1. Fuldaer Zeitung
  2. Fulda

Arbeitgeber dürfen nach dem Impfstatus fragen - In der Region gibt es Lob und Kritik

Erstellt:

Ein Impfnachweis wird gescannt. Die Impfstatusabfrage für bestimmte Berufsgruppen ist beschlossen.
Geimpft oder genesen? In bestimmten Bereichen dürfen Arbeitsgeber den Impfstatus abfragen. © Daniel Reinhardt/dpa

Neue Corona-Regelung für bestimmte Berufsgruppen: Arbeitgeber können von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung verlangen.

Fulda/Berlin - Der Bundestag hat am Dienstag wie erwartet die neue Impfauskunft beschlossen: Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Erkrankung verlangen können. Denn dort würden besonders verletzliche Personengruppen betreut.

Zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt, begründet die Politik das Vorhaben. Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“.

Corona: In diesen Bereichen dürfen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen

Die erweiterte Impfstatus-Abfrage soll nur während der festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gelten, die der Bundestag vergangene Woche vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. „Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt“, heißt es zur Erläuterung im Entwurf.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuletzt bereits erklärt, bei Krankenhäusern gelte „aus gutem Grund“, dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Patientenkontakt fragen dürfe, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien. „Wo Menschen sehr nah zusammenkommen, insbesondere verletzliche, muss besondere Vorsicht gelten“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar.

Aus der Opposition kam in der Debatte im Bundestag Kritik an der neuen Corona-Regel. In der Region Fulda ist das Stimmungsbild bei den Betroffenen gemischt. Es gibt Lob, aber auch Kritik. (Lesen Sie hier: Mit dem Corona-Ticker zur Lage in Fulda bleiben Sie auf dem Laufenden)

Prof. Dr. Lothar Jordan, Leiter des Bildungsunternehmens Dr. Jordan, erklärt: „Ich halte die Auskunfts-Pflicht bei Schulen für richtig, notwendig und geboten. Denn: Was wollen wir als Basis-Ziel? Die Schulen sollen offenbleiben, was richtig ist, und daher sind Stabilisierungs-Regeln nötig.“ Der Arbeitgeber „Schule“ habe eine Fürsorgepflicht. An erster Stelle stehe die Sicherheit.

„Wer zu dieser Einsicht gelangt, kommt automatisch zur Transparenz und die Festlegung: Selbstverständlich muss ein Entscheider die relevanten Daten wissen. Warum bei jedem Kurzbesuch im Café, Kneipe, Kulturveranstaltung der Impfnachweis nötig sei, aber nicht am Arbeitsplatz, dafür gibt es keine logische Begründung“, sagt Jordan.

Corona-Regel: Spedition John hat Impfstatus bereits abgefragt

Carsten Froß ist Bürgermeister in Petersberg. Die Gemeinde betreibt fünf gemeindliche Kitas mit 78 Erzieherinnen und Erziehern. Der CDU-Politiker erklärte vor der Bundestagsentscheidung: „Wir sehen eine Auskunftspflicht für die Mitarbeiter sehr kritisch, da es sich hier um höchstsensible, persönliche Gesundheitsdaten handelt, die grundsätzlich nur den Arbeitnehmer selbst etwas angehen.“

Die Frage sei auch, welches Ziel man erreichen wolle. „Welche Konsequenzen zieht man denn aus den Informationen, ob jemand geimpft ist oder nicht: Sollen diese Mitarbeiter dann beurlaubt oder gar entlassen werden? Meiner Meinung läuft die Bundesregierung damit vermehrt Gefahr, die Gesellschaft in zwei Teile aufzuspalten: in Geimpfte und Nicht-Geimpfte.“

Die Spedition John in Welkers hat bereits im Juli eine Impfstatus-Abfrage unter den knapp 200 Mitarbeitern gestartet, berichtet Birgit Bergemann, geschäftsführende Gesellschafterin des Welkerser Unternehmens. Man habe „aufrichtige Rückläufe, aber keine merkwürdigen Reaktionen“ darauf erhalten. Das Ergebnis: 95 Prozent der kaufmännischen und 70 Prozent der gewerblichen Angestellten waren im Juli bereits geimpft.

Video: Laschet spricht sich für Auskunftspflicht über Impfstatus aus

„Uns ist eine Impfung sehr wichtig. Schließlich kommen die Kollegen in Kontakt mit vielen anderen Menschen. Pro Nacht werden in unserem Zentral-Hub die Waren von circa 90 Lastwagen umgeschlagen“, verdeutlicht Bergemann. Um eine möglichst hohe Impfquote zu erzielen, seien die teils im Schichtbetrieb arbeitenden Angestellten unter anderem über den Betriebsarzt geimpft worden. Zudem versuche sie Anreize zu schaffen, etwa indem die Meeting-Points ausschließlich für vollständig Geimpfte geöffnet würden.

Der Bundesrat soll den Änderungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen. Damit soll auch Klarheit für die nächste Zeit bestehen, in der über die Bildung der neuen Regierung verhandelt werden dürfte. (dpa/red)

Auch interessant