Verschärfte Corona-Regeln in Hessen: Diese Maßnahmen gelten aktuell

Steigende Infektionszahlen und das Ringen um ein neues Regelwerk: In Hessen wurden die Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie zuletzt Mitte November verschärft. Nun wurde beschlossen, dass es erneut zu Einschränkungen kommen soll - und zwar ab 5. Dezember.
Update vom 30. November, 19.24 Uhr: In Hessen werden die Corona-Regeln erneut massiv verschärft. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier am späten Dienstagabend, 30. November, bekannt gab, wird das 2G-Modell komplett auf den Einzelhandel ausgeweitet.
Für Ungeimpfte gibt es zudem Kontaktbeschränkungen. Die neuen Maßnahmen treten ab Sonntag, 5. Dezember, in Kraft.
Corona in Hessen: Diese Maßnahmen gelten aktuell
Lesen Sie hier die Erstmeldung vom 19. November:
Wiesbaden - Die Regeln zum Schutz vor der Corona-Pandemie wurden in Hessen verschärft. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne) hatten die neuen Maßnahmen nach der vergangenen Sitzung des Corona-Kabinetts Mitte November in Wiesbaden verkündet. Wie sich die Corona-Pandemie in Hessen entwickelt, lesen Sie in unserem News-Ticker.
Die Corona-Pandemie sei nicht überwunden, betonte Bouffier. Die zuletzt konstant gestiegenen Zahlen der Neuinfektionen sowie die äußerst ernste Lage in den Krankenhäusern zeigten, dass gehandelt werden müsse. „Um die Pandemie einzudämmen, braucht es einen gesamtgesellschaftlichen Kraftakt.“ Bouffier und Klose appellierten erneut eindringlich an die Menschen in Hessen, sich impfen zu lassen. „Die Impfung ist und bleibt gerade jetzt der beste Weg aus der Pandemie.“
Verschärfte Corona-Regeln - Das gilt ab dieser Woche in Hessen
Deshalb wurden neue Regelungen nach den von Bundestag und Bundesrat festgelegten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie Änderungen nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt.
Demnach reicht seit Inkrafttreten der neuen Schutzverordnungen ein negativer Corona-Test alleine nicht mehr für einen Besuch von Innenräumen in Restaurants, Sportstätten oder Kultureinrichtungen aus. Hier erhalten künftig nur Genesene und Geimpfte Zutritt.
Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Arbeitgeber dürften den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status einsehen und verarbeiten, aber nicht langfristig speichern. Auch im Fernverkehr oder öffentlichen Nahverkehr gilt die 3G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht. (Lesen Sie hier: Kein Weihnachtsmarkt in Würzburg - Auch in Hessen gibt es erste Absagen)
Drei-Stufen-Prinzip - Hospitalisierungsrate ausschlaggebend
Auch die Maskenpflicht wurde weiter verschärft. Sie gilt an den Sitzplätzen in Schulen, Hochschulen, Hotels, in Kinos oder Theatern. In Discos, Bars oder Prostitutionsstätten braucht man einen Impf- oder Genesenennachweis und einen negativen Test. Die Schutzverordnung soll dann zunächst bis zum 23. Dezember gelten.
Bundestag und Bundesrat hatten am vergangenen Donnerstag beziehungsweise Freitag dem Infektionsschutzgesetz der Ampelparteien zugestimmt. Nach der Einigung von Bund und Ländern in der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag sollen beim Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken künftig schärfere Corona-Maßnahmen greifen.
Video: Neues Infektionsschutzgesetz: Ein Überblick über die neuen Corona-Regeln
Dazu wurden drei Stufen vereinbart. Maßgeblich sind die gemeldeten Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum. Steigt diese Hospitalisierungsrate auf über 6 sollen die Länder auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Corona-Pandemie habe Hessen wieder die Hilfe der Bundeswehr angefragt, berichtete Bouffier. Das Angebot sei vom Bundesverteidigungsministerium gemacht worden. Soldaten könnten wieder in Altenheimen Hilfe leisten oder auch bei der Nachverfolgung von Infektionswegen eingesetzt werden. Auch die Kontrollen für das Umsetzen der neuen Corona-Regeln sollen verschärft und dabei auch verstärkt die Polizei eingesetzt werden. (dpa)