Einige der Liegestühle stehen nun in der Nähe des japanischen Teehauses. Das Problem sei nämlich lediglich die Nähe dieser zum Restaurant gewesen. Nun seien die Stühle nicht mehr im Blickfeld der Gastronomie und dürften deshalb genutzt werden.
Die Gemeinde Eichenzell begründet ihre Entscheidung von Montagnachmittag mit dem „Aufenthaltscharakter“ der bestuhlten Sommerwiese. Werde dieser in der Umgebung von Abholgastronomie vermittelt, verleite dies zu Verstößen gegen die aktuellen Regeln, erklärt Thomas Gernhardt vom Ordnungsamt der Gemeinde Eichenzell. (Mit dem Corona-Ticker für Fulda bleiben Sie auf dem Laufenden.)
Auch in Fulda kommt es zu Einschränkungen: Der Bierwagen der Gaststätte H2 im Tennisclub Grün Weiß muss schließen. Dienstagfrüh kam der Anruf vom Ordnungsamt Fulda: Der Verkauf von Getränken und Speisen zum Mitnehmen aus dem Außenstand würde eine Ansammlung von Menschen verursachen, die mit der Corona-Notbremse nicht vereinbar sei, berichtet Hannah Derstappen, die die Gaststätte seit fünf Jahren mit ihrem Lebensgefährten führt.
Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sind nach der derzeitigen Gesetzeslage erlaubt. Der Fokus sollte dabei auf den Speisen liegen. Die erworbenen Speisen und Getränke dürfen allerdings nicht am Ort des Erwerbs oder in der näheren Umgebung verzehrt werden. Außerdem ist der Abverkauf zum Mitnehmen zwischen 22 und 5 Uhr untersagt.
Seit etwa fünf bis sechs Wochen habe der Bierwagen am Wochenende Speisen und Getränke am Aueweiher angeboten. Vom Ordnungsamt sei dann der Hinweis gekommen: Zu viele Gäste würden sich im Bereich des Wagens aufhalten – die Betreiber müssten diese konsequenter wegschicken. „Vergangenen Samstag haben wir unsere Kunden vermehrt darauf hingewiesen, und es lief gut, man hielt sich daran“, blickt die 31-Jährige zurück.
Trotzdem kam es zur Schließung des Verkaufswagens. Der Take-Away-Verkauf von drinnen sei weiterhin möglich – in geschlossenen Behältern. Der Fokus müsse außerdem auf den Speisen liegen. Der Bierwagen sei dem Ordnungsamt deshalb „ein Dorn im Auge“ gewesen, glaubt Derstappen. „Uns wurde gesagt, dass wir zunächst geduldet wurden, doch jetzt im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen ginge das nicht mehr“, berichtet sie.
Dabei ist der Alkoholausschank grundsätzlich nicht verboten. Das Gesetz erlaubt auch den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Laut Pressestelle der Stadt Fulda sei es für die Gaststätte allerdings nicht möglich, vor dem Lokal noch einen Bierwagen aufzustellen. Als Grund für diese Entscheidung werden die Erfahrungen des vergangenen Wochenendes genannt: Demnach habe es am Wagen einen großen Andrang gegeben, sodass sich eine Schlange bis auf den Weg bildete, der auch als Radweg und von Spaziergängern genutzt werde. Dies habe dazu geführt, dass Abstände trotz der Beschilderung der Gastronomen nicht mehr eingehalten werden konnten. Somit habe die Fuldaer Stadtverwaltung entschieden, in der aktuellen Lage keine Genehmigung zur Sondernutzung im öffentlichen Raum zu erteilen.
Heimat-Inhaber Felix Wessling hat sein Lokal in der Fuldaer Innenstadt ebenfalls auf To-Go-Betrieb umgestellt. Die Vorgaben des Ordnungsamtes versuche er so gut es geht umzusetzen. So wurden beispielsweise die Longdrinkgläser – das Pfand lade zum Verweilen ein – durch Einwegbecher ersetzt, auch wenn er das für die Umwelt bedaure. Der 39-Jährige sieht die Problematik vor allem in der Sensibilisierung der Gäste und appelliert an alle: „Wir müssen uns selbst einbringen und vernünftig verhalten, dann können weitere Einschränkungen in Zukunft vermieden werden.“
Wie merkur.de berichtet, müssen laut der Notbremse Gaststätten und Kantinen geschlossen* bleiben. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Weiterhin erlaubt bleibt auch das Abholen und die Lieferung von Speisen und Getränken. *merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.