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Hessen verschärft Corona-Maßnahmen für Gaststätten - Bouffier: „Einheitlichkeit schaffen“

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Die Omikron-Variante verbreitet sich rasant. Hessen reagiert mit strengeren Regeln für die Gastronomie. Außerdem werden die Quarantäne-Maßnahmen erleichtert.

Wiesbaden - Hessen verschärft wie angekündigt seine Corona-Regeln für Gaststätten und erleichtert die Quarantäne-Maßnahmen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erklärte am Sonntag laut Mitteilung: „Mit den neuen Regelungen schaffen wir Klarheit und Einheitlichkeit und sorgen dafür, dass die Kritische Infrastruktur durchgehend funktioniert.“

Damit bezog er sich angesichts der besonders rasch ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus auf drohende Personalengpässe etwa bei Polizei, Feuerwehr und Energieversorgung. Die neuen Regelungen sollen von diesem Montag, 17. Januar an gelten. (Mit dem Corona-Ticker für Hessen bleiben Sie auf dem Laufenden)

Corona in Hessen: Strenge Regeln für die Gastronomie ab Montag

Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten sich darauf geeinigt, dass in Gaststätten künftig bundesweit und unabhängig von den Corona-Zahlen eine 2G-plus-Regel gilt. Demnach müssen nun in Hessen in der Innengastronomie Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen, um Zutritt zu bekommen.

Zutritt in die Gastronomie haben ab Montag, 17. Januar, Personen mit folgendem Nachweis:

- Doppelt geimpft und getestet
- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen (Neu)
- Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
- Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)

Ausnahmen bilden Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft. Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler haben mit Testheft Zutritt in Gaststätten.

In sogenannten Hotspots mit besonders hohen Inzidenzen in Hessen galt schon zuvor die 2G-plus-Regelung. Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter wurde jetzt dagegen verkürzt und vereinfacht. Es gelten 10 Tage Isolation und eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung nach 7 Tagen ist durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test möglich.

Corona in Hessen: Diese Quarantäne-Maßnahmen gelten ab Montag

Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen
- Geimpft, genesen, geimpft
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
- Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

In Hessen gilt in der Gastronomie ab Montag (17.01.2022) 2G+.
In Hessen gilt in der Gastronomie ab Montag (17.01.2022) 2G+. © Frank Rumpenhorst/dpa

Eine weitere Änderung in Hessen ist laut Landesregierung, dass zu Außenveranstaltungen bis zu 1000 statt nur 250 Besucher kommen können. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmern. Zudem dürfen jetzt auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler bei allen regelmäßigen Schülertests mitmachen und so den Status von 2G-plus erreichen. (dpa, sec)

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