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Trotz Corona: Kreis Fulda erlaubt Hutzelfeuer - Landrat betont „hohen Stellenwert“

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Von: Eike Zenner

Bei der Feuerwehr Fulda-Kohlhaus brannte ebenfalls das Hutzelfeuer.
Weil das Brauchtum einen hohen Stellenwert hat, erlaubt der Landkreis Fulda trotz Corona Hutzelfeuer. (Archivbild) © Archiv Fuldaer Zeitung

Der Landkreis Fulda hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen der Hutzelfeuer am Wochenende nach Aschermittwoch erlaubt - trotz Corona.

Fulda - Der Kreis Fulda erlaubt Hutzelfeuer. „Das Brauchtum hat in unserer Region einen hohen Stellenwert. Deswegen ist es uns ein Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern das Feiern dieser Tradition bei Einhaltung bestimmter Hygieneregeln auch angesichts der Pandemie zu ermöglichen“, erklären Landrat Bernd Woide und Vize-Landrat Frederik Schmitt (beide CDU) in einer Pressenotiz.

Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Entscheidung fußt auf der Corona-Schutzverordnung, in der volksfestähnliche Veranstaltungen von der zuständigen Behörde mit entsprechenden Auflagen genehmigt werden können. Im Hinblick auf das Abbrennen der Hutzelfeuer gilt beispielsweise, dass keine Vereins- oder Dorfgemeinschaftshäuser - etwa zu Bewirtungszwecken -genutzt werden dürfen. Eine Bewirtung müsse außerhalb erfolgen, so der Kreis.

Trotz Corona: Landkreis Fulda erlaubt Hutzelfeuer 

Durch die Allgemeinverfügung entfällt eine bisher notwendige 3G-Einlasskontrolle. „Die Veranstalter müssen lediglich ein Abstands- und Hygienekonzept nach §5 der Corona-Schutzverordnung vorhalten und umsetzen. Zudem ergeht die Empfehlung, dass ausschließlich Personen an der Veranstaltung teilnehmen, die die 3G-Regel erfüllen“, erklärt der Landkreis.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine „ordnungsrechtliche Anzeige beziehungsweise Genehmigung des Hutzelfeuers“ durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde weiterhin notwendig ist.

Landkreis: Freude soll nicht verwehrt werden

Die Verantwortlichen im Kreishaus erklären, sie hätten sich im Zuge der allgemeinen Corona-Lockerungen für die Allgemeinverfügung - und damit für die Hutzelfeuer - entschieden. „Wir genehmigen damit keine Großveranstaltung, sondern eine Zahl kleinerer Zusammenkünfte, bei denen erforderliche Abstände problemlos eigenverantwortlich eingehalten werden können. Zudem sind die Hutzelfeuer nicht vorrangig durch den Konsum von Alkohol geprägt. Das Winteraustreiben ist ein geselliges Miteinander der Dorfgemeinschaft, bei dem sehr viele Familien mit Kindern teilnehmen. Diese Freude soll ihnen nicht verwehrt werden“, sagen Bernd Woide und Frederik Schmitt.

Im vergangenen Jahr waren die Hutzelfeuer wegen der Corona-Pandemie abgesagt worden - nur vereinzelt hatten Feuerwehren Feuer entzündet.

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