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Fulda und Vogelsbergkreis sind weit über der 200er-Inzidenz: Folgt jetzt der 15-Kilometer-Radius?

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Von: Daniela Petersen

Ob im Landkreis Fulda künftig die 15-Kilometer-Regel gilt, wird noch entschieden.
Ob im Landkreis Fulda künftig die 15-Kilometer-Regel gilt, wird noch entschieden. © Charlie Rolff

Kontaktbeschränkung, Distanzunterricht und in Hotspots eine Einschränkung des Bewegungsradius’: Ab Montag wird der Corona-Lockdown verschärft. Im Landkreis Fulda wird der Bewegungsradius zunächst nicht eingeführt. Im Vogelsbergkreis sieht das anders aus.

Update vom 8. Januar, 15.46 Uhr: Der Vogelsbergkreis hat entschieden, dass die 15-Kilometer-Regel frühestens ab Mittwoch, 13. Januar, gelten soll. Bis dahin soll eine neue Allgemeinverfügung vorliegen. Der Landkreis Fulda will zunächst abwarten, ob die Sperrung der Wasserkuppe am Wochenende den gewünschten Erfolg bringt. Heißt: Die Regel wird zunächst nicht eingeführt.

Erstmeldung vom 8. Januar: Osthessen - Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Fulda bewegt sich seit einigen Tagen um 200 – jener Wert, der bei der Frage, ob nächtliche Ausgangssperren und eine Einschränkung des Bewegungsradius’ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen werden, entscheidend ist. Für Donnerstag (Stand 0.00 Uhr) meldete das Robert Koch-Institut im Kreis Fulda eine Inzidenz von 200,3.

Die Landesregierung in Hessen hat nach den Gesprächen mit dem Bund erklärt, dass für Menschen, die in einem Corona-Hotspot leben, die Bewegungsfreiheit für Freizeitaktivitäten oder Ausflüge auf einen Radius von 15 Kilometern rund um den Wohnort beschränkt sein soll (Die neuen Corona-Maßnahmen in Hessen im Überblick). „Wir möchten tagestouristische Ausflüge eindämmen“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Wie schon bei der nächtlichen Ausgangssperre werden das die Kreise vermutlich in Form von Allgemeinverfügungen umsetzen.

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Im Landkreis Fulda gilt die Ausgangssperre bis zum 10. Januar, ob auch die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, ist noch nicht beschlossen. „Wir gehen davon aus, dass wir heute die Entscheidungen des Landes in schriftlicher Form erhalten. Dann wissen wir, ob und wie das Eskalationskonzept geändert worden ist. Auf dieser Basis werden wir eine Allgemeinverfügung hinsichtlich des Bewegungsradius’ prüfen“, erklärte Leoni Rehnert, Pressesprecherin beim Landkreis Fulda. Auch der Vogelsbergkreis wird sich erst am Donnerstag dazu äußern. Dort liegt die Sieben-Tages-Inzidenz am Donnerstag (Stand 0.00 Uhr) bei 206,4.

Im Main-Kinzig-Kreis mit einer Inzidenz von 146,2 (Donnerstag, 0.00 Uhr) ist eine Einschränkung des Bewegungsradius’ – Stand jetzt – kein Thema. „Das kann sich jederzeit ändern. Aber momentan liegen wir seit neun Tagen unter 200“, sagte Pressesprecherin Sabine Schuchardt. Die Ausgangssperre wird im Main-Kinzig-Kreis ab Donnerstag aufgehoben – mit einer Ausnahme: In Hanau bleibt sie bestehen, weil dort die Infektionszahlen aktuell noch über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen.

Corona im Main-Kinzig-Kreis: Bewegungsradius-Einschränkung aktuell kein Thema

Neben der 15-Kilometer-Regel hat die Landesregierung noch weitere Entscheidungen bekanntgegeben. Vor allem sollen die Kontakte verringert werden. Künftig sind Treffen im öffentlichen Raum nur im Kreis des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person gestattet. Das gilt auch für Kinder. Was private Treffen angeht, so hat die Landesregierung Hessen die „dringende Empfehlung“ ausgesprochen, das auch dort so zu halten. „Es ist eine Zumutung, aber wir müssen die Kontakte weiter einschränken. Die Corona-Infektionszahlen sind zu hoch. Die Krankenhäuser sind belastet. In Offenbach zum Beispiel gibt es derzeit keine freien Intensivbetten“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Corona-Patienten würden unter anderem nach Fulda gefahren, um dort versorgt zu werden.

Bei der Betreuung von Kindern soll es eine Ausnahme geben: „Die Regeln zur Kontaktbeschränkung gelten zum Beispiel nicht, wenn benachbarte Familien sich bei der Kinderbetreuung abwechseln“, erklärte Bouffier. Auch die Kitas bleiben prinzipiell geöffnet. „Es wird kein Betretungsverbot ausgesprochen. Wir bitten die Eltern jedoch, ihr Kind, wenn möglich, zuhause zu betreuen.“

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Auch beim Thema Schulen gibt es vom Land nun klare Vorgaben bis Ende Januar. Ab Klasse 7 findet Distanzunterricht statt. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen, die unter Einhaltung der AHA-Regeln Präsenzunterricht haben werden. Für die Klassen 1 bis 6 fällt die Präsenzpflicht weg. Eine Notbetreuung soll es aber geben. „Konkret appellieren wir an die Eltern, dass sie die Kinder zuhause lassen. Wo das nicht möglich ist, da stehen die Schulen in diesen Jahrgängen zur Verfügung“, sagte Kultusminister Professor Alexander Lorz (CDU).

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