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Corona im Kreis Fulda und Main-Kinzig-Kreis: Positiver PCR-Test - Das müssen Sie jetzt tun

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Von: Ann-Katrin Hahner

Bei wem der Corona-PCR-Test positiv ausgefallen ist, der muss sich in Quarantäne begeben.
Bei wem der Corona-PCR-Test positiv ausgefallen ist, der muss sich in Quarantäne begeben. © Zacharie Scheurer/dpa

Die Inzidenzzahlen steigen seit den Weihnachtsfeiertagen unaufhörlich - auch im Main-Kinzig-Kreis und im Landkreis Fulda. Welche Schritte Sie nach einem positiven PCR-Test unternehmen müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Main-Kinzig-Kreis/Fulda - In Osthessen sind die Corona-Zahlen derzeit hoch. Während der Main-Kinzig-Kreis laut Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler (SPD) befürchtet, in den kommenden Tagen den Hotspot-Schwellenwert von einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 zu überschreiten (am Sonntag liegt der Wert bei 347,6), ist dies im Kreis Fulda bereits seit mehreren Tagen der Fall. Dort liegt die Inzidenz am Sonntag bei 415,2.

Seit dem 2. Januar gilt der Landkreis Fulda deshalb offiziell als Hotspot-Region und hat deshalb eine neue Allgemeinverfügung samt neuer Regeln erlassen. Ein Grund für die derzeit hohen Zahlen in Osthessen könnte die Ausbreitung der Omikron-Variante sein. Da man sich durch diese leichter mit dem Coronavirus anstecken kann, wird es für Bürgerinnen und Bürger immer wichtiger zu wissen, was nach einem positiven PCR-Test zu tun ist.

Corona im Main-Kinzig-Kreis und Fulda: Positiver PCR-Test - Was nun?

Für diesen Fall liefern sowohl der Main-Kinzig-Kreis, als auch der Kreis Fulda eine klare Handlungsempfehlung an die Bevölkerung. In beiden Kreisen sollen positiv Getestete Häuser und Wohnungen nicht verlassen und sich direkt nach Erhalt des Testergebnisses in häusliche Isolation begeben.

Die Quarantäne nach einem positiven PCR-Test dauert 14 Tage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich aber freitesten lassen (siehe Infokasten). Wegen der grassierenden Omikron-Variante rät der Kreis Fulda allerdings von einer Freitestung ab.

Wer kann sich freitesten lassen?

Der Kreis Fulda und der Main-Kinzig-Kreis haben auf ihren Websites die Kriterien definiert, nach denen man sich freitesten lassen und vorzeitig die Quarantäne verlassen kann.

Generell können sich nur Personen freitesten lassen, die zu keinem Zeitpunkt der Corona-Infektion Symptome entwickelt haben. Unter diesen Voraussetzungen dürfen sich Geimpfte und Genesene frühestens am fünften Tag der Quarantäne mit einem PCR-Test freitesten lassen. Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren können sich erst am siebten Tag freitesten lassen, wenn sie keine Symptome mehr haben.

Ungeimpfte Haushaltsangehörige können sich am fünften Tag mit PCR-Test oder am siebten Tag mit Antigen-Schnelltest freitesten. Schülerinnen und Schüler, in deren Haushalt eine Person positiv getestet ist, können sich am fünften Tag mit Antigen-Schnell freitesten.

Wer freigetestet ist, für den gilt: Das zuständige Gesundheitsamt über den Test und dessen Ergebnis informieren.

Haben sich positiv getestete Personen in Isolation begeben, gilt es danach, die Kontakte weitestgehend zu vermeiden und Kontaktpersonen der letzten Tage zu informieren. Zu diesen zählen neben Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten auch Kollegen am Arbeitsplatz oder Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altenpflegeheime, die man in den vergangenen Tagen aufgesucht hat. Der Kreis Fulda bietet ein Infoschreiben an, welches an alle Kontaktpersonen gesendet werden kann.

Neben den persönlichen Kontakten müssen auch der Kreis Fulda und der Main-Kinzig-Kreis über den positiven PCR-Test informiert werden. Dies geschieht im Main-Kinzig-Kreis über ein entsprechendes Formular auf „www.mkk.de“.

Video: Corona-Quarantäne: Betroffene sollen sich eigenständig in Isolation begeben

Haushaltsangehörige des Infizierten, die nicht geimpft sind oder einen Genesenennachweis vorweisen können, müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Für Haushaltsangehörige, die geimpft und genesen sind, gilt dies nicht. Sie müssen sich erst bei auftretenden Symptomen auf das Virus testen lassen.

Der Kreis Fulda weist darauf hin, dass Kontaktpersonen eines positiv PCR-Getesteten einen Anspruch auf einen eigenen PCR-Test haben. Dieser kann beim Hausarzt oder im Covid-Diagnostik-Zentrum des Klinikums Fulda durchgeführt werden.

Nach 14 Tagen ist die Quarantäne automatisch beendet. Im Main-Kinzig-Kreis gilt dann der Laborbefund des positiven PCR-Tests in Verbindung mit dem Personalausweis als Genesenennachweis. Mit beiden Dokumenten kann man sich in Apotheken einen digitalen Nachweis ausstellen lassen. Um als genesen zu gelten, muss der positive Test mindestens 28 Tage her sein, darf insgesamt aber nur sechs Monate zurückliegen.

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