Niedersachsen kippt 2G-Regel im Handel - Zieht Hessen nun nach?
In den Streit um die Corona-Einschränkungen im Einzelhandel kommt Bewegung: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Das Urteil müsse nun auch Auswirkungen auf Hessen haben, fordern regionale Wirtschaftsvertreter.
Fulda - Dieses Urteil lässt Tausende Händler in ganz Deutschland hoffen, die seit Einführung von 2G über massive Umsatzverluste klagen: Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das höchste niedersächsische Verwaltungsgericht. Mit dem Urteil ist die Regel, die in Niedersachsen erst seit Montag galt, außer Vollzug gesetzt. Geklagt hatte die Firma Woolworth.
Die Urteilsbegründung lässt aufhorchen: Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Handel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
Corona: Niedersachsen kippt 2G im Handel - Änderung in Hessen nicht geplant
Die Folgen der Regel sind erheblich: Im traditionell starken Weihnachtsgeschäft plagen viele Händler plötzlich Zukunftssorgen. Seit nur noch Geimpfte und Genesene in vielen Geschäften vom Modehaus bis zum Elektronikmarkt einkaufen dürften, sind die Besucherzahlen deutlich zurückgegangen. (Lesen Sie hier: 2G-Pflicht trifft Handel schwer: Kommen jetzt Bändchen für mehr Umsatz?)

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Fulda, die regionalen Händlern ein „digitales Tagebuch“ bereitstellte, berichtete diese Woche von Umsatzeinbußen von im Schnitt 22,8 Prozent. 28 Prozent der befragten Unternehmen verzeichnen sogar Umsatzrückgänge von mehr 40 Prozent. Die Kundenzahl sei um durchschnittlich 31,6 Prozent zurückgegangen.
„Ich begrüße das Urteil sehr und hoffe, dass es Signalwirkung auch auf Hessen hat“, sagt Michael Konow, IHK-Hauptgeschäftsführer in Fulda. Die von der IHK Fulda durchgeführte 2G-Studie habe gezeigt, dass die Auswirkungen von 2G im Einzelhandel verheerend seien und 2G zu einer extremen Wettbewerbsverzerrung führe. Der Handel sei laut Konow kein Infektionstreiber. „Es wäre schön, wenn jetzt die Politik dem Urteil folgt und 2G im Handel außer Kraft setzt – je schneller, desto besser“.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung des niedersächsischen Gerichts und forderte, auch andere Landesregierungen sollten die Regel nun zurücknehmen.
Corona in Fulda: IHK fordert Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel
Die hessische Landesregierung hält indes an der 2G-Regelung im Einzelhandel fest und plant keine Änderungen. Die Gerichtsentscheidung in Niedersachsen beziehe sich nur auf die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und sei nicht eins zu eins auf Hessen übertragbar, sagte ein Regierungssprecher am Freitag in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur. In Hessen gelte etwa die 2G-Regelung nicht für Baumärkte. Das sei aber in Niedersachsen der Fall.
Der hessische Regierungssprecher verwies zudem auf Gerichtsentscheidungen in Schleswig-Holstein und Bayern, bei denen vorliegende 2G-Regelungen für den Einzelhandel gehalten worden seien. (Mit unserem Corona-Ticker für Hessen bleiben Sie immer auf dem Laufenden)
„Natürlich muss man immer gucken bei diesen Urteilen. Aber wir sehen aktuell keinen Änderungsbedarf.“ 2G bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt zu den Geschäften haben. Ausgenommen davon sind in Hessen Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte oder Apotheken. (mit dpa-Material)