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Corona-Lockdown verlängert: Regeln in Hessen drastisch verschärft - Das gilt jetzt

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In Hessen gelten verschärfte Corona-Regeln.
In Hessen gelten verschärfte Corona-Regeln. © Frank Rumpenhorst/dpa

Die Corona-Maßnahmen in Hessen sind erneut verschärft worden. Seit Mittwoch, 16. Dezember, sind Geschäfte und Schulen geschlossen. Ausnahmen gab es nur an Weihnachten. Diese Regeln gelten nun - eine Übersicht.

Update vom 6. Januar, 12.17 Uhr: Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland ist wegen weiter hoher Infektionszahlen bis zum 31. Januar verlängert und sogar noch verschärft worden. Eine Übersicht über die neuen Corona-Beschlüsse finden Sie hier. Die wichtigste Neuerung: Auf Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen kommt eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die Länder lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. In den Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben worden.

Corona-Maßnahmen in Hessen noch einmal erheblich verschärft

Update vom 14. Dezember, 16.58 Uhr: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie fährt Hessen das öffentliche Leben von Mittwoch an wie angekündigt deutlich zurück. Das Corona-Kabinett hat am Montag in Wiesbaden getagt und beschlossen, dass viele Geschäfte schließen müssen. Offen bleiben dürfen beispielsweise SupermärkteDrogerien oder Apotheken.

Die Präsenzpflicht für Kinder und Jugendliche an den Schulen wird außerdem ab Mittwoch bis zum Ende der Woche aufgehoben - dann beginnen ohnehin die Weihnachtsferien. Kindergartenkinder sollen nur noch dann in den Einrichtungen betreut werden, wenn etwa die Eltern arbeiten gehen müssen und sie nicht zu Hause behalten können.

Update vom 13. Dezember, 12.26 Uhr: Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat im Rahmen einer Pressekonferenz über die neuen Corona-Beschlüsse informiert, die Bund und Länder beschlossen haben. Demnach wurde die bestehende Regelung, die besagt, dass sich fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen dürfen, verlängert. Der harte Lockdown mit Geschäftsschließungen tritt am Mittwoch, 16. Dezember, in Kraft.

Für die Weihnachtszeit zwischen 24. und 26. Dezember gelten Ausnahmen: Hier darf sich ein Hausstand mit vier weiteren Personen aus anderen Hausständen treffen. Aber: Die Gäste müssen aus dem engsten Familienkreis stammen. An Silvester und Neujahr gibt es keine Ausnahme zu den bestehenden Corona-Regeln. Der Verkauf von Feuerwerk zu Silvester wird in Hessen verboten, kündigte Volker Bouffier an. Zur Begründung sagte er unter anderem, dass die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belastet werden sollen. Ab Mittwoch gelte im öffentlichen Raum in ganz Hessen zudem ein Alkoholverbot.

Bouffier betonte aber, dass in Hessen für den privaten Bereich nur dringende Empfehlungen ausgesprochen würden. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir mit Polizei unter dem Weihnachtsbaum Verordnungen durchsetzen müssen.“ Er appellierte an die Menschen, nur in einem kleinen Kreis zusammenzukommen.

Ab Mittwoch schließen außerdem nach den neuen Corona-Maßnahmen Geschäfte und der Einzelhandel. Ausnahmen gelten für: Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, den Weihnachtsbaumverkauf und den Großhandel.

In Schulen soll ab Mittwoch, 16. Dezember, kein Präsenzunterricht mehr stattfinden, der Unterricht soll digital stattfinden, kündigte Bouffier an. Kindergartenkinder sollen nur noch dann in den Einrichtungen betreut werden, wenn etwa die Eltern arbeiten gehen müssen und sie nicht zuhause behalten können.

Bouffier nannte die kommende Schließung von Geschäften schmerzlich, für die Betroffenen sei das eine sehr harte Situation. Er verwies aber auf das derzeitige Infektionsgeschehen. Für Ladenbesitzer sei weitere finanzielle Unterstützung geplant.

Über die Weihnachtsgottesdienste wolle man mit den Kirchen sprechen, sagte Bouffier. Er gehe davon aus, dass man zumindest für den Heiligabend eine Lösung finden werde, damit die Gottesdienste stattfinden könnten.

Update vom 2. Dezember, 20.55 Uhr: Angesichts anhaltend hoher Corona-Zahlen wird der Teil-Lockdown bis zum 10. Januar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch beschlossen, wie die CDU-Politikerin am Mittwochabend im Anschluss mitteilte. „Im Grundsatz bleibt der Zustand, wie er jetzt ist“, sagte Merkel. Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) sagte, die Corona-Lage sei „mitnichten“ entspannt. Es sei richtig, den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar zu verlängern.

Merkel sagte, Deutschland sei in der Corona-Pandemie noch „sehr weit entfernt“ von Zielwerten. Man habe eine sehr hohe Zahl von Todesopfern zu beklagen. Dies zeige, welche Verantwortung Bund und Länder hätten. Erreicht werden solle ein Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, bekräftigte Merkel. (dpa)

Diese Corona-Regeln gelten in Hessen ab sofort - Lockerungen an Weihnachten

Erstmeldung vom 30. November, 9.33 Uhr: Wiesbaden - In Hessen gelten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen von Dienstag, 1. Dezember, an erneut strengere Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns ist zunächst bis zum 20. Dezember angesetzt. Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) aber bereits in Aussicht gestellt, dass sich Familien und Freunde wieder in einem etwas größeren Kreis treffen können. (Mit dem Corona-Newsticker für Hessen bleiben Sie auf dem Laufenden.)

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränkt Hessen sich auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.

Diese Corona-Regeln gelten in Hessen ab 1. Dezember - Lockerungen an Weihnachten und Silvester

Maskenpflicht: Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen.

Einkaufen: In großen Läden und Einkaufszentren darf ab Dezember auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens eine Person je Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je 20 Quadratmeter eingelassen werden. Für kleinere Läden bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass ein Kunde pro zehn Quadratmeter im Laden sein darf.

Schulen: Die Regeln für die Schulen ändern sich nicht. Es gilt eine Maskenpflicht außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und in den Gängen und ab der Klasse 5 auch im Unterricht. Es gibt „Maskenpausen“, zum Beispiel wenn gerade gelüftet wird. Strengere Regeln können je nach Infektionszahlen von den Gesundheitsämtern angeordnet werden.

Hessen verschärft Corona-Regeln ab 1. Dezember

Gastronomie, Veranstaltungen, Freizeit, Kultur und Sport: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu zählen Theater, Schwimmbäder und auch Restaurants. Speisen für den Verzehr zu Hause dürfen aber abgeholt oder geliefert werden. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, bleiben untersagt.

Dienstleistungen: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios bleiben geschlossen, Friseursalons unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Video: Corona in Hessen - Das tägliche Update

Reisen: Übernachtungsangebote im Inland werden nach wie vor nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Für Verwandtenbesuche über die Weihnachtsfeiertage will Hessen private Übernachtungen in Hotels ermöglichen.

Weihnachtszeit und Silvester: Mitte Dezember soll über eine neue Corona-Verordnung mit konkreten Regeln für die Zeit über die Weihnachtsfeiertage bis nach Silvester entschieden werde. Geplant ist, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen zu erlauben. Auch dabei sollen Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. (dpa)

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