Generelle bundesweit einheitliche Vorgaben seien nun nicht mehr nötig, wobei aber in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen weiterhin coronaspezifische Regelungen zu beachten seien. In allen anderen Bereichen könnten Arbeitgeber und Beschäftigte eigenverantwortlich festlegen, inwiefern Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich sind. (dpa)