- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen (Neu)
- Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
- Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)
Ausnahmen bilden Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft. Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler haben mit Testheft Zutritt in Gaststätten.
In sogenannten Hotspots mit besonders hohen Inzidenzen in Hessen galt schon zuvor die 2G-plus-Regelung. Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter wurde jetzt dagegen verkürzt und vereinfacht. Es gelten 10 Tage Isolation und eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung nach 7 Tagen ist durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test möglich.
Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen
- Geimpft, genesen, geimpft
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
- Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Eine weitere Änderung in Hessen ist laut Landesregierung, dass zu Außenveranstaltungen bis zu 1000 statt nur 250 Besucher kommen können. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmern. Zudem dürfen jetzt auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler bei allen regelmäßigen Schülertests mitmachen und so den Status von 2G-plus erreichen. (dpa, sec)