Was darf man, was darf man nicht? Diese Corona-Regeln gelten seit Mittwoch

Seit Mittwoch gilt der zweite harte Lockdown in Deutschland. Dies ist mit einigen neuen Regeln verbunden. Nicht jede Detailfrage war nach der Entscheidung am Sonntag geklärt. Wir haben einige Fragen beantwortet.
Region - Im Zuge des zweiten harten Corona-Lockdowns gelten seit Mittwoch auch in Osthessen und der Region verschärfte Regeln. Um dabei den Überblick zu behalten, werden nachfolgend die wichtigsten Fragen beantwortet.
Harter Corona-Lockdown steht bevor: Wer darf sich an Weihnachten treffen?
Hier hatte ein langer Schachtelsatz im Beschlusspapier von Bund und Ländern zum Corona-Lockdown zunächst einige Fragen aufgeworfen. Die Bundesregierung hat das nun auf ihrer Webseite gestrafft und schreibt über die Zeit vom 24. bis 26. Dezember: „Im engsten Familienkreis können Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zuzüglich Kinder bis 14 Jahre) möglich sein, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.“
Das hieße zum Beispiel: Vier Geschwister, die alle woanders wohnen, könnten ihre Eltern besuchen, ohne Partner, aber mit Kindern bis 14. Oder: Zwei Geschwister jeweils mit Partner und eventuellen Kindern besuchen die Eltern. Beispiel drei: Ein Bruder lebt alleine und ist Gastgeber. Seine Eltern könnten ihn besuchen und zwei weitere Geschwister ohne Partner. Auch Treffen mit Freunden im kleinen Kreis sind möglich. Unabhängig von der Sonder-Familienregel über Weihnachten gilt weiterhin die bisherige Zwei-Haushalte-Regel: Erlaubt sind maximal fünf Personen zuzüglich Kindern aus zwei Haushalten.
Kostenlose FFP2 in der Corona-Pandemie: Wo bekomme ich ab Dienstag Masken?
Seit Dienstag können sich Menschen ab 60 Jahre sowie Risikopatienten in Apotheken wegen Corona drei kostenlose FFP2-Masken abholen – soweit die Theorie. Da sich dahinter aber ein erheblicher logistischer Aufwand verbirgt, ist nicht gewährleistet, dass immer und überall ausreichend Masken vorrätig sind. Apotheker bitten darum, vorzugsweise die Stammapotheke für die Ausgabe zu nutzen. Eine kurze telefonische Anfrage vorab, ob überhaupt Masken vorrätig sind, kann ebenfalls dem erfolglosen Gang zur Apotheke vorbeugen.
Was bleibt trotz des harten Corona-Lockdowns geöffnet?
Offen bleiben dürfen im Handel ab Mittwoch in alphabetischer Reihenfolge: Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Babyfachmärkte, Banken und Sparkassen, Drogerien, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Einzelhandel für Lebensmittel, Fahrradwerkstätten, Futtermittelmärkte, Getränkemärkte, Großhandel, Hörgeräteakustiker, Kfz-Werkstätten, Optiker, Poststellen, Reformhäuser, Reinigungen, Sanitätshäuser, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons, Weihnachtsbaumverkauf, Wochenmärkte für Lebensmittel, Zeitungsverkauf. Die Geschäftsstellen unserer Zeitung werden geschlossen, aber Bestellungen aus dem Shop sind möglich entweder unter Telefon (0661) 280-644, per Mail an service@fuldaerzeitung.de sowie online auf shop.verlag-parzeller.de.
Wer muss schließen?
Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege, darunter Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Tattoo-Studios sind geschlossen. Ausnahmen gibt es für medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo-und Logotherapien und medizinische Fußpflege. Mit Blick auf Baumärkte berichtet die Nachrichtenagentur dpa: „Baumärkte dürfen ausschließlich für gewerblich tätige Handwerkerinnen und Handwerker öffnen.“
Ausgangssperren in der Corona-Pandemie in Hessen: Wann darf ich nach draußen?
In Kreisen mit einer Inzidenz von 200, wie im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis, gilt in Hessen eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr sowie ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Aus privaten, nicht notwendigen Gründen ist ein Aufenthalt im Freien dann nicht erlaubt. Das gilt voraussichtlich auch an Weihnachten inklusive dem Heiligabend! Gottesdienste sollen gegebenenfalls früher beginnen, hieß es am Montag aus Bayern. Hessens Landesregierung spricht am Mittwoch mit den Kirchen über dieses Thema. (Lesen Sie hier: Der Corona-Ticker für Hessen)
Trotz Ausgangssperre in Hessen: Darf spät Essen bestellt werden? Dürfen Waren abgeholt werden?
Auch bei geltender Ausgangssperre im Corona-Lockdown ist es erlaubt, sich nach 21 Uhr Mahlzeiten von Lieferdiensten bringen zu lassen. Die Lieferfahrer sind aufgrund ihrer beruflichen Veranlassung von der Ausgangssperre ausgenommen. Wer Speisen abholt, muss aber spätestens um 21 Uhr wieder zuhause sein.
Der Handel wünscht sich, dass Bestellungen von Waren online oder per Telefon sowie eine Abholung durch den Kunden ermöglicht werden. Hessen lässt das zumindest vorerst zu. Das Land Baden-Württemberg lehnte dies am Montag allerdings ab – wohl aus Sorge vor Schlangenbildung bei der Abholung.
Was gilt für Schulen in Hessen im harten Corona-Lockdown?
Von Mittwoch an soll in Hessen der Präsenzunterricht an Schulen eingestellt werden. Die Schulen bleiben zwar geöffnet, es soll aber digitale Alternativen geben. Die Schülerinnen und Schüler sollen Zuhause betreut werden.