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Corona-Notbremse: Diese Folgen haben die Regeln für das To-Go-Geschäft in der Region Fulda

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Von: Anja Hildmann

Für die Mitnahme von Speisen und Getränken gelten nun härtere Regeln. (Symbolfoto)
Für die Mitnahme von Speisen und Getränken gelten nun härtere Regeln. (Symbolfoto) © dpa/Patrick Pleul

Die Corona-Notbremse macht auch vor der Gastronomie nicht halt. Das neue Bundesgesetz hat bei einzelnen Lokalen zu weiteren Einschränkungen durch die Behörden geführt. Auch die Gastronomen im Kreis Fulda müssen umplanen.

Fulda - Wenn der Himmel klar ist und die Sonne scheint, zieht es die Massen wieder nach draußen - Corona hin oder her. Schnell wird sich dann nach einem Happen zu Essen oder einem kühlen Bier gesehnt. Der Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen schafft dann nicht nur Abhilfe, sondern auch die Möglichkeit, die lokalen Gastronomen zu unterstützen, denen die Coronavirus-Pandemie ohnehin Steine in den Weg legt.

Auch das Restaurant und Café des Schloss Fasanerie in Eichenzell bietet Speisen und Getränke to go an. Mit dem neuen Corona-Infektionsschutzgesetz, das seit Samstag (24. April) greift, kam es allerdings zu einer Einschränkung: Die Sommerwiese, die mit Liegestühlen und großer Grünfläche zum Verweilen einlädt, sei für die Behörden nicht mit den Corona-Auflagen vereinbar.

Corona-Notbremse in Hessen: Diese Auswirkungen haben die Regeln für das To-Go-Geschäft

Dabei habe das Ordnungsamt der Gemeinde Eichenzell bei den Begehungen in Schloss Fasanerie, wo im September das Fürstliche Gartenfest stattfinden soll, zunächst positives Feedback gegeben, denn die Voraussetzungen waren gut, berichtet Karl-Gustav Müller, der Betreiber des Restaurants und Cafés. Die große Fläche von einem Hektar biete genug Freiraum, um ausreichenden Abstand einzuhalten. Das Gelände sei gut zu überschauen und Mitarbeiter würden das Verhalten der Gäste regelmäßig kontrollieren. Jetzt heißt es aber: Die Liegestühle müssen weg.

„Es ist sehr schade für die Parkbesucher“, sagt Müller. Die Sommerwiese sei ein Ort gewesen, an dem die Menschen mit sicherem Abstand und unter Aufsicht verweilen konnten. „Die Menschen treffen sich doch sowieso, und hier hat man alles gut im Blick“, argumentiert der 40-Jährige. Die Fläche werde weiterhin besucht, und auch das Picknicken sei dort immer noch möglich, gibt er zu bedenken.

Einige der Liegestühle stehen nun in der Nähe des japanischen Teehauses. Das Problem sei nämlich lediglich die Nähe dieser zum Restaurant gewesen. Nun seien die Stühle nicht mehr im Blickfeld der Gastronomie und dürften deshalb genutzt werden.

Die Gemeinde Eichenzell begründet ihre Entscheidung von Montagnachmittag mit dem „Aufenthaltscharakter“ der bestuhlten Sommerwiese. Werde dieser in der Umgebung von Abholgastronomie vermittelt, verleite dies zu Verstößen gegen die aktuellen Regeln, erklärt Thomas Gernhardt vom Ordnungsamt der Gemeinde Eichenzell. (Mit dem Corona-Ticker für Fulda bleiben Sie auf dem Laufenden.)

Corona in Fulda: Ordnungsämter greifen bei Gastronomen durch

Auch in Fulda kommt es zu Einschränkungen: Der Bierwagen der Gaststätte H2 im Tennisclub Grün Weiß muss schließen. Dienstagfrüh kam der Anruf vom Ordnungsamt Fulda: Der Verkauf von Getränken und Speisen zum Mitnehmen aus dem Außenstand würde eine Ansammlung von Menschen verursachen, die mit der Corona-Notbremse nicht vereinbar sei, berichtet Hannah Derstappen, die die Gaststätte seit fünf Jahren mit ihrem Lebensgefährten führt.

Rechtslage

Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sind nach der derzeitigen Gesetzeslage erlaubt. Der Fokus sollte dabei auf den Speisen liegen. Die erworbenen Speisen und Getränke dürfen allerdings nicht am Ort des Erwerbs oder in der näheren Umgebung verzehrt werden. Außerdem ist der Abverkauf zum Mitnehmen zwischen 22 und 5 Uhr untersagt.

Seit etwa fünf bis sechs Wochen habe der Bierwagen am Wochenende Speisen und Getränke am Aueweiher angeboten. Vom Ordnungsamt sei dann der Hinweis gekommen: Zu viele Gäste würden sich im Bereich des Wagens aufhalten – die Betreiber müssten diese konsequenter wegschicken. „Vergangenen Samstag haben wir unsere Kunden vermehrt darauf hingewiesen, und es lief gut, man hielt sich daran“, blickt die 31-Jährige zurück.

Trotzdem kam es zur Schließung des Verkaufswagens. Der Take-Away-Verkauf von drinnen sei weiterhin möglich – in geschlossenen Behältern. Der Fokus müsse außerdem auf den Speisen liegen. Der Bierwagen sei dem Ordnungsamt deshalb „ein Dorn im Auge“ gewesen, glaubt Derstappen. „Uns wurde gesagt, dass wir zunächst geduldet wurden, doch jetzt im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen ginge das nicht mehr“, berichtet sie.

Video: Corona-Notbremse - Diese Regeln gelten jetzt

Dabei ist der Alkoholausschank grundsätzlich nicht verboten. Das Gesetz erlaubt auch den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Laut Pressestelle der Stadt Fulda sei es für die Gaststätte allerdings nicht möglich, vor dem Lokal noch einen Bierwagen aufzustellen. Als Grund für diese Entscheidung werden die Erfahrungen des vergangenen Wochenendes genannt: Demnach habe es am Wagen einen großen Andrang gegeben, sodass sich eine Schlange bis auf den Weg bildete, der auch als Radweg und von Spaziergängern genutzt werde. Dies habe dazu geführt, dass Abstände trotz der Beschilderung der Gastronomen nicht mehr eingehalten werden konnten. Somit habe die Fuldaer Stadtverwaltung entschieden, in der aktuellen Lage keine Genehmigung zur Sondernutzung im öffentlichen Raum zu erteilen.

Heimat-Inhaber Felix Wessling hat sein Lokal in der Fuldaer Innenstadt ebenfalls auf To-Go-Betrieb umgestellt. Die Vorgaben des Ordnungsamtes versuche er so gut es geht umzusetzen. So wurden beispielsweise die Longdrinkgläser – das Pfand lade zum Verweilen ein – durch Einwegbecher ersetzt, auch wenn er das für die Umwelt bedaure. Der 39-Jährige sieht die Problematik vor allem in der Sensibilisierung der Gäste und appelliert an alle: „Wir müssen uns selbst einbringen und vernünftig verhalten, dann können weitere Einschränkungen in Zukunft vermieden werden.“

Wie merkur.de berichtet, müssen laut der Notbremse Gaststätten und Kantinen geschlossen* bleiben. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Weiterhin erlaubt bleibt auch das Abholen und die Lieferung von Speisen und Getränken. *merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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