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Corona-Verordnung in Hessen verlängert: Diese Maßnahmen kommen nun hinzu

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Die steigenden Zahlen haben dafür gesorgt, dass in Hessen neue Corona-Maßnahmen erlassen wurden. Davon sind vor allem Krankenhäuser und Pflegeheime betroffen.
Die steigenden Zahlen haben dafür gesorgt, dass in Hessen neue Corona-Maßnahmen erlassen wurden. Davon sind vor allem Krankenhäuser und Pflegeheime betroffen. © Robert Michael/dpa

Das Corona-Kabinett hat am Dienstag getagt, um über den weiteren Umgang Hessens mit den steigenden Infektionszahlen zu diskutieren. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) heute verkündete, werde die Corona-Verordnung verlängert. Zudem gibt es eine Änderung bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Update vom 3. November, 14.23 Uhr: Hessen verschärft die Corona-Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern. Die Zahl der Neuinfektionen steige seit Wochen kontinuierlich an, begründete Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden die Maßnahme. Die Situation in den hessischen Krankenhäusern und auf den Intensivstationen sei zunehmend angespannt. „Es ist erneut eine gemeinsame Kraftanstrengung gefragt, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird.“

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung werde daher bis zum 28. November verlängert und in einigen Bereichen angepasst, erklärte der Regierungschef. „Wir werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Verordnung wieder zusammenkommen, um auf Grundlage der dann geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen das weitere Vorgehen zu beraten.“

Corona in Hessen: Neuen Maßnahmen für Krankenhäuser und Pflegeheime

Das Augenmerk gelte nun den besonders zu schützenden Personen, die in Krankenhäusern behandelt oder in Alten- und Pflegeheimen betreut werden, betonte Bouffier. Deshalb werde in diesen Einrichtungen die Testpflicht verschärft. Vor allem in den Alten- und Pflegeheimen zeigten sich trotz der gut in Anspruch genommenen Auffrischimpfungen vermehrt Infektionsereignisse. In diesen Einrichtungen müsse ab dem 8. November das nicht geimpfte oder genesene Personal täglich auf Infektionen getestet werden.

Innenstadt von Frankfurt/Main
Das Corona-Kabinett hat am Dienstag über die Verordnung in Hessen beraten. Diese wird bis Ende November verlängert. Durch steigende Zahlen wurden neue Maßnahmen für Krankenhäuser und Pflegeheime erlassen. (Symbolfoto) © Frank Rumpenhorst/dpa

Neu in der Verordnung seien die zusätzlichen und kostenfreien Testmöglichkeiten für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die Kosten für die Tests bekämen die Einrichtungen vom Bund erstattet.

Lesen Sie hier die Erstmeldung vom 3. November, 12.17 Uhr: Wiesbaden - Der hessische Landtag wird sich am Mittwoch ab 14 Uhr in einer Sondersitzung mit dem Corona-Sondervermögen in Hessen befassen. Anlass ist, dass der Staatsgerichtshof das milliardenschwere Finanzierungsmodell als verfassungswidrig eingestuft hat.

Das Land hat nach dem Urteil von Hessens obersten Richtern nun eine Übergangsfrist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung für die Finanzierung der Corona-Hilfen sicherzustellen.

Corona in Hessen: Diskussion über Verschärfung der Regeln und Sondervermögen

Das kreditfinanzierte Corona-Sondervermögen ist ein milliardenschweres Hilfspaket, mit dem die hessische Landesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bekämpfen wollte. Es sieht bis Ende 2023 bis zu zwölf Milliarden Euro an Unterstützungsleistungen vor - etwa für Kommunen, denen wegen der Wirtschaftskrise Steuereinnahmen weggebrochen sind. Das Sondervermögen finanziert das Land mit neuen Schulden.

Am Mittwoch und Donnerstag werden außerdem Details zu den jüngsten Gesprächen des hessischen Corona-Kabinetts erwartet. Da die aktuelle Coronaverordnung für Hessen am kommenden Sonntag ausläuft, gleichzeitig aber Sieben-Tage und Hospitalisierungs-Inzidenz in Hessen ansteigen, wollte das Kabinett über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Virus entscheiden. (Lesen Sie hier: Impfdurchbrüche werden immer häufiger - Das sagen Experten)

Zuletzt hatte das Land Hessen den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn abgelehnt, die Impfzentren wieder zu reaktivieren.

Video: Das Corona-Update für Hessen

Mögliche Maßnahmen könnten neben Testnachweisen nur mittels PCR-Tests eine Ausweitung der 2G-Regelung auf weitere Bereiche sein. Da in Hessen derzeit auch 175 Intensivpatienten behandelt werden, müssten die Regeln der Corona-Verordnung konkretisiert werden. Denn zwar sieht die Verordnung eine Verschärfung der Regeln vor, sobald die Zahl der Intensivpatienten in Hessen 200 übersteigt, wie die Regeln konkret gestaltet sind, ist allerdings nicht klar.

Derzeit liegt die Inzidenz in Hessen bei 126,3. Innerhalb von 24 Stunden kam es zu 1764 Neuinfektionen und elf Todesfällen im Zusammenhang mit dem Virus. Wie sich die Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern unterscheiden, lesen Sie in unserer großen Deutschland-Übersicht.

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