Vom Ende der gesetzlichen Maskenpflicht in gesundheitlichen Einrichtungen können die Häuser jedoch abweichen und sich auf ihr Hausrecht berufen. So hält es das Klinikum Fulda: „Aufgrund der weiterhin hohen Anzahl von Covid-19-Patienten im Klinikum und der wahrscheinlich immer noch recht hohen Inzidenz in der Region wird die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden zunächst bis Ende April aufrecht erhalten bleiben“, so Froese.
Anders ist es in der Helios St. Elisabeth Klinik Hünfeld: Hier begrüße man das Ende der Maskenpflicht, teilt Pressesprecherin Gudrun Käsmann mit. „Wir freuen uns, endlich wieder die Gesichter unserer Patienten, Besucher und Kollegen zu sehen. Denn die Mimik ist ein wichtiger Teil der Kommunikation.“
Im Umgang mit gesundheitlich besonders gefährdeten Personen oder Patienten mit Infektionen werde das Tragen von Atemschutzmasken weiterhin empfohlen, beziehungsweise durch das Personal fortgeführt. Gudrun Käsmann vermutet dennoch, dass die Mehrheit der Besucherinnen und Besucher in Zukunft mit Freude auf die Maske verzichten werde.
Das Herz-Jesu-Krankenhaus in Fulda richtet sich nach dem Infektionsschutzgesetz, das die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen lediglich bis Freitag vorgesehen hat – die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt damit am Samstag im Herz-Jesu-Krankenhaus für Besucher, Patienten sowie Mitarbeiter.
„Allerdings empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Maske im Krankenhaus zum Schutz verletzlicher Gruppen und bitten Besucher mit grippeähnlichen Symptomen, verantwortungsvoll zu handeln und, wenn möglich, auf den Besuch im Krankenhaus zu verzichten“, sagt Pressesprecherin Viktoria Schmitt. „In Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen steht der Schutz der Patienten im Vordergrund.“ Wegen der Entspannung der Corona-Infektionslage sei die stufenweise Aufhebung der Maßnahmen jedoch durchaus akzeptabel. Sollte es zu einem signifikanten Anstieg an Krankheitsfällen kommen, so behalte man sich im Herz-Jesu-Krankenhaus vor, spezifische Schutzmaßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen, um die Patienten zu schützen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) im Altstadt-Caree Fulda vorerst nicht mehr verpflichtend. Personal und Patienten könnten selbst entscheiden, ob sie Maske tragen möchten – solange keine Infektion vorliegt, wie Dr. Christina Schwuchow erklärt. Das MVZ orientiere sich grundsätzlich am Infektionsgeschehen sowie den gesetzlichen Vorgaben und reagiere entsprechend auf Veränderungen.
Das Gesundheitsnetz Osthessen (GNO), das aus rund 150 Ärztinnen und Ärzten besteht, gibt den Praxen keine Leitlinie vor. „Die Praxen entscheiden selbst, ob sie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen“, sagt Geschäftsführerin Gabriele Bleul. Das GNO bittet die Patientinnen und Patienten, diese Entscheidungen zu respektieren.
Selbstverantwortung ist das Stichwort, wenn man Dr. Christian Scharf, Referent für Öffentlichkeitsarbeit beim Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa, fragt, wie in den Altersheimen der Caritas ab Samstag mit dem Tragen von Masken umgegangen wird. Er ist beim Anruf unserer Zeitung am Donnerstag gerade dabei, einen Vermerk von der Homepage des St. Josefsheims in Fulda zu nehmen: „Besucherinnen und Besucher unserer Pflegeeinrichtung müssen bis zum 7. April eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen“, hieß es da bislang. „Nun gibt es aber keine Einschränkungen mehr“, verkündet Scharf. Auf eigene Verantwortung könnten Besucher weiter Maske tragen.
Die Bewohner des St.-Josefsheims seien in jedem Fall erfreut darüber, ihren Besuch fortan ohne Maske sehen zu können. Das Thema Corona sei mit dem Fallen der Maskenpflicht jedoch wohl nicht komplett vom Tisch. „Ich fürchte, Corona bleibt uns erhalten und gehört wie die Grippe fortan zum Leben dazu“, meint Dr. Christian Scharf.