Wie darf ich Silvester feiern? Diese Corona-Regeln gelten heute Nacht in Hessen

Um auch im zweiten Corona-Jahr für eine sichere Silvesternacht zu sorgen, sind die Regeln im Land Hessen verschärft worden. Wo welche Bestimmungen gelten, erfahren Sie hier.
Fulda - Mit Blick auf die Ausbreitung der Omikron-Virusvariante hat Hessen am 28. Dezember seine Corona-Regeln verschärft. In der Öffentlichkeit dürfen sich seitdem nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen - das gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Bei einer Silvesterfeier in einer Privatwohnung sind also auch mehr als zehn Personen erlaubt. Hier gibt das Land lediglich die Empfehlung ab, auf größere Zusammenkünfte zu verzichten. Entscheidet man sich allerdings, beispielsweise mit 15 Freunden auf dem Domplatz in Fulda zu feiern, handelt es sich um einen Verstoß.
Corona in Hessen: Diese Regeln gelten an Silvester
Sind in einer Gruppe nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei, gelten zusätzliche Regeln. Treffen in der Öffentlichkeit sind dann nur noch von einem Haushalt und maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts erlaubt. Ausnahmen gelten für Kinder unter 14 und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung für diese Kontaktbeschränkungen.
Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken wird landesweit und unabhängig von den örtlichen Infektionszahlen untersagt. In den Räumen darf aber regulärer Gastronomiebetrieb eingerichtet werden - jedoch ohne Tanz. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt in Hessen seit dem 28. Dezember bei 250 Teilnehmern.
Für den öffentlichen Nahverkehr gilt: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein und eine medizinische Maske tragen. Auch drinnen müssen in der Öffentlichkeit medizinische Masken getragen werden. Das gilt auch auf Sitzplätzen. Eine Ausnahme bildet hier nur die Gastronomie. Im Freien sollten Masken getragen werden, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Bundesweit ist der Verkauf von (größeren) Feuerwerkskörpern verboten. Zudem gilt in Hessen am 31. Dezember und am 1. Januar ein Böllerverbot: Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Kleinstfeuerwerke wie etwa Wunderkerzen oder Knallerbsen bleiben erlaubt. Die betroffenen Plätze werden von den Kommunen festgelegt.
Video: Diese Regeln gelten in den Bundesländern an Silvester
So gilt das Böllerverbot im Kreis Fulda beispielsweise für den gesamten öffentlichen Raum. Im Main-Kinzig-Kreis sind hingegen nur bestimmte Orte betroffen. Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Um für die Einhaltung der Regeln zu sorgen, wurden für ganz Hessen verstärkte Polizeikontrollen in der Silvesternacht angekündigt. Dazu soll die Polizeipräsenz - sowohl durch uniformierte als auch zivile Beamte - deutlich erhöht werden. Bei der Polizei und Stadtpolizei in Frankfurt laufen die Planungen für den Einsatz zu Silvester bereits seit dem Sommer. Über Proteste von Gegnern der Maßnahmen sei noch nichts bekannt. Doch auch darauf sei man vorbereitet.