Steffen Ackermann, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Fulda, geht davon aus, dass einige Clubs und Diskotheken diese Möglichkeit wahrnehmen werden: „Im Frankfurter Raum weiß ich von einigen Betreibern, die auf diese 2G-Option gewartet haben.“
Ackermann sagt aber auch: „Die meisten Gastronomen werden nach meiner Einschätzung an 3G festhalten. Gerade Betreiber von Restaurants und Gasthöfen, wo Familien mit Kindern essen gehen, werden sich mit 2G weniger anfreunden können.“ Zwar sind Kinder unter zwölf Jahren beim 2G-Modell ausgenommen, die Impfquote bei den 12- bis 17-Jährigen liegt in Hessen aber erst bei 37,7 Prozent. Ackermann, der das Hotel Wenzel in Fulda betreibt, wird daher beim 3G-Modell bleiben.
Grundsätzlich könne man als Gastgeber „immer entscheiden, wen man ins Haus lässt“, sagt Ackermann. Die neue Regelung schaffe aber Rechtssicherheit - auch vor den Gästen. (Mit unserem Corona-Ticker für Hessen bleiben Sie auf dem Laufenden)
Mit einem neuen System will die Landesregierung die Corona-Lage in Hessen eindeutiger abbilden. Bislang war die Sieben-Tage-Inzidenz das entscheidende Kriterium für die Festlegung von Schutzmaßnahmen in Hessen. In einem zweistufigen Eskalationsstufenkonzept sind nun die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung Indikatoren für weitreichendere Schutzmaßnahmen. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen landesweit wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden.
Stufe 1 wird relevant, wenn der Hospitalisierungswert über 8 steigt oder die Zahl der Corona-Intensivpatienten über 200 liegt. Weitere Maßnahmen werden dann notwendig, etwa ein Testnachweis nur noch mittels PCR-Test oder eine Ausweitung der 3G-Regel auf weitere Bereiche.
Stufe 2 kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt. Daraufhin werden zusätzliche Maßnahmen notwendig, etwa Zugang nur noch mit 2G.
Maßnahmen, die erfolgen, wenn eine Stufe erreicht werden sollte, sind in der Verordnung zwar genannt, es ist jedoch die Rede von „bis hin zu Beschränkungen des Zugangs“. Was konkret folgt, wird die Regierung erst dann beschließen.
Der Wert der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz lag für Hessen am Donnerstag bei 2,24, wie das Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 157 Patientinnen und Patienten lägen mit einer Covid-19-Infektion auf Intensivstationen in hessischen Krankenhäusern. Davon würden 137 Menschen beatmet.
Eine weitere Änderung in Hessen soll die Lohnfortzahlung betreffen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kündigte an, dass Arbeitnehmer, die in Quarantäne müssen, weil sie nicht geimpft sind, künftig keine Entschädigung mehr erhalten sollen. Diese Regelung soll voraussichtlich ab November gelten.
Mit der neuen Landesverordnung wird auch das bisherige Eskalationskonzept des Landkreises Fulda abgelöst. Die Allgemeinverfügung wurde aufgehoben.