Corona in Hessen: Notbremse greift - Diese Regeln gelten jetzt für Familientreffen, Schule, Sport und Einkaufen

Die bundesweite Notbremse vereinheitlicht die Corona-Regeln in Deutschland - abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort. Wie die Maßnahmen in Hessen umgesetzt werden, lesen Sie in unserer Übersicht.
Wiesbaden - Das neue Infektionsschutzgesetz schränkt das öffentliche Leben der Hessen weiter ein. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden im Rahmen der neuen Bundes-Notbremse nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen zur Pflicht, wenn die Corona-Zahlen in Regionen anhaltend hoch sind: Die neuen Corona-Regeln gelten seit Samstag, 24. April, und sind zunächst bis Ende Juni befristet. (Lesen Sie hier: Nach Bundes-Notbremse - Volker Bouffier erklärt Regeln für Hessen)
Wann greift die Bundes-Notbremse?
Wenn die Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreiten, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet. (Bleiben Sie mit dem Corona-News-Ticker für Hessen auf dem Laufenden.)
Wen darf man treffen?
Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen. In Hessen waren bisher Treffen mit fünf Menschen aus zwei Haushalten erlaubt. Für den privaten Raum galt lediglich eine Empfehlung.
Wie lange darf man raus?
Wenn die Notbremse greift, darf man zwischen 22 und 5 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind etwa gesundheitliche Notfälle. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen. Es gibt aber Ausnahmen: die Ausübung eines Berufs, Kinder betreuen, Alte pflegen, Tiere versorgen oder „ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke“. Bisher gab es in Hessen nur in wenigen Kreisen Ausgangssperren, sie galten ab 21 Uhr - etwa auch im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis.
Corona in Hessen: Diese Regeln der bundesweiten Notbremse gelten jetzt
Was ist mit den Schulen?
Bei einer Inzidenz über 100 an drei Tagen in Folge wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht. Ab 165 wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Das gilt in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Für diese gilt als einer Inzidenz über 165 Wechselunterricht. Die Bremse von einer Inzidenz ab 165 gilt auch für Kitas. Hessen ermöglicht für die Klassen 1 bis 6 und Kitas eine Notbetreuung. Schüler und Lehrer müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden.
In Hessen werden aktuell die Klassen eins bis sechs im Wechselmodell unterrichtet, die Älteren lernen zu Hause. Neu in Hessen: Unter einer Inzidenz von 100 werden alle Jahrgänge mit Ausnahme der Abschlussklassen, die im Präsenzunterricht bleiben können, im Wechselmodell beschult. Ab 100 erhalten alle Klassen und Schulen durchgängig Wechselunterricht. Über einer Inzidenz von 165 werden die Schulen hingegen geschlossen, alle Schüler haben Distanzunterricht. Eine Ausnahme gibt es für die Abschlussklassen und die Förderschulen, die weiterhin im Wechselbetrieb bleiben.
Obwohl die Regeln formal bereits am Montag, 26. April, gelten, haben Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz (beide CDU) angekündigt, den Schulen Zeit für die nötigen Umstellungen zu geben. Es reiche, wenn die neuen Regeln im Laufe der Woche eingeführt werden.
Was ist mit der Freizeit?
Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Solarien, Fitnessstudios, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen. Das gleiche gilt für Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. Nur die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben. Hier ändert sich für Hessen wenig.
Wo darf man einkaufen?
Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein. Ausgenommen bleiben Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In Hessen war bisher etwas mehr geöffnet, zum Beispiel Baumärkte, Copyshops oder Fahrradläden. „Click & Meet“ war zuletzt wieder abgeschafft worden.
Was ist mit dem Arbeitsplatz?
Unabhängig von der Bundes-Notbremse müssen Unternehmen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen - das hat das Bundes-Kabinett am Mittwoch, 21. April, beschlossen. Falls möglich, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice ermöglichen und Arbeitnehmer müssen das normalerweise auch annehmen.
Video: „Corona-Notbremse“ tritt in Kraft - Diese Regeln gelten seit Samstag
Welche Sportarten sind möglich?
Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Fitnessstudios müssen schließen. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. In Hessen war bisher Sport mit bis zu fünf Personen erlaubt. Für Kinder war Sport draußen in unbegrenzter Gruppengröße möglich. Fitnessstudios durften für eine begrenzte Teilnehmerzahl Termine anbieten.
Was ist mit der Gastronomie?
Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung. Hier ändert sich in Hessen wenig.
Und der Friseur?
Sogenannte körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege“. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur oder der Fußpflege will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen. Neu für Hessen ist die Testpflicht. Außerdem waren bisher auch Kosmetik- und Tattoostudios erlaubt.
Was ändert sich bei öffentlichem Nahverkehr und Tourismus?
Hier ändert sich wenig: Für Passagiere in Bus, Bahn und Taxi sind Masken mit FFP2-Niveau Pflicht, für Personal mit Kundenkontakt medizinische Masken. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren. Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.
Gibt es Bereiche, die ausgenommen sind?
Veranstaltungen sind untersagt. Das gilt nicht für Streiks und Demonstrationen. Trauerfeiern dürfen mit maximal 30 Gästen ebenfalls stattfinden. Über religiöse Veranstaltungen entscheiden die Länder. In Hessen waren bislang Gottesdienste mit Auflagen erlaubt. (dpa)
Wo herrscht Maskenpflicht?
Maskenpflicht herrscht in allen geschlossenen Räumen* und überall dort, wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, berichtet auch fnp.de.
*fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.