Bouffier verkündet neue Corona-Regeln für Hessen: 2G-Option jetzt auch im Einzelhandel

Die Hessische Landesregierung um Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 7. November verlängert und zugleich neue Regelungen festgelegt. Unter anderem wird das 2G-Modell auf den Einzelhandel ausgeweitet.
Wiesbaden - Die Ausweitung von 2G auf den Einzelhandel in Hessen geschehe auf Wunsch der Branche hin. Somit steht es den Betreibern frei, nur noch Geimpfte und Genese in ihren Geschäften zu empfangen und dann auf Abstands- und Maskenpflicht zu verzichten, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier nach Beratungen des Corona-Kabinetts. „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden. Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“
Außerdem neu ist eine Testpflicht für ungeimpftes Personal in den Krankenhäusern, wie sie bereits auch in Alten- und Pflegeheimen gilt. Bouffier wies außerdem auf bevorstehende Weihnachtsmärkte hin: Diese könnten in diesem Jahr stattfinden, Zugangskontrollen seien nicht erforderlich. Generell gilt: Für Volksfeste ist keine Genehmigung mehr für eine bestimmte Personenzahl nötig. (Alle wichtigen Entwicklungen zum Coronavirus in Hessen finden Sie in unserem News-Ticker)
Corona in Hessen: Neue Regeln verkündet - 2G-Modell im Einzelhandel
Die Neuregelungen betreffen auch die Schulen, wo die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken am Sitzplatz und zu täglichen Tests besteht, wenn bei einem Mitschüler ein positives Corona-Testergebnis aufgetreten ist. Zuvor galten diese Regelungen erst nach einer Bestätigung durch einen PCR-Test.
In Alten- und Pflegeheimen gilt künftig bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr, stattdessen sind individuell erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In Krankenhäusern gilt eine Testpflicht zwei Mal pro Woche für ungeimpftes Personal.
Der Hessische Regierungschef betonte zum Ende der kostenlosen Bürgertests am Montag nochmals die Wichtigkeit der Impfungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. „Wir sind bislang gut durch den Herbst gekommen, das zeigen die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenauslastung mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten“, sagte er. (Lesen Sie auch: Ende der kostenlosen Bürgertests - So viel können die Tests seit Montag kosten)
Video: Corona regional: Das Update für Hessen
„Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden. Der größte Schutz gegen das Virus für uns alle bleibt die Impfung. Und diese ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen. Jetzt, da für viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu kostenlosen Testungen entfällt, bitte ich umso stärker darum, unsere Impfangebote zu nutzen.“
Seit Montag sind die Corona-Schnelltests in Hessen nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Grund ist eine Änderung der Testverordnung der Bundesregierung. Ein beschränkter Personenkreis kann diese Tests jedoch noch ohne zu bezahlen in Anspruch nehmen, so beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, Schwangere oder Personen, die zum Zeitpunkt des Tests aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. (Lesen Sie hier: So empfinden Studierende an der Hochschule Fulda die 3G-Regel)
Für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sowie für Schwangere ist noch bis zum Jahresende ein Test pro Woche kostenfrei. In Schulen bleiben die wöchentlichen Testungen jedenfalls bis zum Ende des Jahres kostenfrei. Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, brauchen generell keinen Negativnachweis. (akh)