petersen

Die Hospitalisierungsinzidenz als Richtwert, ein 2G-Optionsmodell für Betriebe aus den Kultur- und Dienstleistungsbranchen und eine Änderung der Lohnfortzahlung: Seit Donnerstag gelten in Hessen neue Regeln. Vor allem Ungeimpfte werden es schwerer haben.

Wiesbaden/Fulda - Die Inzidenz war gestern, zukünftig zählt der Hospitalisierungswert: Das hat das Land Hessen am Dienstag erklärt und ein Stufenmodell vorgestellt. Ab einem Wert von 8 gilt Stufe 1, ab einem Wert von 15 Stufe 2. Doch was bedeutet das konkret? Dass bei Stufe 1 sofort ein Corona-Testnachweis nur noch mit PCR-Test erfolgen sollte und ab Stufe 2 dort, wo 3G gilt, fortan 2G in Kraft tritt?

Marco Kreuter, stellvertretender Regierungssprecher, erklärt auf Nachfrage, dass das kein Automatismus sei. „Wenn die einzelnen Stufen erreicht werden, wird die Landesregierung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen beschließen“, sagt er. Diese Maßnahmen – etwa eine Verschärfung der Testpflicht oder Zugang nur mit 2G – seien in der Verordnung aber genannt. „Das wäre die Richtung, in die es gehen würde. Aber wir liegen von den Werten bisher weit entfernt.“

Corona in Hessen: Gastronomen dürfen nun selbst über 2G und 3G entscheiden

Ein 2G-Optionsmodell hat die Landesregierung – wie einige andere Bundesländer auch – beschlossen. Gastronomen oder Unternehmer können den Zugang freiwillig auf Geimpfte und Genesene beschränken. Doch: Die Erlaubnis dafür brauchten die Betriebe gar nicht. Durch das Hausrecht kann jeder Gastronom, Diskothekenbetreiber oder Hotelier selbst entscheiden, wer Zutritt hat und wer nicht.

Allerdings ist mit der neuen Regelung der Landesregierung eine Erleichterung verknüpft: Bei 2G entfallen sämtliche coronabedingten Einschränkungen. Keine Maskenpflicht, keine Abstandsregel, keine Beschränkung bei der Personenanzahl. Das macht diese Möglichkeit, die zwar Ungeimpfte und damit eine Personengruppe ausschließt, für Betreiber interessant.

Steffen Ackermann, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Fulda, geht davon aus, dass einige Clubs und Diskotheken diese Möglichkeit wahrnehmen werden: „Im Frankfurter Raum weiß ich von einigen Betreibern, die auf diese 2G-Option gewartet haben.“

Ackermann sagt aber auch: „Die meisten Gastronomen werden nach meiner Einschätzung an 3G festhalten. Gerade Betreiber von Restaurants und Gasthöfen, wo Familien mit Kindern essen gehen, werden sich mit 2G weniger anfreunden können.“ Zwar sind Kinder unter zwölf Jahren beim 2G-Modell ausgenommen, die Impfquote bei den 12- bis 17-Jährigen liegt in Hessen aber erst bei 37,7 Prozent. Ackermann, der das Hotel Wenzel in Fulda betreibt, wird daher beim 3G-Modell bleiben.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, könnte es bald schwerer haben. (Symbolfoto)
Geimpft oder genesen? In Restaurants ist der Impfpass wie eine Eintrittskarte. (Symbolfoto) © Sven Hoppe/dpa

Grundsätzlich könne man als Gastgeber „immer entscheiden, wen man ins Haus lässt“, sagt Ackermann. Die neue Regelung schaffe aber Rechtssicherheit - auch vor den Gästen. (Mit unserem Corona-Ticker für Hessen bleiben Sie auf dem Laufenden)

Weg von der Inzidenz

Mit einem neuen System will die Landesregierung die Corona-Lage in Hessen eindeutiger abbilden. Bislang war die Sieben-Tage-Inzidenz das entscheidende Kriterium für die Festlegung von Schutzmaßnahmen in Hessen. In einem zweistufigen Eskalationsstufenkonzept sind nun die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung Indikatoren für weitreichendere Schutzmaßnahmen. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen landesweit wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden.

Stufe 1 wird relevant, wenn der Hospitalisierungswert über 8 steigt oder die Zahl der Corona-Intensivpatienten über 200 liegt. Weitere Maßnahmen werden dann notwendig, etwa ein Testnachweis nur noch mittels PCR-Test oder eine Ausweitung der 3G-Regel auf weitere Bereiche.

Stufe 2 kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt. Daraufhin werden zusätzliche Maßnahmen notwendig, etwa Zugang nur noch mit 2G.

Maßnahmen, die erfolgen, wenn eine Stufe erreicht werden sollte, sind in der Verordnung zwar genannt, es ist jedoch die Rede von „bis hin zu Beschränkungen des Zugangs“. Was konkret folgt, wird die Regierung erst dann beschließen.

Der Wert der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz lag für Hessen am Donnerstag bei 2,24, wie das Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 157 Patientinnen und Patienten lägen mit einer Covid-19-Infektion auf Intensivstationen in hessischen Krankenhäusern. Davon würden 137 Menschen beatmet.

Eine weitere Änderung in Hessen soll die Lohnfortzahlung betreffen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kündigte an, dass Arbeitnehmer, die in Quarantäne müssen, weil sie nicht geimpft sind, künftig keine Entschädigung mehr erhalten sollen. Diese Regelung soll voraussichtlich ab November gelten.

Mit der neuen Landesverordnung wird auch das bisherige Eskalationskonzept des Landkreises Fulda abgelöst. Die Allgemeinverfügung wurde aufgehoben.

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