Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch unterstreicht indes, dass die von der Caritas-Altenhilfe in den Einrichtungen noch aufrechterhaltenen Corona-Maßnahmen mit Blick auf die Bewohner erfolgen: „Es ist wichtig, konsequent zu verhindern, dass das Virus in die Pflegeeinrichtung hineingelangt.“ Man freue sich aber, dass sich innerhalb der Einrichtung mittlerweile wieder der Heimalltag freier entfalten könne. Die Senioren und die Mitarbeitenden hätten diese Rückkehr zur Normalität mehr als verdient.
Und in den Krankenhäusern? Im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda, so Pressesprecherin Viktoria Schmitt, gibt es eine FFP2-Maskenpflicht. Darüber hinaus müssen Patienten und Mitarbeitende getestet werden und Hygienemaßnahmen einhalten. „Die regelmäßigen Testungen werden positiv angenommen, da sie eine gewisse Sicherheit bieten“, sagt Schmitt.
Als Besuchsregelung gilt im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda die 1-1-1-Regel: Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde von einer Person besucht werden. Die Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen von den Regeln sind möglich bei Schwerstkranken, in palliativen und medizinisch begründeten Fällen nach Absprache mit den Stationen. In der Geburtshilfe dürfen werdende Mütter durch eine festgelegte, symptomfreie Person während der Geburt begleitet werden.
Für Besucher am Klinikum Fulda sowie Begleitpersonen gilt weiterhin die 3G-Regelung, sagt Klinikum-Sprecherin Barbara Froese. Keinen Zutritt haben Besucher mit Symptomen oder Besucher aus einem Haushalt, in dem sich eine Person in Isolierung oder Quarantäne befindet. Für Patienten, die einen ambulanten Termin im Klinikum Fulda oder im MVZ Osthessen haben, gilt ebenso 3G. Ab sofort dürfen die Patienten wieder von einer Person begleitet werden, die ebenfalls 3G-Bedingungen erfüllen muss. Geimpften und genesenen Besuchern wird in den Räumen des Klinikums Fulda das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, mindestens ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen. Ungeimpfte Besucher haben auch weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.
Sonderregelungen gelten etwa für Patienten auf Intensivstationen, Isolationszimmern und Tumorstationen: Diese dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Station besucht werden. Für die Entbindungsstation bleiben die Sonderregelungen ebenfalls bestehen. Überdies werde regelmäßig gelüftet, desinfiziert und Abstand gehalten – auch bei Besprechungen und in Pausenräumen. Außerdem darf ein Raum nur zu maximal 60 Prozent ausgelastet sein.
In der Helios St. Elisabeth Klinik Hünfeld ist die Möglichkeit, Angehörige zu besuchen, nun „deutlich ausgeweitet“, wie Sprecherin Marie Schindler sagt. Konkret bedeutet dies: Besuche sind in der Zeit zwischen 6.30 und 19.30 Uhr möglich. Der Zugang zur Klinik erfolgt unter der 3G-Regelung. Weiterhin soll darauf geachtet werden, dass immer nur ein Besucher pro Patient die Klinik betritt. Ausnahmen (etwa bei Sterbefällen) sind nach Absprache immer möglich. Für alle Patienten, Besucher und Mitarbeiter ist darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Außerdem bleibt die Testpflicht für alle Mitarbeiter bestehen.