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Corona hat Krankenhäuser und Pflegeheime weiter im Griff: Diese Regeln gelten im Gesundheitsbereich

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Von: Sarah Malkmus

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind die Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus gefallen. Einzig im Gesundheitsbereich – in Krankenhäusern und Pflegeheimen – herrschen sie noch vor. Doch in welcher Form? 

Fulda - „Derzeit erleben wir einen normalen Alltag mit Vorsichtsmaßnahmen“, beschreibt Susanne Fladung, Einrichtungsleiterin des AWO-Altenzentrums Fulda die Situation. So sind wieder Gruppenaktivitäten möglich, an denen Bewohner aus mehreren unserer Hausgemeinschafen teilnehmen. Auch eine umsichtige Öffnung für Besucher ist vorgesehen. Am 2. Juni findet etwa der erste öffentliche Vortrag aus der Reihe Vorsorgevorträge „Fit im Alter“ statt.

Da man sich nach wie vor in einer pandemischen Situation befinde, fänden die Vorgaben des Corona-Schutzkonzeptes des Landes Hessen im Hinblick auf die Besuchsreglungen, wie etwa das Vorlegen eines negativen Schnelltests oder das Tragen einer FFP2-Maske, weiter Anwendung finden. Auch für das Personal gilt die Einhaltung der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Trotzdem scheinen alle aufzuatmen: „Die momentane Situation wird als willkommener Lichtblick angesehen, obwohl wir weiterhin – wenn auch abgeschwächt – im Pandemiemodus leben und arbeiten“, sagt Fladung. (Lesen Sie auch: Corona in Fulda: Fast 600 Personen im Gesundheitswesen ohne Impf-Nachweis)

Corona: Diese Regeln gelten aktuell in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Dr. Christian Scharf vom Caritasverband der Diözese Fulda beschreibt die Situation ähnlich: „Auch weiterhin gelten in stationären Pflegeeinrichtungen offizielle Regelungen gleichermaßen für Mitarbeitende, Angehörige und sonstige Besucher zum Zugang wie die Verpflichtung zu einem Test und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.“

In den Wohnbereichen habe man hingegen erste Lockerungen vorgenommen. So seien etwa die Abstandregeln für die Bewohner aufgehoben worden. Hier sei es nun also wieder möglich, die Mahlzeiten innerhalb der Wohngruppe gemeinsam einzunehmen oder Gruppenangebote durchzuführen. „Übergreifende Gruppenangebote und Gottesdienste halten wir nach Möglichkeit im Freien ab“, sagt Scharf. „Nach anfänglicher Skepsis bei manchen Bewohnern haben sich inzwischen alle mit den Lockerungen angefreundet, was man deutlich an der Grundstimmung in den Wohnbereichen merkt.“

Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch unterstreicht indes, dass die von der Caritas-Altenhilfe in den Einrichtungen noch aufrechterhaltenen Corona-Maßnahmen mit Blick auf die Bewohner erfolgen: „Es ist wichtig, konsequent zu verhindern, dass das Virus in die Pflegeeinrichtung hineingelangt.“ Man freue sich aber, dass sich innerhalb der Einrichtung mittlerweile wieder der Heimalltag freier entfalten könne. Die Senioren und die Mitarbeitenden hätten diese Rückkehr zur Normalität mehr als verdient.

3G-Regel und Maskenpflicht: Corona in Krankenhäusern weiter präsent

Und in den Krankenhäusern? Im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda, so Pressesprecherin Viktoria Schmitt, gibt es eine FFP2-Maskenpflicht. Darüber hinaus müssen Patienten und Mitarbeitende getestet werden und Hygienemaßnahmen einhalten. „Die regelmäßigen Testungen werden positiv angenommen, da sie eine gewisse Sicherheit bieten“, sagt Schmitt.

Als Besuchsregelung gilt im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda die 1-1-1-Regel: Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde von einer Person besucht werden. Die Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen von den Regeln sind möglich bei Schwerstkranken, in palliativen und medizinisch begründeten Fällen nach Absprache mit den Stationen. In der Geburtshilfe dürfen werdende Mütter durch eine festgelegte, symptomfreie Person während der Geburt begleitet werden.

Während in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens die Corona-Pandemie kaum noch zu spüren ist, gelten in Krankenhäusern weiter Regeln.
Während in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens die Corona-Pandemie kaum noch zu spüren ist, gelten in Krankenhäusern weiter Regeln. © Fabian Strauch/dpa

Für Besucher am Klinikum Fulda sowie Begleitpersonen gilt weiterhin die 3G-Regelung, sagt Klinikum-Sprecherin Barbara Froese. Keinen Zutritt haben Besucher mit Symptomen oder Besucher aus einem Haushalt, in dem sich eine Person in Isolierung oder Quarantäne befindet. Für Patienten, die einen ambulanten Termin im Klinikum Fulda oder im MVZ Osthessen haben, gilt ebenso 3G. Ab sofort dürfen die Patienten wieder von einer Person begleitet werden, die ebenfalls 3G-Bedingungen erfüllen muss. Geimpften und genesenen Besuchern wird in den Räumen des Klinikums Fulda das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, mindestens ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen. Ungeimpfte Besucher haben auch weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.

Sonderregelungen gelten etwa für Patienten auf Intensivstationen, Isolationszimmern und Tumorstationen: Diese dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Station besucht werden. Für die Entbindungsstation bleiben die Sonderregelungen ebenfalls bestehen. Überdies werde regelmäßig gelüftet, desinfiziert und Abstand gehalten – auch bei Besprechungen und in Pausenräumen. Außerdem darf ein Raum nur zu maximal 60 Prozent ausgelastet sein.

In der Helios St. Elisabeth Klinik Hünfeld ist die Möglichkeit, Angehörige zu besuchen, nun „deutlich ausgeweitet“, wie Sprecherin Marie Schindler sagt. Konkret bedeutet dies: Besuche sind in der Zeit zwischen 6.30 und 19.30 Uhr möglich. Der Zugang zur Klinik erfolgt unter der 3G-Regelung. Weiterhin soll darauf geachtet werden, dass immer nur ein Besucher pro Patient die Klinik betritt. Ausnahmen (etwa bei Sterbefällen) sind nach Absprache immer möglich. Für alle Patienten, Besucher und Mitarbeiter ist darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Außerdem bleibt die Testpflicht für alle Mitarbeiter bestehen.

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